Tierschutzgesetz schafft es nicht ins parlamentarische Verfahren Kommentar

Richterhammer, Gesetzesbücher und Gerechtigkeitswaagen auf dem Schreibtisch in der Anwaltskanzlei

Anders als erwartet, steht das Tierschutzgesetz nicht auf der Tagesordnung der heutigen Bundeskabinettssitzung. Das Gesetz wird damit vorerst nicht ins parlamentarische Verfahren gegeben. Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, kommentiert:

„Der bisher bekannte Entwurf für das neue Tierschutzgesetz aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium ist enttäuschend. Nun ist das Vorhaben vorerst gestoppt. Erneut geht damit für ein zentrales Projekt dieser Regierung wichtige Zeit verloren. Andererseits bleibt die Hoffnung, dass in Nachverhandlungen mehr für den Tierschutz erreicht werden kann. Das hängt nun an der Durchsetzungsfähigkeit und dem Willen von Bundesminister Cem Özdemir nachhaltig mehr Tierschutz zu wagen und am Bundeskanzler, der dafür Rückendeckung geben muss.

Wir hatten gehofft, dass das Ampelkabinett sich an das Staatsziel Tierschutz und den eigenen Koalitionsvertrag gebunden fühlt. Dann hätte das Kabinett heute einen wesentlich besseren Entwurf auf den Weg bringen können. Offenbar aber hat die FDP eine Totalblockade im Tierschutz verkündet; der zuständige Bundesminister Özdemir konnte sich nicht durchsetzen.

Leidtragende sind einmal mehr die Tiere, die in dieser Koalition keine Stimme haben. Das millionenfache, durch das bisherige Gesetz legitimierte Tierleid, geht vorerst in die Verlängerung.“

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