Der Behauptung der Karlsruher Regierungspräsidentin Sylvia Felder, sie halte es für möglich, dass die zurückgezogene Unterstützung der Verbände für betroffene Katzenhalter in Walldorf auf der Erkenntnis fuße, dass bei der Erstellung der Allgemeinverfügung der Tierschutz gegen den Artenschutz abgewogen wurde, widerspricht Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, entschieden:
„In keiner Weise und zu keinem Zeitpunkt haben wir unsere Kritik zurückgezogen. Gleiches gilt für unsere vorbehaltlose Unterstützung des örtlichen Tierschutzvereins. Es ist aber eine Tatsache, dass wir – und auch unser Landestierschutzverband - rein formal nicht klageberechtigt sind. Das ändert jedoch nichts an unserer Auffassung, dass das Einsperren Freilauf gewohnter Katzen aus Privathaushalten über mehrere Monate absolut tierschutzwidrig und eine durchsichtige Ablenkung von den realen, selbst verursachten Problemen ist. Die Hauptursache für den dramatischen Rückgang gefährdeter Vogelarten - nicht nur der Haubenlerche - sind Habitat- und Nahrungsverluste, insbesondere durch intensive Landwirtschaft sowie die Bebauung und Versiegelung von Flächen. Wenn die Regierungspräsidentin tatsächlich konsequent wäre, dann würde sie eine Abrissverfügung aller Bauten in dem bisherigen Habitat der Haubenlerche anordnen müssen. Das tut sie nicht, sondern sie gibt der Katze die Alleinschuld und handelt damit tierschutzwidrig. Wenn wir auch selber nicht direkt klagen können, so können sich die Katzenhalter und der Tierschutzverein auf unsere Unterstützung und Solidarität verlassen. Hier mein Appell: Frau Felder, lassen sie die zweifelhaften Interpretationen und Halbwahrheiten, handeln Sie endlich tierschutzgerecht!“
Gutachten
Gemeinsam mit der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht und seinem Landesverband Baden-Württemberg hatte der Deutsche Tierschutzbund im Jahr 2022 ein juristisches Gutachten zur Allgemeinverfügung von Walldorf erstellt.