Ein Hund steht am Steinstrand und blickt raus aufs Meer

Urlaub mit Hund

Soll ich meinen Hund mit in den Urlaub nehmen? Wie finde ich eine passende Betreuung? Wir beantworten die wichtigsten Fragen, die sich Hundehalter stellen, wenn sie ihren Urlaub planen.

Nicht jeder Hund kann und sollte mit in den Urlaub genommen werden. Ob ein gemeinsamer Urlaub möglich ist, ist von verschiedenen Faktoren abhängig:

  • Distanz zum Reiseziel, Transportmittel (Auto, Fähre, Flugzeug)
  • Gegebenheiten am Reiseziel (Klima, Unterkunft etc.)
  • Gesundheitszustand, Alter und Rassezugehörigkeit des Tieres
  • Charakter und individuelle Verhaltensweisen des Tieres

Ein kurzköpfiges (brachycephales) Tier, was ohnehin Probleme mit Atmung und Thermoregulation hat in ein besonders heißes Reiseland mitzunehmen kann mitunter lebensgefährlich sein. Manche Hunderassen, sowie Mischlinge mancher Rassen sind in bestimmten Ländern verboten. Auch sollte man stets bedenken, dass man seinen Hund in einem anderen Land potentiellen Infektionsrisiken aussetzt. Neben diesen Faktoren spielen auch individuelle Verhaltensweisen des Hundes eine wichtige Rolle beim Reisen. Hunde reagieren z.B. auf Autofahrten bzw. Transporte oder auf Ortswechsel sehr unterschiedlich. Manchen Tieren macht das Verreisen überhaupt nichts aus, sie sind Autofahren gewöhnt und kommen auch mit Ortswechseln problemlos zu recht. Für andere Vierbeiner bedeutet eine Reise sowie ein Ortswechsel mitunter erheblichen Stress und eine Betreuung im eigenen Zuhause wäre vorzuziehen.

Ob der eigene Hund also mit in den Urlaub fahren sollte ist daher hoch individuell und sollte stets zum Wohle des Tieres abgewogen werden.

Bevor Sie sich entschließen, Ihren Hund mit in den Urlaub zu nehmen, sollten Sie abklären, ob am Reiseziel ein erhöhtes Risiko für die Übertragung von bestimmten Infektionskrankheiten besteht. In vielen beliebten Urlaubsländern gibt es Krankheiten, welche es in Deutschland noch nicht gibt und welche zum Beispiel über Zecken oder Mücken übertragen werden können. Oftmals wird in diesem Zusammenhang auch von sogenannten Reisekrankheiten gesprochen. Dazu gehört zum Biespiel die Leishmaniose. Das ist eine für Hunde sehr gefährliche Erkrankung, die potentiell auch auf den Menschen übertragbar ist. Übertragen werden Leishmanien von der Sandmücke, diese kommt in warmen Regionen wie z.B. Italien, Spanien, Griechenland, Rumänien und Nordafrika vor. Um den eigenen Hund vor einer Infektion mit sogenannten Reisekrankheiten zu schützen muss eine entsprechend wirksame Prophylaxe (Endo- und Ektoparasitenprophylaxe) betrieben werden. Dafür eignen sich verschiedene Präparate - von Halsbändern über Spot-On Präparate bis hin zu oralen Medikamenten. Welches Präparat für ihren Hund am geeignetsten ist besprechen Sie mit dem*der behandelnden Tierärzt*in

Mit folgenden vorbeugenden Maßnahmen können Sie darüber die Gefahr einer Übertragung von Infektionserregern verringern:

  • Spaziergänge in der Dämmerung vermeiden, da Mücken hier besonders aktiv sind
  • Mückennetz im Schlafbereich der Tiere anbringen
  • den Hund täglich nach Zecken absuchen (das gilt nicht nur im Urlaub)
  • darauf achten, dass Hunde im Urlaub nicht aus Pfützen und stehenden Gewässern trinken sowie Kontakt zu Straßentieren verhindern

Der sicherste Schutz vor sogenannten Reisekrankheiten für ein Tier ist jedoch, es gar nicht erst in betroffene Regionen mitzunehmen.

Es ist sehr wichtig, dass Sie sich vor jeder Reise eingehend mit den über die europaweit geltenden Regularien hinaus erkundigen, was im jeweiligen Reiseland für nationale Gesetze und Verordnungen gelten. Nicht mit jeder Hunderasse bzw. Mischlingen bestimmter Hunderassen ist ein uneingeschränktes Verreisen möglich. In manchen Ländern sind bestimmte Hunderassen, sowie deren Mischlinge strikt verboten (ein Beispiel hierfür ist das Dänische Hundegesetz). Auch haben manche Länder spezielle Regularien für das Tragen von Maulkörben etc. Diese Informationen sind enorm wichtig und müssen bei der Planung einer Reise unbedingt berücksichtigt werden. Auch bei Urlauben innerhalb Deutschland sollte man sich vorab informieren, ob das eigene Tier im Hotel oder z.B. am Strand erwünscht bzw. erlaubt ist.

