Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt den ersten Gesetzesentwurf für den Schutz von Hunden und Katzen auf EU-Ebene. Die EU-Kommission schlägt darin u.a. Maßnahmen vor, um die Rückverfolgbarkeit von Hunden und Katzen zu gewährleisten und den Onlinehandel mit diesen Tieren zu regulieren. Zudem legt sie länderübergreifende Mindeststandards für Züchter, Tierheime und Tierhandlungen fest. Der Deutsche Tierschutzbund wertet den Entwurf als Lichtblick im Kampf gegen den illegalen Heimtierhandel und als wichtige Entlastung für die Tierheime.
„Dass die EU Maßnahmen zum Schutz von Hunden und Katzen ergreift, ist lange überfällig. Insbesondere die Pflicht zur Kennzeichnung und Registrierung ist wichtig, um das grausame Geschäft mit Hunde- und Katzenwelpen einzudämmen, das ebenso auf Kosten der Elterntiere geht. Auch, wenn uns eine grundsätzliche Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für jeden Hund und jede Katze - auch von privaten Haltern - lieber gewesen wäre, geht der Entwurf in die richtige Richtung. Die neuen Regelungen können die Tierheime entlasten, die in den vergangenen Jahren durch eine steigende Anzahl beschlagnahmter Welpen aus illegalem Handel an ihre Grenzen gekommen sind. Zudem können die Halter von ausgesetzten Tieren dank Kennzeichnung und Registrierung ausfindig gemacht und zur Verantwortung gezogen werden; entlaufene und gefundene Tiere lassen sich schnell nach Zuhause zurückbringen und müssen nicht lange im Tierheim verbleiben“, kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Regeln für den Online-Handel
Wer mit Hunden und Katzen handelt, muss diese laut Gesetzentwurf von einem Tierarzt kennzeichnen lassen. Die Kennzeichnung mit einem Transponder mit Mikrochip muss innerhalb der ersten drei Lebensmonate vorgenommen werden, was den illegalen Welpenhandel zusätzlich erschwert. Anschließend müssen die Tiere in einem Haustierregister wie FINDEFIX registriert werden - beispielsweise auf den Namen des Züchters oder eines Tierheims. Werden Hunde und Katzen auf Online-Plattformen angeboten, sind dort ihre Mikrochip-Nummern anzugeben und die Registrierung zu verifizieren. Anbieter sind außerdem verpflichtet, Mindestangaben zu Art, Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum und Geburtsort des Tieres zu machen. Durch einen verpflichtenden Passus soll zudem drauf hingewiesen werden, dass Käufer die Verantwortung für die Gesundheit und das Wohlbefinden des Tieres übernehmen.
Haltungsvorgaben, Kenntnisse im Umgang mit den Tieren und Amputationsverbot
Positiv bewertet der Deutsche Tierschutzbund zudem, dass Personen, die Hunde oder Katzen gewerblich halten und handeln, laut Gesetzentwurf gewisse Mindestanforderungen bei der Tierhaltung einhalten sowie nachweisen können müssen, dass sie die notwendigen Kenntnisse besitzen. Zudem müssen sie die neuen Besitzer der Tiere mit Infos zu einer tiergerechten Haltung versorgen. Diese Vorgaben könnten insbesondere das Geschäft von größeren ausländischen Zuchtanlagen, die auch den deutschen Markt bedienen, erschweren oder gar verhindern. Für Züchter mit weniger als drei Muttertieren und zwei oder weniger Würfen pro Jahr, bietet der aktuelle Entwurf jedoch Schlupflöcher, bemängelt der Deutsche Tierschutzbund. Zu bedauern sei außerdem, dass der Entwurf kein Verkaufsverbot von Hunden und Katzen in Tierhandlungen vorsieht. Hier müsse dringend nachgebessert werden. Positiv hingegen sei das Verbot von Amputationen aus ästhetischen Gründen: Die Ohren oder die Rute von Tieren zu kupieren, wäre EU-weit künftig verboten.
Der von der EU-Kommission vorgelegte Gesetzentwurf wird im nächsten Schritt nun im EU-Parlament und von den Mitgliedstaaten im EU-Rat beraten. Tierschutzrelevante Punkte sollten aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes nachgebessert werden.