Fuchs im Wald von hinten, der sich umdreht und direkt in die Kamera schaut

Abschüsse und Fallen im Wald haben mit Tierschutz nichts zu tunSo leiden Tiere bei der Jagd

Mehr als 430.000 Jäger*innen gibt es hierzulande. Ihre Zahl wächst seit Jahren. Meist argumentieren sie, die Jagd sei auch ein Beitrag zum Naturschutz und alles laufe unter Beachtung des Tierschutzes ab. Doch was in den Wäldern vor sich geht, ist leider in unzähligen Fällen nichts anderes als Tierquälerei.

Über vier Millionen Wildtiere sterben allein in Deutschland jährlich durch die Jagd. Darunter mehr als eine Million Rehe, jeweils Hunderttausende Wildschweine, Füchse, Wildtauben, Waschbären sowie Enten, Gänse und Feldhasen.

Jagd schützt Arten nicht

Die meisten Jäger*innen geben vor, die Natur und die Wälder schützen zu wollen, indem sie die Tierbestände im Gleichgewicht halten. Doch in der Regel wollen sie vor allem Tierarten wie Reh, Hirsch und Fasan erhalten. Denn die können sie jagen. Es ist dagegen jedoch nicht möglich, stark bedrohte Arten wie das Rebhuhn oder den Luchs durch die Jagd oder Unterstützung der Jäger*innen zu schützen. Für viele von ihnen ist die Jagd kein Tierschutz oder Naturschutz, sondern ein Freizeitvergnügen.

Fuchs, Marder und Co. regulieren ihre Populationen selbst

Es gibt keinen vernünftigen Grund, Fuchs, Marder, Dachs, Wiesel, Krähen oder Elstern abzuschießen. Diese Tiere erbeuten andere Arten. Das gefährdet diese jedoch nicht, sondern sorgt dafür, dass ihre Bestände nicht unkontrolliert wachsen. Seltene oder stark bedrohte Arten leiden in der Regel auch eher darunter, dass ihre Lebensräume und Nahrung weniger werden. Selbst vermehren sich die „Beutegreifer“ ohnehin nicht beliebig: Sie sind davon abhängig, genügend Nahrung zu finden und dulden meist keine Artgenossen in ihren Revieren. Dieses Gleichgewicht ist zum Beispiel in Luxemburg zu beobachten. Dort gilt seit 2015 ein Verbot der Jagd auf Füchse - trotzdem steigt die Zahl der Tiere dort nicht an.

Zehntausende erschossene Haustiere jedes Jahr

„Dürfen Jäger*innen auch Katzen und Hunde erschießen?“, fragen sich viele Menschen in Sorge um ihr Haustier. In den meisten Bundesländern ist das tatsächlich immer noch erlaubt - unter dem fadenscheinigen Argument, so Wildtiere zu schützen. Für Katzen gilt dies dort schon, wenn sie sich nur einige hundert Meter von den nächsten Gebäuden entfernen. Hunde zu erschießen, ist erlaubt, wenn kein Mensch in direkter Nähe ist und sie „erkennbar dem Wild nachstellen“, also beispielsweise einem Reh nachlaufen. Ob ein Hund das wirklich getan und sich bei einem Spaziergang nicht einfach nur kurz entfernt hat, müssen Jäger*innen nicht nachweisen. Stattdessen liegt es an den Halter*innen der Hunde, das Gegenteil zu belegen. Dann ist das geliebte Haustier aber bereits tot. Jährlich kostet das schätzungsweise Zehntausende Katzen und über hundert Hunde das Leben.

Jagd mit Fallen ist große Tierquälerei

Viele Jäger*innen stellen nach wie vor Fallen auf. Dabei können sie nur bedingt beeinflussen, welche Arten hineingeraten. Vielfach bedeutet diese Jagdmethode ungeheure Tierquälerei. Denn die sogenannten Totschlagfallen verletzen unzählige Tiere „nur“ oder erwürgen und ersticken sie langsam. Selbst in sogenannten Lebendfallen, die Tieren nicht unmittelbar schaden sollen, leiden sie unter Stress und Todesangst. Manche verenden darin durch Hitze oder Kälte, sterben an Herzversagen oder verletzen sich bei ihren verzweifelten Befreiungsversuchen. Trotzdem gibt es bis heute kein generelles Verbot der Fallenjagd.

Jagdhundeausbildung ist Qual für "Beutetiere"

Es ist für Jäger*innen verpönt, ohne Hund auf die Jagd zu gehen. Der ausgebildete Jagdhund übernimmt bei der Jagd vielfältige Aufgaben: Er spürt Wildtiere auf, treibt sie aus ihren Verstecken oder sucht nach verletzten Tieren, die von den Jäger*innen angeschossen wurden. Letzteres dient dazu, den Wildtieren langes Leiden zu ersparen und ist sicherlich im Sinne des Tierschutzes. Es steht jedoch im Gegensatz zu den Methoden, mit denen die Jagdhunde auf Kosten von Tieren ausgebildet werden – etwa an lebenden Enten. Dafür werden ihnen die Flügel verklebt und die Tiere auf einem Teich ausgesetzt. Wenn der Jagdhund die Ente im Wasser verfolgt, kann sie nicht flüchten und erleidet Panik und Todesangst. Demgegenüber setzen die Ausbilder*innen Füchse in künstliche Bauten, sogenannte Schliefanlagen, wo Dackel und Terrier sie verfolgen und stellen. Zwar sollen trennende Gitter verhindern, dass sich Tiere direkt berühren, doch für den Fuchs bedeutet die Situation puren Stress. Tatsächlich gibt es auch andere Möglichkeiten, um Jagdhunde ohne lebende Tiere auszubilden. Doch Jäger*innen und Jagdhundeverbände wollen nicht von ihren Methoden abrücken.

Broschüre

Das fordert der Deutsche Tierschutzbund

Bundesjagdgesetz überarbeiten

Das Bundesjagdgesetz stammt in wesentlichen Grundzügen aus den frühen 1930er-Jahren und wurde zuletzt 1976 umfassend überarbeitet. Es legt unter anderem fest, welche Tierarten dem Jagdrecht unterliegen. Der Deutsche Tierschutzbund fordert eine umfassende Erneuerung des Bundesjagdgesetzes und anderer Vorschriften zur Jagd. Die neuen Regelungen sollten in jedem Fall zumindest festlegen, dass:

  • weniger Tierarten gejagt werden dürfen
  • die Zeit, in der die Jagd stattfinden darf, verkürzt wird
  • keine Jagd in Schutzgebieten erlaubt ist
  • die Fallenjagd, die Baujagd und die Beizjagd verboten werden
  • der Abschuss von Haustieren nicht mehr erlaubt ist
  • die Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden an lebenden Tieren verboten wird

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Quellen

Statista 2023. Jahresstrecken in Deutschland nach Wildarten in den Jagdjahren 2019/20 und 2020/21. Online unter: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/413287/umfrage/jahresstrecken-in-deutschland-nach-wildarten/

Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht 2021. Die Fuchsjagd im Jahr 2021 – Zeugnis eines überholten Jagdverständnisses. Online unter: https://djgt.web19.s60.goserver.host/wp-content/uploads/2021/02/20210126_Stellungnahme_Fuchsjagd.pdf

 

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