Kommentar Afrikanische Schweinepest (ASP) - Vorsorgliche Keulung ist tierschutzwidrig Kommentar

Angesichts der in Niedersachsen ausgebrochenen Afrikanischen Schweinpest (ASP) wurde die vorsorgliche Tötung von 1.800 Schweinen auf einem Betrieb in Freren angeordnet. Dieser hatte wenige Tage vor dem Ausbruch der ASP auf einem Betrieb in Emsbüren, Ferkel von dort übernommen. Dazu kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes:

„Dass alle Sauen und Ferkel des von der ASP betroffenen Betriebs gekeult werden mussten, ist schlimm genug. Weitere 1.800 Tiere trotz fehlender Hinweise auf ein Infektionsgeschehen vorsorglich in den Tod zu schicken, ist jedoch tierschutzwidrig und unverhältnismäßig. Tötungen dürfen erst dann die Ultima Ratio sein, wenn der ASP-Ausbruch auf einem Betrieb tatsächlich bestätigt ist. Bei einer so hohen Zahl von allen Tieren Proben zu nehmen, kostet natürlich Zeit und Geld, kann den Tieren aber das Leben retten, wenn das Virus nicht nachgewiesen wird. Und diese Lebensrettung muss Vorrang haben. Die eilige Entscheidung zur Keulung, die sich Frau Otte-Kinast angeblich nicht leichtgemacht hat, fußt allein auf wirtschaftlichen Beweggründen. Statt den Betrieb engmaschig zu überwachen und alle notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen unverzüglich hochzufahren, will die Ministerin offenbar auf Nummer sichergehen, dass auf dem Papier kein zweiter Ausbruchsbetrieb hinzukommt, der weitere Sperrzonen und wirtschaftliche Einbußen mit sich bringen würde.“  

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