
(K)ein Tierschutzproblem?Freilandhaltung im Winter
Jedes Jahr im Winter, wenn Frost und Schnee Einzug halten, sorgen sich viele Bürgerinnen und Bürger um die Tiere, meistens sind es Rinder und Schafe, die die Tage und Nächte im Freien verbringen. Doch was ist nun wirklich das Beste für die Tiere – ein warmer Stall oder die freie Natur?
Die Freilandhaltung ist ein sehr naturnahes Haltungsverfahren, das den Ansprüchen der Tiere entspricht. Im Gegensatz zu teils dunklen, feuchten und schlecht belüfteten Ställen können sich die Tiere im Freien weiträumig bewegen und ihre arteigenen Verhaltensweisen ausleben. Die Freilandhaltung bietet den Tieren mehr Beschäftigungsmöglichkeiten.
Licht, frische Luft - vor allem wenn sie trocken und kalt ist - sowie unterschiedliche Wetterbedingungen wirken in einer optimalen Haltungsumgebung förderlich auf die Tiergesundheit. Gerade Rinder und Schafe kommen besonders gut mit kalten Umgebungstemperaturen zurecht - viel besser als mit Hitze. Problematisch dagegen ist eine windige, nasskalte Witterung.

Anforderungen
Aus der Sicht des Tierschutzes ist die Freilandhaltung von Rindern und Schafen – solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – deshalb auch im Herbst und im Winter zu befürworten. Dabei darf der Begriff Robusthaltung aber nicht als Primitivhaltung oder Notbehelf missverstanden werden. Für eine tiergerechte ganzjährige Weidehaltung müssen zumindest folgende Anforderungen erfüllt sein:
- Es muss allen Tieren möglich sein, einen Schutz vor extremer Witterung aufzusuchen, wenn die klimatischen Bedingungen oder ihr individueller Zustand es erfordern.
- Für jedes Tier muss ein trockener, wärmegedämmter (z. B. durch trockene Einstreu) und windgeschützter Liegeplatz zur Verfügung stehen.
- Futter und Wasser müssen in ausreichender Menge und hochwertiger Qualität zur Verfügung stehen. Tränken sind vor dem Einfrieren zu schützen.
- Morastbildung muss in Bereichen, in denen sich die Tiere häufig aufhalten (z. B. Futter- und Wasserstellen), durch geeignete Maßnahmen verhindert werden.
- Kranke Tiere gehören in den Stall.
- Für Geburten muss in jedem Fall ein trockener, eingestreuter Witterungsschutz zur Verfügung stehen, der vor Wind, Regen und Schnee schützt. Grundsätzlich sollte der Deckzeitpunkt jedoch so gewählt werden, dass die Geburten im Frühjahr liegen.
Missstände melden
Wenn Ihnen Missstände bei einer Tierhaltung auffallen, zum Beispiel weil Tiere keinen Schutz vor schlechter Witterung haben oder die Futter- oder Wasserversorgung nicht ausreichend ist, melden Sie diese bitte an das zuständige Veterinäramt. Der Amtstierarzt ist für Tierschutzprobleme zuständig. Mehr dazu finden Sie hier. Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung brauchen, nehmen Sie Kontakt mit dem örtlichen Tierschutzverein in Ihrer Nähe auf, der Mitglied im Deutschen Tierschutzbund ist. Dort wird man Ihnen gerne helfen.