Der Deutsche Tierschutzbund als größter Tierschutzdachverband und sein Landestierschutzverband Hessen (LTVH) verurteilen die gestrige Entscheidung des Limburger Stadtparlaments, das an der Tötung von Stadttauben durch einen Jäger und Falkner festhält. Eine von Tierschützern des Limburger Stadttaubenprojekts initiierte Unterschriftensammlung gegen die geplante Tötung hatte mit über 3.300 Stimmen zu einem Bürgerbegehren geführt, das die gestrige Sondersitzung des Stadtparlaments erforderte. Nun liegt es in der Hand der Bürger, in dem am 09. Juni folgenden Bürgerentscheid für das Leben der Tauben und die Werte des Tierschutzgesetzes einzustehen.
„Dass das Stadtparlament den Ball nun einfach an die Bürger weiterspielt statt für eine klare Linie im Sinne unserer Verfassung einzustehen, ist unsagbar schwach. Hier zieht man sich unter dem Deckmantel der Demokratie perfide aus der eigenen Verantwortung. Wir haben uns als Gesellschaft längst darauf geeinigt, dass Tiere nicht einfach getötet werden, sondern mit allen Mitteln geschützt gehören. Es kann nicht sein, dass dieser Grundsatz zur Abstimmung steht, den die Limburger nun erst verteidigen müssen“, kritisiert Katrin Pichl, Fachreferentin für Stadttauben beim Deutschen Tierschutzbund. Sie appelliert an die Limburger Bürger: „Wenn der Beschluss nicht noch abgewandt wird, wollen wir alle Limburger dazu aufrufen, im Juni für die Werte des Tierschutzgesetzes einzustehen und das Leben der Tauben zu schützen! Es gibt längst erfolgreiche tierfreundliche Methoden, die Anzahl an Stadttauben zu verringern. Das Töten der Tiere lässt sich weder ethisch rechtfertigen noch entspricht eine solche Maßnahme dem Tierschutzgesetz.“
Tötung nur als letztes Mittel
Nachdem das Vorhaben der Stadt Limburg im November öffentlich wurde, hatte der Deutsche Tierschutzbund in mehreren Schreiben an die Stadtabgeordneten appelliert, sich gegen eine Tötung der Stadttauben einzusetzen und tierschutzkonforme Maßnahmen zu wählen. Rechtlich hat der Dachverband wenig Spielraum, gegen die Entscheidung vorzugehen, da das Verbandsklagerecht in Hessen nicht zulässig ist. Tierschützer könnten lediglich Strafanzeige stellen – und das auch erst dann, wenn bereits die erste Taube getötet wurde. Mit Bezug auf das Tierschutzgesetz hatte aber 2021 bereits das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem Urteil festgehalten, dass Behörden keine Erlaubnis zur Tötung von Tauben erteilen dürfen, wenn mildere Alternativen zur Verfügung stehen. Das Fazit des damaligen Rechtsstreits gilt für alle Wirbeltiere: Die Tötung darf nur als letztes Mittel in Betracht gezogen werden und auch nur in begründeten Ausnahmefällen, wenn konkrete Gesundheitsgefahren festgestellt und Alternativen umfassend abgeklärt wurden. Für Stadttauben wurde mittlerweile ausreichend belegt, dass kein erhöhtes Gesundheitsrisiko von den Tieren ausgeht.
Tierfreundliche Populationskontrolle durch Taubenschläge
Andere Städte wie Augsburg zeigen mit der Errichtung von fachgerecht betreuten Taubenschlägen, dass es erfolgreiche tierfreundliche und nachhaltige Alternativen für die Populationskontrollen bei Stadttauben gibt. Sobald die Tiere dort Eier legen, können diese gegen Attrappen wie Gipseier ausgetauscht werden. Für die Pflege eines Schlags hatten sich bereits Tierschutzvereine und ehrenamtliche Helfer bei der Stadt Limburg gemeldet. Eine Tötung hingegen verursache nicht nur Tierleid, sondern sei auch nicht nachhaltig, worauf die Tierschützer hinweisen: Entstandene „Lücken“ werden aufgrund des angezüchteten „Brutzwangs“ der Tauben schnell wieder von Jungvögeln oder auch zufliegenden Tauben gefüllt.
Hinweis an die Redaktionen: Der Deutsche Tierschutzbund räumt mit seiner Kampagne #RespektTaube seit Jahren mit Vorurteilen auf und macht sich für einen tierfreundlichen Umgang mit Stadttauben stark. Mehr Infos unter: www.tierschutzbund.de/taubenschutz
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