Aufrecht statt „kopfüber“ fangen Deutscher Tierschutzbund drängt auf tierschutzgerechte Lösung für Hühner Pressemeldung

Ein Mann hält eine Legehenne an ihren Beinen. Er trägt sie kopfüber.
Überkopffangen von Legehennen. Die üblicherweise praktizierte Fangmethode ist tierschutz- und rechtswidrig.

Der Deutsche Tierschutzbund drängt auf Methoden, mit denen Hühner aufrecht, statt wie bisher – rechtswidrig - „kopfüber“ gefangen werden, wenn sie beim „Ausstallen“ auf den Transport zum Schlachthof gehen. Auf seiner Fachveranstaltung „Handle with care“ im Rahmen der Grünen Woche diskutierte der Verband gestern mit 270 Teilnehmenden aus Tierärzteschaft, Landwirtschaftsministerien, Instituten für Tierschutz sowie Verbänden und Tierschutzbeauftragten.

„Das Kopfüberfangen ist tierschutzwidrig, verursacht Angst und Stress und birgt ein hohes Verletzungsrisiko für Hühner. Damit geltendes Recht umgesetzt und das unnötige Leid der Tiere beendet werden kann, müssen alle Akteure – Fänger, Landwirte und Behörden – zusammenwirken“, sagte Inke Drossé, Leiterin des Referats für Tiere in der Landwirtschaft beim Deutschen Tierschutzbund. Die Bundestierschutzbeauftragte Ariane Kari stellte klar, dass mit dem aufrechten Fangen eine tierschonendere Methode zur Verfügung stehe und diese umgesetzt werden müsse.

Kopfüberfangen verursacht Schmerzen und Leiden

Externe Fänger-Kolonnen fangen allein in Deutschland pro Jahr etwa 660 Millionen Legehennen und Masthühner in der Regel an einem Bein – und tragen die Tiere kopfüber zu den Transportkisten. Dr. Jens Hübel vom brandenburgischen Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit demonstrierte dies auf der Fachveranstaltung an einer Hühner-Attrappe und machte deutlich, dass die unnatürliche Körperposition bei den Tieren zu Atemnot, Schmerzen und Verletzungen führt. Entscheidend sei daher ein bundesweites Schulungsangebot zur aufrechten Fangmethode für Fänger und Landwirte. Dr. Christine Bothmann aus dem Präsidium des Bundesverbands der beamteten Tierärzte sprach von einem Systemversagen, unterstrich aber, dass es einen klaren gesetzlichen Rahmen brauche, damit Amtstierärzte tätig werden könnten.

Rechtslage ist eindeutig

Dass ein Verbot des Kopfüberfangens bereits im Europäischen Recht verankert sei, stellte Dr. Christoph Maisack, Vorsitzender der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht, klar. So verbieten die verbindlichen Europaratsempfehlungen und die EU-Tierschutztransportverordnung – genauso wie die darauf basierende deutsche Tierschutztransport-Verordnung – das Kopfüberfangen von Geflügel.

Hinweis an die Redaktionen: Eine juristische Ausarbeitung zum „Überkopffangen“, die der Deutsche Tierschutzbund in Zusammenarbeit mit Dr. Barbara Felde, Richterin am Verwaltungsgericht Gießen, erstellt hat, finden Sie hier als PDF: www.tierschutzbund.de/gefluegelfangen

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