  • Ein Tier im Auto zählt gemäß Straßenverkehrsordnung als Ladung und muss dementsprechend im Auto gesichert werden. Am besten gelingt dies über stabile Transportboxen, die sich im Kofferraum des Autos befinden. Aber auch zertifizierte Gurtsysteme, welche an das bestehende System des Autos angebracht werden, eigen sich für eine sichere Fahrt.
  • Da manchen Hunden nach einer großen Mahlzeit bei Autofahrten übel wird, kann es sinnvoll sein, die Fahrt erst einige Stunden nach der Fütterung vorzunehmen. Leidet das Tier beim Autofahren unter Übelkeit, so kann der behandelnde Tierarzt gegebenenfalls geeignete Medikamente zur Verfügung stellen.
  • Während der Pausen sollte immer Wasser angeboten und gegebenenfalls kleine Mengen gefüttert werden. Planen Sie auch ausreichend Zeit für kleine Gassirunden ein, damit der Hund sich lösen und bewegen/schnüffeln kann.
  • Legen Sie die Reisezeit möglichst in die kühleren Morgen- oder Abendstunden, um Hitzeprobleme zu vermeiden.
  • Lassen Sie ihren Hund nie im geschlossenen Auto zurück, da selbst bei geöffneten Fenster die Luftzirkulation nicht ausreichend ist. Auch Stand-Klimaanlagen können defekt sein. Darum sollte selbst bei solch einer Funktion der Hund nicht im Auto gelassen werden.
  • Falls der Hund am Fenster sitzt, sollte dies geschlossen sein, da sonst leicht Bindehautentzündungen entstehen. Alternativ kann das gegenüberliegende Fenster geöffnet werden.
  • Kleine Hunde, etwa bis zur Größe einer Hauskatze, dürfen in einem Transportbehältnis kostenfrei mitfahren.
  • Bei größeren Hunden und internationalen Reisen muss eine Fahrkarte für den Hund gelöst werden. Der Fahrpreis beträgt in der Regel 50 Prozent des normalen Tarifs.
  • Sitzplatzreservierungen für Tiere sind leider nicht möglich.
  • Leine und Maulkorb für Hunde müssen immer mitgeführt werden. Auch empfiehlt es sich immer einen transportablen Wassernapf mitzunehmen.
  • Für größere Hunde kann man eine Decke mitbringen und diese unter den Sitz legen.
  • Planen sie ausreichend Umsteigezeiten ein. Ein Gleiswechsel mit Hund kann länger dauern. Zudem sollte das Tier ausreichend Zeit haben, um sich zwischendurch zu lösen.

Grundsätzlich sollten Sie vermeiden, Tiere im Flugzeug zu transportieren, da das Fliegen für die Tiere enormen Stress bedeutet. Kleine Hunde können im Passagierraum mitfliegen, große Hunde werden wie Gepäck aufgegeben und fliegen im Frachtraum. Beide Situationen sind eine enorme Belastung für die Tiere. Weichen Sie daher nach Möglichkeit auf ein anderes Transportmittel aus oder versuchen Sie idealerweise, für das Tier eine verantwortungsvolle Betreuung zu Hause zu finden. 

Wenn Sie planen Ihren Hund auf eine Schiffsreise mitzunehmen oder auf ihrer Reise ein Fährfahrt notwendig ist, sollten Sie vor Reiseantritt klären, ob Tiere an Bord erlaubt sind und wie sie untergebracht werden. Nicht in jedem Fall wird eine solche Reise für das Tier ein Vergnügen sein, denn:

  • Bei Fährschiffen sollten Sie sich vorher erkundigen, wo der Hund sich bewegen und vielleicht sein Geschäft verrichten darf. Manche Linien erlauben nicht, dass das Tier das Auto oder die Transportbox während der Überfahrt verlässt. Das kann aufgrund von Temperaturschwankungen und Lautstärke im Frachtraum mitunter mit großen Stress für den Hund verbunden sein.
  • Auf vielen Fähren müssen Hunde - auch bei praller Sonne - im Auto oder im Zwinger auf Deck bleiben. Das sollte man seinem Tier nicht zumuten.
  • Kreuzfahrtschiffe lassen im Allgemeinen keine Tiere an Bord.

Informationen zu Einreisebestimmungen in den einzelnen Ländern innerhalb der EU finden Sie hier auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. 

Für den Reiseverkehr mit Heimtieren außerhalb der EU gelten für "Gelistete Drittländer" und "Nicht gelistete Drittländer" unterschiedliche Bestimmungen.
In gelisteten Drittländern ist der Status in Bezug auf die Tollwut zufriedenstellend, bzw. Bekämpfungsprogramme gegen Tollwut können nachgewiesen werden. Ist das Land nicht gelistet, ist die die dortige Tollwutsituation unklar oder bedenklich. Die gelisteten Drittländer können hier auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft eingesehen werden. Bei der Reise in Drittländer muss immer auch die Rückkehr in die EU bedacht werden.

Wer einen Listenhund (sogenannte "Kampfhunde" wie z. B. Pitbull, Bullterrier) oder ähnliche Hunde (z. B. Rottweiler, Dobermann) auf Reisen mitnehmen will, dem empfehlen wir dringend, sich vor Einreise nach den aktuellen Bestimmungen bei der Botschaft/Konsulat des jeweiligen Landes zu erkundigen.

