- 0228 - 60496-533
- E-Mail schreiben
Engagement der Belegschaft
REST-CENT-SPENDE:MACHEN SIE IHRE MITARBEITER*INNEN ZU HELDEN!
Das Prinzip der Rest-Cent-Spende ist ganz einfach: In der Regel stehen auf der Gehaltsabrechnung keine glatten Beträge. Den Nachkommastellen des monatlichen Gehaltszettels schenken dabei aber die Wenigsten Beachtung.
Hier setzt das Prinzip Rest-Cent-Spende ein: Jede*r Arbeitnehmer*in, der/die bei der Aktion mitmachen möchte, verzichtet monatlich auf die Cent-Beträge (oder einen selbst definierten Betrag) des Netto-Gehalts und spendet diesen Teil für einen guten Zweck. Dabei entscheidet jede*r Einzelne selbst, ob, mit welchem Betrag und über welchen Zeitraum er/sie teilnehmen möchte. Für die Teilnehmenden ist es jeweils nur ein kleiner Beitrag pro Monat, zusammen und über das Jahr gesehen kann daraus eine große Summe werden, die für Tierschutzprojekte und den Kampf gegen das Tierleid wirkungsvoll eingesetzt werden kann!
Matching Gift
Noch wirkungsvoller wird die Aktion, wenn Sie als Unternehmen die Spendensumme Ihrer Mitarbeiter*innen noch einmal erhöhen, indem Sie diese zum Beispiel verdoppeln. Das fördert die Akzeptanz in der Belegschaft und die Bereitschaft mitzumachen.
In Summe ergibt sich mit der Rest-Cent-Spende eine beispielhafte Aktion, mit der Unternehmen gemeinsam mit ihren Mitarbeiter*innen gesellschaftliche Verantwortung übernehmen und mit vielen kleinen Beiträgen Großes bewirken können.
Setzen Sie als Unternehmen ein Zeichen, fördern Sie den Teamgeist, und machen Sie die Welt ein Stück besser. Das beeindruckt auch Kund*innen und Geschäftspartner.
IHR WEG ZUR REST-CENT-SPENDE
- Begeisterung und Interesse für gemeinsames Engagement in Geschäftsführung und Belegschaft wecken (der Anstoß für die Rest-Cent-Spende kann sowohl von der Arbeitgeber- als auch von der Arbeitnehmerseite ausgehen)
- Grundsatzentscheidung durch Geschäftsführung und Betriebsrat
- Einbindung der Belegschaft: Information zu Möglichkeiten und Abwicklung der Rest-Cent-Spende im Unternehmen
- Einverständniserklärung der Mitarbeiter*innen einholen
- Berücksichtigung in der Lohnbuchhaltung (in einigen HR-Programmen ist bereits eine Rest-Cent-Lösung im Standard enthalten, wie z.B. die SAP-Payroll-Komponente für Deutschland aus SAP ERP HCM 6.0 oder höher)
- Regelmäßige (z.B. halbjährliche oder jährliche) Überweisung der Rest-Cent-Beträge an den Deutschen Tierschutzbund.
Ihr Kontakt:
- 0228 - 60496-513
- E-Mail schreiben
- 0228 - 60496-547
- E-Mail schreiben