Rechtliche LageZoophilie: Sexuelle Handlungen an Tieren sind strafbar
Wenn Menschen sexuelle Handlungen an Tieren vollziehen, spricht man von Zoophilie oder Sodomie. Diese Form des Missbrauchs verursacht enormes Tierleid und ist verboten. Der Schutz des Wohlbefindens von Tieren umfasst auch den Schutz vor erzwungenen sexuellen Übergriffen. Meistens sind Haustiere oder Tiere in der Landwirtschaft davon betroffen. Hier erfahren Sie, was Zoophilie bedeutet und wie diese bestraft werden kann.
Was ist Zoophilie?
Unter den Begriff Zoophilie, im allgemeinen Sprachgebrauch auch Sodomie genannt, fallen alle sexuell motivierten Handlungen eines Menschen an einem lebenden Tier. Die Praktiken umfassen Anal- und Oralverkehr, das Einführen von Gegenständen in die Genitalien bis Hin zur Tötung des Tieres. Menschen, die sich selbst als „zoophil“ bezeichnen, definieren dies teilweise auch weitergehend als jede Form der Partnerbeziehung zu einem Tier. Diese Definition grenzt sich zu wenig von anderen Formen der Heimtierhaltung ab und ist daher abzulehnen. Opfer dieses sexuellen Missbrauchs sind meistens Hunde, Katzen, Schafe, Schweine, Ziegen, Pferde, Esel, Kühe und Hühner. Vor allem Kleintiere werden bei der Penetration erheblich verletzt und sterben qualvoll.
Wie wird Zoophilie bestraft?
Mit der Änderung des Tierschutzgesetzes im Jahr 2013 ist Zoophilie in den Verbotskatalog des Paragrafen 3 Satz 1 Nummer 13 aufgenommen worden. Diese Ergänzung war wichtig, weil der Tatbestand der strafbaren Tierquälerei nach § 17 des Tierschutzgesetzes erst erfüllt ist, wenn erhebliche und länger anhaltende oder sich wiederholende Schmerzen und Leiden als Folgen sexueller Handlungen eintreten – leider ist das oft nur schwer nachweisbar. Durch die Gesetzesänderung ist es seither grundsätzlich verboten, Tiere für sexuelle Handlungen zu missbrauchen oder für sexuelle Handlungen Dritter zur Verfügung zu stellen und sie somit zu artwidrigem Verhalten zu zwingen. Es muss nicht mehr nachgewiesen werden, dass den Tieren dabei Schmerzen oder Leiden zugefügt wurden. Ein Verstoß gegen das Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro bestraft werden kann. Das Verbreiten tierpornografischer Medien gilt dagegen als Straftat – dies wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet.
Das fordert der Deutsche Tierschutzbund
Oft gehen den sexuellen Handlungen an einem Tier physische oder psychische Misshandlungen voraus. Dieses Verhalten kann den Straftatbestand der Tierquälerei erfüllen, die für die Ermittlungsbehörden jedoch kaum nachweisbar sind. Psychische Schäden und Verhaltensauffälligkeiten lassen sich selten zwingend mit sexuellem Missbrauch in Verbindung bringen. Der Deutsche Tierschutzbund fordert daher:
- Sexuelle Handlungen an Tieren müssen ausnahmslos als Straftat gelten
- Ermittlung organisierter Kriminalität, um Zoophilie zu verhindern oder aufzudecken