Freiland, Käfig oder Bodenhaltung?Haltungsformen für Legehennen
Welche landwirtschaftliche Haltung von Legehennen ist die Natürlichste und wird den Bedürfnissen der Tiere am ehesten gerecht?
Freilandhaltung
Die Freilandhaltung ist die vergleichsweise tiergerechteste landwirtschaftliche Haltungsform von Legehennen, die der Natur am nächsten kommt. Die Tiere können aus dem Stall in einen Auslauf von mindestens vier Quadratmetern pro Legehenne gelangen. In dieser Haltung können die Hühner ihrem Bedürfnis zu scharren, im Sand zu baden, zu picken und zu laufen am ehesten nachgehen. Der Stall ist wie bei der Bodenhaltung ausgestattet.
Ökologische oder biologische Legehennenhaltung
Wie bei der Freilandhaltung hat jede Legehenne Zugang zu einem Auslauf von vier Quadratmetern. Die Gruppengröße ist grundsätzlich auf 3000 Tiere beschränkt. Im Stall dürfen maximal sechs Legehennen pro Quadratmeter gehalten werden. Die Tiere müssen zu 80 Prozent mit Futter aus ökologischem Anbau gefüttert werden. In der ökologischen Hühnerhaltung werden so Tier- und Verbraucherschutzgesichtspunkte miteinander kombiniert.
Bodenhaltung
Grundsätzlich ist dies eine reine Stallhaltung, in der der Boden zu mindestens einem Drittel mit Stroh, Sand oder Torf eingestreut sein muss. Der Rest besteht aus Latten- oder Gitterrosten. Neun Tiere teilen sich einen Quadratmeter Boden. Weil die Tiere nicht ins Freie gelangen können, ist dieses Haltungssystem weniger tiergerecht als die Freilandhaltung. Eine Variante der Bodenhaltung ist die Haltung von Hennen in der Voliere, in der auf mehreren Etagen Sitzstangen, Tränk- und Futtereinrichtungen angebracht sind, sodass die Legehennen frei zwischen den Ebenen wechseln und nahezu den gesamten Stallraum nutzen können. Damit ist auf der Grundfläche eine höhere Besatzdichte von bis zu 18 Tieren pro Quadratmeter Bodenfläche möglich. Die Volierenhaltung ist das vorherrschende Haltungssystem in der Schweiz, in der die Käfighaltung bereits seit 1991 verboten ist.
Käfighaltung
In der bisherigen Käfighaltung wurden vier oder fünf Hennen auf schrägem Drahtgitter zusammengepfercht. Einer Legehenne wurden weniger als die Fläche einer DIN A4-Seite zugestanden. Diese Käfighaltung war bis Ende 2009, mit Ausnahmegenehmigung bis Anfang 2010 erlaubt.
Legehennen dürfen aber jetzt in einem anderen Käfigtyp gehalten werden. Diese Form des Käfigs wird beschönigend als Kleingruppenhaltung bezeichnet, unterscheidet sich jedoch nicht grundlegend von herkömmlichen Käfigen. Die neuen Kleingruppen-Käfige bieten der einzelnen Henne nur geringfügig mehr Platz: Statt der bisherigen 550 sind es nun 800 Quadratzentimeter (890 Quadratzentimeter inklusive Nestfläche) – das entspricht etwas mehr als eineinhalb DIN A4-Seiten.
Zwar sind die Kleingruppen-Käfige mit Sitzstangen, Nest und einem Platz zum Sand baden und Scharren ausgestattet. Diese Einrichtungen können die Tiere aufgrund des Platzmangels aber gar nicht nutzen. Damit treten die gleichen Probleme wie in der bisherigen Käfighaltung auf – die Hennen leiden an Stress, Verhaltensstörungen sowie Verletzungen.