Listenhunde sind nicht gefährlicher als andere HundeDiese Rassen gehören zu den sogenannten Kampfhunden

Sogenannte Kampfhunde oder Listenhunde stehen unter dem Generalverdacht, aggressiv und gefährlich zu sein. In manchen Bundesländern ist es gar verboten, diese Tiere zu halten, wenn sie zu einer bestimmten vorverurteilten Rasse oder deren Mischlingen gehören – egal, wie unauffällig sie sich verhalten. Das ist für die Hunde, ihre Halter*innen und Tierheime ein Problem und sollte tierschutzgerechter geregelt werden.

American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier oder auch Staffordshire Bullterrier gelten in vielen Bundesländern als sogenannte Kampfhunde, gefährliche Hunde oder Listenhunde. Sobald ihre Halter*innen mit ihnen vor die Tür gehen, müssen sie ihnen oftmals Leine und Maulkorb anlegen – wenn sie sie überhaupt noch halten dürfen. Denn viele Bundesländer haben nach tragischen Zwischenfällen ganze Rassen pauschal als gefährlich eingestuft. Wenn Hunde Menschen angreifen und schwer, vereinzelt sogar tödlich verletzen, führt das verständlicherweise bei vielen zu Ängsten. Ohne Zweifel benötigen wir Schutz vor gefährlichen Hunden. Doch ob ein Hund gefährlich ist, muss für jedes Tier einzeln entschieden werden.

Übersicht: Diese Rassen gehören zu den sogenannten Kampfhunden

Die sogenannten Gefahrenhunderegelungen der Bundesländer unterscheiden sich teilweise sehr. Viele Hundehalter*innen sind verunsichert, welche Rassen in welchem Bundesland zu den Listenhunden zählen und welche Bestimmungen für ihre Haltung gelten. Darum haben wir eine Übersicht über die Regelungen der einzelnen Bundesländer zusammengestellt.

 

Behörden stempeln Listenhunde per se als gefährlich ab

Es gibt keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass bestimmte Hunderassen grundsätzlich gefährlich sind. Dennoch stempeln Behörden sie per se als gefährlich ab. Dabei sind Hunde nur sehr selten von Geburt an außerordentlich aggressiv. Dies wird meist erst ausgelöst durch schlechte Sozialisierung, wenn Menschen die Tiere tierschutzwidrig aufziehen, halten oder sie abrichten. Auch wenn sie sie nicht auslasten, sie fehlerhaft erziehen oder eine Reaktion des Hundes durch falsches Verhalten provozieren, hat dies mehr Einfluss darauf, ob das Tier andere gefährdet, als seine Rasse. Es hilft aus Sicht des Tierschutzes nicht, bestimmte Hunderassen oder große Hunde generell als gefährlich einzustufen. Dies wird der überwiegenden Mehrzahl der freundlichen Hunde dieser Rassen und den vielen Mischlingen nicht gerecht.

 

Traurige Katze im Käfig sitzend.
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Listenhunde kosten oft mehr Hundesteuer

Viele Gemeinden versuchen, die Zahl der gehaltenen Listenhunde einzudämmen, indem sie die Hundesteuer für sie erhöhen, unabhängig davon, ob der Hund einen Wesenstest bestanden hat. Die Stadt München verlangt für Listenhunde zum Beispiel eine jährliche Hundesteuer von 800 Euro1. Für nicht gelistete Rassen müssen Halter*innen nur 100 Euro bezahlen. Manche Städte, wie zum Beispiel Mannheim, befreien Hunde aus Tierheimen hingegen von der Hundesteuer. Das gilt dort auch für Listenhunde und ist aus Tierschutzsicht vorbildlich.

Sogenannte Kampfhunde bleiben deutlich länger im Tierheim

Listenhunde bleiben durchschnittlich doppelt so lange wie andere Hunde im Tierheim. In einzelnen Fällen leider auch bis an ihr Lebensende, gerade in Bundesländern, in denen ihre Haltung verboten ist. Die Mitgliedsvereine des Deutschen Tierschutzbundes helfen sich bereits gegenseitig und vermitteln Tiere gemeinsam auch über Ländergrenzen hinweg. Doch die rechtlichen Bestimmungen machen ihnen das Leben schwer und schrecken potenzielle Halter*innen ab.

800 Euro

jährliche Hundesteuer verlangt die Stadt München für Listenhunde.

100 Euro

kostet die Hundesteuer in München für nicht gelistete Rassen.

2x

so lange wie andere Hunde warten Listenhunde durchschnittlich im Tierheim auf ein neues Zuhause.

Das fordert der Deutsche Tierschutzbund

Der Deutsche Tierschutzbund fordert eine bundeseinheitlich gültige Heimtierschutzverordnung. Sie könnte zusammen mit einem verpflichtenden Sachkundenachweis bestehende Gesetzeslücken hinsichtlich Zucht, Haltung, Handel und Import von Hunden schließen. Wenn Halter*innen den Umgang mit Tieren erst erlernen und dies in Form eines theoretischen Sachkundenachweises belegen müssen, bevor sie sich einen Hund anschaffen, würde das Tier und Mensch schützen. Ein zentraler Bestandteil einer Heimtierschutzverordnung sollten Zuchtkontrollen sein. Bevor Züchter*innen Tiere für die Zucht nutzen dürfen, müssten die Tiere eine Wesens- und Gesundheitsprüfung ablegen.

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Quellen

¹ https://stadt.muenchen.de/infos/hundesteuer.html  [abgerufen am 18.04.2023]

 

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