ein verängstigter Hund liegt angekettet in der Ecke und schaut traurig in die Kamera

So wird Tierquälerei juristisch bestraftTierschutzgesetz - Wichtige Fragen & Antworten

Tiere haben keine Stimme und können sich nicht selbst gegen Tierquälerei, leidvolle Haltung und den brutalen Tod durch Menschen wehren. Das Tierschutzgesetz1 soll unseren Umgang mit ihnen regeln, wirft aber nicht nur unter Laien viele Fragen auf. Hier finden Sie Antworten. Derzeit wird das Tierschutzgesetz überarbeitet.

Was regelt das Tierschutzgesetz?

Das Tierschutzgesetz schreibt uns Menschen vor, das „Leben und Wohlbefinden“ von Tieren zu schützen. „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“ (§ 1 TierSchG, Grundsatz). Wer ein Tier hält, muss nach diesem Gesetz dafür sorgen, dass es so ernährt, gepflegt und untergebracht wird, wie es den Bedürfnissen seiner Art entspricht (§§ 2, 2a).

Was ist Tierquälerei?

Das Tierschutzgesetz nennt den Begriff „Tierquälerei“ überraschenderweise gar nicht explizit. Doch es erklärt, wann für welche Vergehen gegenüber Tieren Menschen bestraft werden können. Das ist der Fall, wenn jemand „ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden beziehungsweise länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt“ (§ 17 TierSchG). 

Wie wird Tierquälerei bestraft?

Für Tierquälerei drohen bis zu drei Jahre Gefängnis. Diese Höchststrafe können Gerichte verhängen, wenn jemand vorsätzlich Tiere quält und seine Tat vollendet, es also nicht „nur“ vorhat. Auch eine Geldstrafe ist möglich, ebenso wie ein Verbot, in Zukunft Tiere halten zu dürfen. Gerichte bestrafen aber nicht nur Menschen, die Tiere aktiv quälen. Auch wer kranken oder verletzten Tieren nicht hilft, kann dafür vor Gerichte kommen. Diese Menschen können ebenso wegen Tierquälerei durch Unterlassung verurteilt werden wie Unfallbeteiligte, die mit ihrem Auto ein Tier angefahren haben. Wenn es ihnen „möglich und zumutbar“ ist, müssen sie helfen. Dazu gehört beispielsweise, ein Tier in eine tierärztliche Praxis zu bringen oder medizinische Hilfe zu rufen. Tun sie das nicht, machen sie sich strafbar. Besonders Personen, die selbst Tiere besitzen, halten oder betreuen, stehen in der Pflicht, sich um ihre Schützlinge zu kümmern.

Hund im Tierheim Freundeskreis in Rumänien liegt auf Holzboden und schaut traurig in die Kamera
Für den Schutz jedes einzelnen Tieres

Mit Ihrer Hilfe retten wir Tiere in Not, kämpfen für bessere Tierschutzbedingungen und klären über dringende Themen auf.

Spenden Sie jetzt

Welche Tiere unterliegen dem Tierschutzgesetz?

Das Tierschutzgesetz gilt für alle Tiere, einschließlich der wirbellosen, zu denen beispielsweise Insekten, Krebse, Quallen oder Tintenfische gehören. Allerdings macht der Gesetzestext Unterschiede und schützt Tiere verschiedener Gruppen oder Klassen je nach Zusammenhang unterschiedlich stark. Die meisten Einzelbestimmungen – das sind besondere Regelungen im Gesetzestext, die konkreter und detaillierter auf bestimmte Fälle, Verhaltensweisen oder Vergehen eingehen – beziehen sich nur auf Wirbeltiere wie Hunde, Katzen oder Affen.

Ist ein Tier rechtlich eine Sache?

Tiere sind keine Sachen . Das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch klar geregelt (§ 90 a BGB): Tiere sind Mitgeschöpfe, die Schmerzen und Leiden empfinden. Darum schützen sie besondere Gesetze wie das Tierschutzgesetz. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund vermeidbare Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen (§ 1 Satz 2 TierSchG ). Dennoch gibt es nach wie vor Fälle, bei denen sie als Sachen bewertet werden. So wird die Verletzung eines Tieres nicht nur nach dem Tierschutzgesetz geahndet, sondern stellt auch eine Sachbeschädigung nach § 303 Strafgesetzbuch (StGB) dar. Ebenso ist es zulässig Tiere zu kaufen und zu verkaufen. Wer ein Tier unerlaubt mitnimmt, wird darum auch wegen Diebstahls und nicht wegen Entführung belangt. 

