Angesichts der im Raum stehenden Rücknahme des Normenkontrollantrags zur Überprüfung von Regelungen aus der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung durch den Berliner Senat, hat der Deutsche Tierschutzbund mit einem Schreiben an den 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts vorsorglich interveniert. Die gestellten Rechtsfragen seien auch durch spätere Rechtsänderungen nicht obsolet geworden.
Im Januar 2019 hatte das Land Berlin vor dem Bundesverfassungsgericht einen Normenkontrollantrag zur Überprüfung von Regelungen aus der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gestellt. Die gesetzlichen Mindeststandards zur Schweinehaltung seien in weiten Teilen nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar und widersprächen dem im Grundgesetz festgeschriebenen Staatsziel Tierschutz. „In der Praxis hat sich nichts daran geändert, dass viele Schweine keine ausreichenden Platzangebote haben, um sich bewegen oder ausstrecken zu können. Die Spaltenböden führen nach wie vor zu mechanischen Verletzungen“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Die Frage, ob die gängige Praxis der Schweinehaltung mit übergeordnetem Recht vereinbar sei, habe auch aus Verbraucherschutzaspekten höchste Relevanz, so Schröder: „Es gibt mittlerweile eine Vielzahl von Labeln zu Haltungsformen. Lebensmittelhändler wollen tierschutzgerechter erzeugtes Fleisch vertreiben und auch viele Verbraucher bevorzugen Fleisch, das unter höheren Anforderungen erzeugt wurde, als die gesetzlichen Vorgaben es vorschreiben." Der Deutsche Tierschutzbund vertraue weiterhin auf die ständige Rechtsprechung des Gerichts, dass die abstrakte Normenkontrolle nicht von Interessen der Antragstellerin abhängt, sondern allein von der Frage, ob ein zur Prüfung gestellter Rechtssatz gültig oder ungültig sei.