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Geldauflagen und Bußgelder
Geldauflagen für den Tierschutz
Bei der Vergabe von Bußgeldern entscheiden Sie als Strafrichter*in oder Staatsanwält*in über die Zuweisung. Wir freuen uns, wenn Ihre Entscheidung zugunsten der Tiere gefällt wird.
Wir sichern Ihnen eine reibungslose Abwicklung der Geldauflagen zu:
- Eingehende Zahlungen werden regelmäßig kontrolliert und bestätigt.
- Für den Eingang von Geldauflagen führen wir ein speziell für diesen Zweck eingerichtetes Geldauflagen-Konto:
Sparkasse KölnBonn
IBAN DE63 3705 0198 1934 7550 73
BIC COLSDE33XXX
Wir bitten darum, im Verwendungszweck immer das Aktenzeichen anzugeben. - Oberlandesgerichte und Staatsanwaltschaften erhalten jährlich einen Rechenschaftsbericht über die Gesamthöhe der zugewiesenen Beträge, die Gesamthöhe der erhaltenen Beträge und deren Verwendung.
- Ausschließliche Verwendung der eingegangenen Gelder für den Satzungszweck.
Ihr Kontakt:
Nadine Neuhaus
Fördererkommunikation
Team Fördererkommunikation
(Mo-Fr von 8-18 Uhr)
- 0228 - 60496-72
- E-Mail schreiben