Wo kann ich Tierquälerei melden?

Wer beobachtet, dass jemand Tiere schlecht hält oder quält, sollte Ruhe bewahren und Beweise sichern, beispielsweise durch Fotos oder die Aussagen anderer. Zudem ist es wichtig, Autokennzeichen und Anschriften zu notieren und dann die Tierquälerei zu melden.

Warum ist es so schwer, gegen Tierschutzverstöße vorzugehen?

Tierschützer*innen entdecken oft furchtbare Haltungsbedingungen, unter denen Tiere leiden. Ebenso beklagen sie auch grundlegende Zustände, die dem Tierschutz widersprechen, beispielsweise in der Landwirtschaft. Es ist zwar möglich, diese bei Veterinärbehörden oder der Polizei zu melden, aber nicht selbst im Namen der Tiere vor Gericht dagegen zu klagen. Wenn die Behörden ermitteln und es zu Verfahren kommt, stellt sich zudem immer wieder heraus, dass das Tierschutzgesetz erhebliche Mängel hat. Es ist unvollständig und teilweise unklar formuliert. Darum legen Gerichte es unterschiedlich aus. Wenn die Behörden gar nicht erst eingreifen, bleiben die Tiere schutzlos. Daher fordern wir ein Verbandsklagerecht im Tierschutz. Dieses würde seriösen Tierschutzverbänden das Recht einräumen, den Schutz, der den Tieren zusteht, direkt vor Gericht einzuklagen.

Kampagne
Ferkel in einem mit Streu ausgelegten Stall
Was muss sich im Tierschutzgesetz ändern?

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag die Überarbeitung des deutschen Tierschutzgesetzes versprochen. Denn in seiner aktuellen Form trägt es nicht mehr ausreichend zum Schutz der Tiere bei. Erfahren Sie, was sich im Tierschutzgesetz konkret ändern muss, damit es Tieren endlich besser geht.

Lesen Sie unsere Forderungen

Kommt ein neues Tierschutzgesetz 2024?

Das Tierschutzgesetz soll Tiere schützen, tut das in seiner aktuellen Form aber nicht ausreichend. Es ist schon lange nicht mehr zeitgemäß und wurde nie angepasst. Anstatt den Schutz von Tieren sicherzustellen, regelt es, wie Tiere genutzt werden können. Im Koalitionsvertrag 2021 verankerte die Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP neben vielen Tierschutzversprechen die Überarbeitung des Tierschutzgesetzes.

Im Mai 2024 hat sich die Bundesregierung nach langen Verhandlungen auf einen Entwurf für eine Novellierung des Tierschutzgesetzes geeinigt. Trotz einiger Verbesserungen ist er zu schwach. Besonders bitter: Für das Ende der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern ist eine zehnjährige Übergangsfrist vorgesehen; die saisonale Anbindehaltung, bei der die Rinder mehr als die Hälfte des Jahres fixiert im Stall stehen, bleibt sogar dauerhaft erlaubt. Für Heimtiere sind im Entwurf zwar Verbesserungen zu finden, allerdings wurden diese im Bereich Onlinehandel und Qualzucht bereits aufgeweicht. Zudem fehlt unter anderem die so dringend nötige Kastrationspflicht für Katzen mit Freigang sowie eine im Gesetz verankerte Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen. Für Wildtiere, zum Beispiel in Zirkussen, wird es durch zahlreiche Ausnahmeregelungen in der Praxis kaum Verbesserungen geben. Der aktuelle Entwurf sieht zudem weder ein Verbot der Transporte lebender Tiere in Länder außerhalb Europas und noch Verbesserungen für Tiere in Tierversuchen vor.

Im September 2024 wurde der Entwurf für das neue Tierschutzgesetz schließlich in den Bundestag eingebracht. Unsere Forderung: Der Entwurf muss massiv nachgebessert werden, um Tiere vor Schmerzen, Leiden und Schäden zu schützen!

Mit dem Gesetzentwurf wird der Anspruch eines Staatsziels Tierschutz unterlaufen und Versprechen aus dem Koalitionsvertrag gebrochen. Das ist inakzeptabel. Ein Tierschutzgesetz muss Tiere schützen, nicht den faulen Koalitionsfrieden.
Tierschutzbund-Präsident Thomas Schröder sitzt vor dem Logo des Deutschen Tierschutzbundes
Thomas Schröder Präsident des Deutschen Tierschutzbundes

Das könnte Sie auch interessieren

Jetzt spenden