Um Wildtiere wie Rehe, Fasane und Hasen zu schützen, dürfen Jäger*innen in vielen Bundesländern immer noch Katzen und Hunde erschießen. Dabei geht von vermeintlich aufsichtslosen Haustieren nur eine geringe Gefahr aus.
Beim Thema Jagd denken die meisten Menschen, dass hierzulande Tiere wie Rehe, Wildschweine oder Wildkaninchen ins Visier der Jäger*innen geraten. Dass sie aber auch Hunde und Katzen erschießen, wissen die wenigsten. Tatsächlich sterben bundesweit schätzungsweise mehrere Zehntausend Katzen und weit über hundert Hunde jedes Jahr auf diese Art und Weise – und das größtenteils legal. Denn in den meisten Bundesländern ist der Abschuss dieser Haustiere laut dort geltender Jagdgesetze unter bestimmten Umständen erlaubt. So dürfen Jäger*innen eine Katze bereits dann töten, wenn sie dem Tier mehr als 2001, in manchen Bundesländern auch 3002 oder 5003Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt begegnen.
Das gleiche gilt für Hunde, die ohne ihre Halter*innen beziehungsweise „wildernd“ von Jäger*innen angetroffen werden. Als „wildernd“ gelten unbeaufsichtigte Hunde, die Wildtieren nachstellen, sie reißen oder zu Tode hetzen. „In diesem Fall müssen die Halter*innen beweisen, dass ihr Hund nicht gewildert hat und von ihm keine Gefahr für Wildtiere ausging – im Nachhinein ist es aber kaum möglich, dies zu belegen“, sagt James Brückner, Leiter der Abteilung Wildtiere beim Deutschen Tierschutzbund. „Außerdem hilft das einem erschossenen Tier natürlich nicht mehr.“