Struktur & Leitung
Transparenz und demokratische Strukturen sind das Markenzeichen des Deutschen Tierschutzbundes. So sind wir aufgebaut.
Präsidium
Das Präsidium ist das oberste Organ des Deutschen Tierschutzbundes. Es bestimmt die Ziele, Strategien und Leitlinien des Verbandes. Es besteht aus einem hauptamtlichen geschäftsführenden Präsidenten, zwei ehrenamtlichen Vizepräsidentinnen, einem Jugendländerratssprecher und einem Schatzmeister.
Geschäftsführung
Vom Präsidium wurden fünf hauptamtliche Geschäftsführer*innen bevollmächtigt. Sie verantworten in ihrem Geschäftsbereich die inhaltliche Ausrichtung, das Budget und die Ressourcenplanung. Die Geschäftsführer*innen tragen die personelle und organisatorische Verantwortung für ihre Abteilungen und entlasten das Präsidium und die Gesamtleitung im Tagesgeschäft.
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist unser oberstes Beschluss fassendes Organ. Sie wird satzungsgemäß alle zwei Jahre einberufen und bestimmt über die Grundsätze der Tierschutzarbeit im Deutschen Tierschutzbund. In ihr sind auch sämtliche Tierschutzvereine im Deutschen Tierschutzbund vertreten. Die Umsetzung der Beschlüsse erfolgt durch das Präsidium.
Länderrat
Das Präsidium des Deutschen Tierschutzbundes wird durch bis zu vier kooptierte Präsidiumsmitglieder und den Länderrat unterstützt. Im Länderrat sind vor allem die Präsidenten/Vorsitzenden der Landesverbände bzw. Landestierschutzverbände vertreten. Zwischen den Mitgliederversammlungen ist der Länderrat das wichtigste Beschluss empfehlende Organ des Deutschen Tierschutzbundes.
Landesverbände
Die 16 Landesverbände des Deutschen Tierschutzbundes setzen sich auf Landesebene unermüdlich für den Tierschutz ein und stehen den Mitgliedsvereinen in ihren jeweiligen Bundesländern mit Rat und Tat zur Seite.
Jugendländerrat
Der Jugendländerrat besteht aus den gewählten Jugendvertreter*innen der Landesverbände. Die Mitglieder*innen engagieren sich ehrenamtlich, um gemeinsam die Kinder- und Jugendarbeit im Deutschen Tierschutzbund zu stärken und weiter zu entwickeln. Hierzu zählen neben der Bewilligung von Geldern für die Jugendtierschutzarbeit in den Vereinen und Landesverbänden u.a. Berichte zu eigenen Projekten, die Diskussion zu Stärkungsmaßnahmen für die Jugendtierschutzarbeit und die Umsetzung eigener Projekte und Arbeitsgruppen. Der Sprecher, Simon Berghane, gehört zudem zum Präsidium.
Weitere Gremien
Beschwerde- und Schlichtungsausschuss
Bei schwerwiegenden Meinungsverschiedenheiten zwischen Landesverbänden und Mitgliedsvereinen untereinander, zwischen dem Deutschen Tierschutzbund einerseits und (Probe-)Mitgliedsvereinen und Landesverbänden andererseits kann der Beschwerde- und Schlichtungsausschuss eingeschaltet werden. Ziel ist es, eine einvernehmliche Einigung zu erzielen.
Besonderes Aufsichtsorgan
Das ehrenamtlich tätige Besondere Aufsichtsorgan mit drei Mitgliedern nimmt Aufgaben für die Mitgliederversammlung wahr, erfüllt Aufsichts- und Kontrollfunktionen und berichtet den Gremien, wie Länderrat und Mitgliederversammlung, direkt.
Ombudsperson
Eine von der Mitgliederversammlung gewählte Ombudsperson dient als externe*r Ansprechpartner*in. Er / sie hat die Aufgabe, Hinweise und begründete Beschwerden von Mitarbeitern, Mitgliedern oder dem Deutschen Tierschutzbund verbundenen Projektpartnern auf schädigende oder unredliche Verhaltensweisen einzelner Personen aufzunehmen und zu verfolgen.
Ombudsfrau:
Dr. Elke Esser-Weckmann
Tierschutzverein Groß-Essen e.V.
Grillostraße 24
45141 Essen
Tel: 0201 8372350
Fax: 0201 83723566
vorstand(at)tierschutzverein-essen.de
Stellv. Ombudsmann:
Kevin Schmidt
Zwischen den Toren 2
99755 Ellrich
Tel: 0151 59403669
kevinschmidt84(at)t-online.de