Wenn Sie eine Reise mit Hund planen, sollten Sie sich rechtzeitig tierärztlichen Rat einholen und besprechen, welche Untersuchungen, Impfungen und Dokumente für ein legales Verreisen notwendig sind. Empfehlenswert ist ein Besuch beim Tierarzt mindestens drei Monate vor Reiseantritt. Für das Verreisen in der EU ist mindestens eine Tollwutschutzimpfung notwendig, welche mindestens 21 Tage zurückliegt bzw. Nachimpfungen nach Empfehlung des Impfstoffherstellers. Je nach gewünschtem Reiseziel kann auch eine Tollwuttiterbestimmung erforderlich sein. Für manche Ländern sind weitere Bedingungen zu erfüllen, dazu zählen z.B. Großbritannien, Irland und Malta. Ihre Tierärztin bzw. Ihr Tierarzt wird sie über die notwendigen Maßnahmen informieren. Auch sollte mit den behandelnden Tierärzt*innen ausführlich über die notwendige Reiseprophylaxe sowie eine potentielle Reiseapotheke gesprochen werden, um das Tier im Urlaub bestmöglich schützen zu können

Seit 2004 müssen Hundehalter, die innerhalb der EU die Grenzen überschreiten, einen einheitlichen Pass mitführen. Den EU-Heimtierausweis erhalten Sie bei Ihrem Tierarzt.

Tiersitter*innen sollte man nicht erst auf den letzten Drücker suchen, sondern frühzeitig damit beginnen. So vermeiden Sie, unter Zeitdruck ggf. eine schlechte Wahl zu treffen. Am besten kümmert sich eine Person um das Tier, die Sie selbst kennen und der Sie vertrauen - beispielsweise Freund*innen, ein Familienmitglied, Nachbar*innen oder Bekannte. Sie sollten der Person die Betreuung ihres Tieres zutrauen. Idealerweise ist es jemand, der auch das Tier bereits kennt. Ist dies nicht möglich, empfehlen wir ihnen sich mit dieser Frage an den örtlichen Tierschutzverein buw. das örtliche Tierheim zu wenden. Gegebenenfalls sind dort tierliebe Personen bekannt, denen Sie Ihr Tier anvertrauen können. Abgesehen von einem Aushang im Tierheim bietet sich die Möglichkeit, auch über Ihre örtliche Tierarztpraxis nach passenden Tiersittern zu suchen. Es sollte auf jeden Fall immer ein ausführliches Vorgespräch sowie ein persönliches Kennenlernen stattfinden.

Bevor Sie sich für eine Tierpension entscheiden, sollte Sie sich auf jeden Fall bei Ihrem Tierarzt oder beim örtlichen Tierschutzverein über die in Frage kommende Pension informieren, denn dort werden erfahrungsgemäß eventuelle Beschwerden ankommen. Schauen Sie sich die Pension rechtzeitig vor dem Urlaub genau an. Wenn es nicht möglich sein sollte, den Bereich, in dem die Tiere untergebracht sind, zu besichtigen, ist das kein gutes Zeichen. Darüber hinaus ist auf Folgendes zu achten:

  • Verfügt der/die BetreiberIn der Pensionen über einen Sachkundenachweis nach § 11 des Tierschutzgesetzes? Dieser Nachweis ist für Tierpensionen gesetzlich vorgeschrieben, kann eine Pension den Nachweis nicht erbringen, ist dies unseriös.
  • Wie ist der Betreuungsschlüssel: um wieviele Hunde kümmert sich eine Betreuungsperson?
  • Wie werden die Tiere gehalten? Wünschenswert ist bei der Hundehaltung beispielsweise, dass die Tiere nicht den ganzen Tag in Einzelboxen innerhalb des Gebäudes gehalten werden, sondern Zugang zu einem ins Freie haben. Gruppenauslauf ist am besten, wobei selbstverständlich darauf zu achten ist, dass sich die Tiere untereinander vertragen und die Tiere entsprechend gut beobachtet werden müssen. Werden die Hunde regelmäßig ausgeführt? Aus der Lage der Pension kann man zudem auch ersehen, ob ein Spaziergang „in Wald und Feld“ überhaupt möglich ist.
  • Ernährung: Was wird gefüttert? Geht die Pension auf individuelle Ernährungsbedürfnisse ein? Darf eigenes Futter mitgebracht werden?
  • Sauberkeit: Macht die Pension einen hygienischen Eindruck?
  • Man sollte darauf achten, dass nur geimpfte und gegen Endo- und Ektoparasiten behandelte Tiere aufgenommen werden (wenn der/die BetreiberIn der Tierpension den Tierhalter gar nicht erst fragt, ob sein Tier geimpft ist, ist das unseriös).
  • Es sollte immer ein Betreuungsvertrag abgeschlossen werden, diesen sollte man zuvor sorgfältig prüfen.

Weitere Tipps zur Beurteilung einer Tierpension finden Sie auch hier zum Download.

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