Online-Wildtiershop „Wyld“ als Tierschutz-Kampagne „enttarnt“ Deutscher Tierschutzbund fordert Positivliste Pressemeldung

Ein Bengalenwaran im Portrait
Diesen Bengalenwaran würde man aufgrund seiner hohen Ansprüche und der Gefahr für Menschen vermutlich nicht auf einer gesetzlich festgelegten Positivliste für die Heimtierhaltung finden.

Nachdem heute offiziell wurde, dass es sich bei dem vermeintlichen Online-Wildtiershop „Wyld“ um eine Kampagne der europäischen Tierschutzorganisation AAP handelt, wiederholt der Deutsche Tierschutzbund seine langjährige Forderung nach einer Positivliste für die private Heimtierhaltung.

„Die Plattform „Wyld“ wollte medienwirksam vor Augen führen, was traurige Realität in Deutschland ist: Selbst Privatpersonen können in den Weiten des Internets relativ einfach exotische Tiere wie Großkatzen, Giftschlangen oder Äffchen erwerben. Die gesetzlichen Regelungen in Deutschland zur Haltung dieser Tiere sind viel zu schwach“, kritisiert Dr. Henriette Mackensen, Leiterin des Referats für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund. Der Verband fordert deshalb seit vielen Jahren eine Positivliste, die vorgibt, welche Tiere sich aus Tier-, Arten- und Naturschutzsicht sowie aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Gesundheit überhaupt für die private Haltung eignen. „Eine Positivliste könnte das Leid von unzähligen Tieren verhindern, denen wir einfach kein artgerechtes Leben in Haus, Wohnung und Garten bieten können.“

Wildtierhandel über Tierbörsen und das Internet

Deutschland ist EU-weit der größte Importeur und Absatzmarkt für lebende Wildtiere. Hunderttausende, teils auch wildgefangene Reptilien, Amphibien, Fische und Säugetiere werden in Deutschland legal und ohne Einschränkung verkauft – selbst vom Aussterben bedrohte Arten. Die Wege zu ihrem Halter finden die meisten Tiere über das Internet oder Tierbörsen. Ob der Halter Sachkunde nachweisen kann, ist nicht relevant. Zudem gibt es für die meisten Tiere keinerlei konkrete Vorgaben zur Haltung, was das Durchgreifen für Behörden erschwert. Eine Positivliste könnte Abhilfe schaffen: Sie würde festlegen, welche Arten in Privathaltung zulässig sind und welche Anforderungen an die Sachkunde des Halters gestellt werden. Zu den Tierarten auf der Liste könnten wie in anderen Ländern etwa Hunde, Katzen, Meerschweinchen, aber auch Pferde oder Bartagamen zählen. Im Vergleich zu Negativlisten hätte eine Positivliste den Vorteil, dass sie kürzer und übersichtlicher ist und neue Tierarten nicht einfach auf den deutschen Markt kommen könnten. Alle, die ein nicht gelistetes Tier handeln oder halten wollen, müssten selbst nachweisen, dass dies mit dem Tier-, Natur- und Artenschutz vereinbar ist und entsprechende Anträge stellen. „Das kann beispielsweise bei Experten oder wissenschaftlich begleiteten Artenschutzprojekten der Fall sein“, erklärt Mackensen. So handhabt es auch Belgien, das 2001 als erstes Land Europas den Weg für eine Positivliste geebnet und 2009 eine für Säugetiere in Kraft gesetzt hat. Das zuständige Ministerium gewährt Ausnahmen unter anderem für Zoos, Tierheime oder Halter, deren Tiere bereits bei ihnen gelebt haben, bevor die Positivliste verabschiedet wurde. „Einen Bestandsschutz bräuchten wir hierzulande auch, damit Menschen, die aktuell Tiere halten und fürsorglich pflegen, diese auch behalten dürften und es nicht zur einer Abgabewelle in den Tierheimen käme“, so Mackensen.

Hinweis an die Redaktionen: Weitere Informationen zur Positivliste und den Forderungen des Deutschen Tierschutzbundes finden Sie im Artikel „Gelistet und geschützt“ aus dem Magazin DU UND DAS TIER des Deutschen Tierschutzbundes (www.duunddastier.de/positivliste) sowie auf der Website der aktuellen Kampagne „Jetzt mehr Tierschutz!“, mit der der Verband seine Forderungen an die Politik richtet: www.jetzt-mehr-tierschutz.de/wildfaenge. Mehr zur Kampagne von AAP finden Sie hier: www.positivliste.org

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