Gutachten zum Katzenschutz Bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen rechtlich möglich Pressemeldung

Straßenkatze sitzt auf dem Boden
Diese wie auch alle anderen Straßenkatzen führen ohne menschliche Fürsorge ein entbehrungsreiches Leben.

Ein neues Gutachten der Deutschen juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) bestätigt die Verhältnismäßigkeit einer bundesweiten Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, die der Deutsche Tierschutzbund bereits seit Jahren fordert. Bisher hatte dies die Bundesregierung verneint – so steht es in der Gesetzesbegründung zum Paragrafen 13b Tierschutzgesetz aus dem Jahr 2012. Dieser Paragraf wurde mit dem Ziel geschaffen, Straßenkatzen auf tierschutzrechtlicher Basis zu schützen. Er ermöglicht den Ländern, Rechtsverordnungen zum Schutz von Katzen zu erlassen oder dies an ihre Kommunen zu delegieren. Anlässlich des zehnjährigen Bestehens des Paragrafen 13b zieht der Verband eine ernüchternde Bilanz: Seit Paderborn 2008 als Vorreiter erstmals eine Kastrationspflicht auf ordnungsrechtlicher Basis erlassen hat, haben lediglich 11 Prozent der Gemeinden und Kommunen nachgezogen. Das Ziel des Paragrafen 13b wurde aus Tierschutzsicht nicht annähernd erfüllt. Die Situation der Straßenkatzen stellt die meisten Tierschutzvereine immer noch vor große Herausforderungen.

„Österreich und Belgien machen es vor und haben bereits vor Jahren eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen eingeführt. Das juristische Gutachten zeigt, dass eine solche Pflicht auch für Deutschland möglich wäre. Schließlich ist das Katzenelend in Deutschland immens – tagein tagaus leiden mehrere Millionen Straßenkatzen und viele sterben bereits in jungen Jahren“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Unsere Tierschutzvereine melden steigende Zahlen und kommen bei der Kastration und Versorgung dieser Tiere immer mehr an ihre Grenzen. Wir brauchen eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen! Jetzt!“, so Schröder.

Bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen wäre verhältnismäßig

Linda Gregori und Barbara Felde von der DJGT haben unterstützend für den gerade veröffentlichten Katzenschutzreport des Deutschen Tierschutzbundes ein Gutachten zur rechtlichen Situation, insbesondere zu der Möglichkeit, Katzenschutzverordnungen zu erlassen, verfasst. Das juristische Gutachten bestätigt, dass eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen verhältnismäßig wäre. Zudem stellt das Gutachten fest, dass das Tierschutzrecht auch präventiv wirken müsse und bereits das einzelne Tier zu schützen sei.

Kastrationspflichten auf Basis von Paragraf 13b oder auf ordnungsrechtlicher Basis, die neben der Kastration meist eine Kennzeichnung und Registrierung von Katzen vorschreiben, gibt es bisher lediglich in mehr als 1.000 deutschen Städten und Gemeinden – ein Flickenteppich. Viele Katzenbesitzer wissen nicht, ob in ihrem Wohnort eine Kastrationspflicht für Katzen mit unkontrolliertem Freigang besteht oder nicht. Die örtlichen Tierschutzvereine, die jedes Jahr ungewollte oder auf der Straße gefundene Katzenwelpen aufnehmen müssen, sind permanent an ihren Kapazitätsgrenzen. Um die Anzahl der Straßenkatzen in Deutschland zu verringern und den Teufelskreis der unkontrollierten Vermehrung zu stoppen, fordert der Deutsche Tierschutzbundes deshalb eine bundesweite Regelung für mehr Katzenschutz, die eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen beinhaltet. Parallel sollten Straßenkatzen flächendeckend bei regelmäßigen Aktionen kastriert und ebenfalls gekennzeichnet und registriert werden.

Hinweis an die Redaktion: Den Katzenschutzreport als PDF sowie das Gutachten der DJGT finden Sie unter: www.jetzt-katzen-helfen.de. Hier geht es direkt zum Gutachten: www.jetzt-katzen-helfen.de/politische-verantwortung

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