Ziegen im verschneiten Winter auf einer Wiese

Schafe, Ziegen und Rinder im WinterWas Sie bei der Freilandhaltung im Winter beachten sollten

Niedrige Temperaturen, Frost und Schnee: Jeden Winter sorgen sich Passant*innen, wenn sie Ziegen, Schafe und Rinder sehen, die Tag und Nacht im Freien leben. Was ist in der kalten Jahreszeit das Beste für diese Tiere?

Die Haltung von Ziegen, Schafen und Rindern im Freien entspricht am ehesten ihren Bedürfnissen. Tageslicht, frische Luft und unterschiedliche Wetterbedingungen kommen ihrer Gesundheit zugute. Schwieriger ist es, wenn Halter*innen ihre Tiere nicht zusätzlich füttern und ihnen keinen Unterstand zur Verfügung stellen sowie langanhaltender Frost herrscht.

Können Ziegen im Winter draußen sein?

Ziegen sind sehr empfindlich gegenüber Nässe. Die Haltung im Freien über das gesamte Jahr hinweg ist nur dann möglich, wenn ein Unterstand mit trockenem Untergrund allen Tieren gleichzeitig Schutz vor Regen und Sturm bietet. Ziegen sollten im Winter außerdem zusätzlich gefüttert werden sowie Fettgewebe und Fell haben, um mit dem Klima zurechtzukommen. Der Zaun um die Freifläche – ein Lattenzaun oder Knotengitter – sollte mindestens 1,80 Meter hoch sowie stabil sein, da die Ziegen ihn sonst überklettern oder umstoßen könnten. Auf einen Stacheldraht sollten Halter*innen unbedingt verzichten. Ihre Herde müssen sie unabhängig von der Jahreszeit täglich beobachten, betreuen und kontrollieren.

Rinder und Schafe im Winter

Rinder und Schafe kommen mit kalten Temperaturen grundsätzlich zurecht – deutlich besser als mit Hitze. Problematisch hingegen ist eine windige, nasskalte Witterung. Dennoch ist die Freilandhaltung von Rindern, Schafen sowie von Ziegen aus Tierschutzsicht auch im Herbst und im Winter möglich, solange diese Voraussetzungen erfüllt sind.

Voraussetzungen für Freilandhaltung im WinterSo können Rinder / Schafe / Ziegen im Winter draußen gehalten werden

Witterungsschutz

Es muss allen Tieren möglich sein, einen Schutz aufzusuchen, beispielsweise vor starker Sonneneinstrahlung, extremen Niederschlägen oder Wind sowie wenn es ihr individueller Zustand erfordert.

Liegeplatz

Für jedes Tier muss ein trockener, beispielsweise durch Einstreu wärmegedämmter und windgeschützter Liegeplatz zur Verfügung stehen.

Futter & Wasser

Futter und Wasser müssen in ausreichender Menge für die Tiere bereitstehen. Tränken sind vor dem Einfrieren zu schützen.

Kein Schlamm

In Bereichen wie Futter- und Wasserstellen, in denen sich die Tiere häufig aufhalten, müssen Halter*innen darauf achten, dass sich kein Schlamm bildet.

 

Versorgung bei Krankheit

Kranke Tiere müssen ihren Bedürfnissen entsprechend versorgt werden.

Schutz für Geburt

Für Geburten muss in jedem Fall ein trockener, eingestreuter Witterungsschutz zur Verfügung stehen, der vor Wind, Regen und Schnee schützt. Grundsätzlich sollten Halter*innen den Deckzeitpunkt jedoch so wählen, dass die Geburten im Frühjahr liegen.

Checkliste: Missstände melden

Wenn Sie beobachten, dass Tiere im Freien schlecht gehalten oder gequält werden, bewahren Sie Ruhe und gehen am besten folgendermaßen vor:

  1. Missstände dokumentieren
    Wenn die Tiere keinen Schutz vor extremer Witterung haben oder die Futter- und Wasserversorgung unzureichend ist, sollten Sie diese Missstände melden. Notieren Sie Ort, Zeit sowie Geschehen und machen Sie, falls möglich, Fotos von der Situation.
  2. Veterinäramt kontaktieren
    Das zuständige Veterinäramt ist die richtige Adresse, um solche Missstände zu melden. Diese Behörde ist für die Einhaltung des Tierschutzgesetzes verantwortlich.
  3. Ggf. Strafanzeige stellen
    In akuten Notsituationen oder einem eindeutigen Fall von Tierquälerei haben Sie die Möglichkeit, Strafanzeige bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft zu stellen.

Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung brauchen, nehmen Sie Kontakt mit dem örtlichen Tierschutzverein in Ihrer Nähe auf.

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