Ein Hund steht am Steinstrand und blickt raus aufs Meer

Hundefreundlich reisenTipps für den Urlaub mit Hund

Wenn der nächste Urlaub bevorsteht, fragen sich viele Hundehalter*innen, ob sie ihren tierischen Gefährten mit auf Reisen nehmen können. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Urlaub mit Hund.

Soll ich meinen Hund mit in der Urlaub nehmen?Diese Faktoren müssen bei der Entscheidung berücksichtigt werden:

Reisezieldistanz & Transportmittel Wie weit ist das Reiseziel entfernt? Wie reist man z.B. mit Auto, Fähre oder Flugzeug?
Gegebenheiten am Reiseziel Wie ist das Klima am Reiseziel? In was für einer Unterkunft wohnt man?
Gesundheit, Alter, Rasse & CharakterWie alt ist der Hund? Wie ist sein Gesundheitszustand? Welcher Rasse gehört er an? Wie sind Charakter & Verhaltensweisen?
EinreisebestimmungenDarf ich meinen Hund in das Urlaubsland mitnehmen? Welche Bedingungen müssen erfüllt sein? Welche Impfungen und Papiere werden benötigt?

Es ist eine individuelle Entscheidung, ob Ihr Hund mit in den Urlaub fahren sollte. Hunde reagieren auf Autofahrten, Transporte und Ortswechsel sehr unterschiedlich. Manchen Tieren macht das Verreisen nichts aus. Für andere bedeutet es mitunter erheblichen Stress, sodass eine Betreuung im eigenen Zuhause besser geeignet ist.

Die bequemste Reiseart für Hunde ist in der Regel das klimatisierte Auto. Bestenfalls sind sie dieses Transportmittel sowie eine Hundebox aus dem Alltag gewöhnt und verbinden damit nichts Negatives.

Kurzköpfige Hunde wie der Mops oder Französische und Englische Bulldoggen in heiße Regionen mitzunehmen, kann derweil lebensgefährlich sein – das gilt auch für Sommerurlaube in Deutschland. Diese Qualzuchten haben ohnehin schon Probleme mit der Atmung und können ihre Körpertemperatur nur schwer regulieren.

Bevor Sie sich entschließen, Ihren Hund mit in den Urlaub zu nehmen, sollten Sie sich darüber informieren, ob am Reiseziel ein erhöhtes Risiko für die Übertragung von bestimmten Infektionskrankheiten1 besteht. In vielen beliebten Urlaubsländern existieren Krankheiten, die in Deutschland bisher nicht vorkommen, sogenannte Reisekrankheiten wie zum Beispiel Babesiose, Dirofilariose und Leishmaniose. Diese Erkrankungen können für Hunde gefährlich sein und manche von ihnen sind potenziell auch auf den Menschen übertragbar.

Sandmücken, die in warmen Regionen wie Italien, Spanien, Griechenland, Rumänien und Nordafrika leben, übertragen Leishmanien. Um eine Infektion zu vermeiden, können Sie Spot-On-Präparate oder orale Medikamente nutzen sowie ein Moskitonetz über den Schlafplatz Ihres Hundes anbringen und Gassi-Runden nicht in die Abendstunden legen. Welches sich für Ihren Hund am besten eignet, können Sie mit einer Tierärztin oder einem Tierarzt besprechen.

Der sicherste Schutz vor Reisekrankheiten für ein Tier ist, es gar nicht erst in betroffene Regionen mitzunehmen.

Inzwischen bestehen auch hierzulande verschiedene Reisekrankheiten, unter anderem durch den Klimawandel. Deshalb sollten Sie Hunde ganzjährig entwurmen sowie vor Zecken, Flöhen und Co. schützen.

Klären Sie unbedingt – auch bei Urlauben innerhalb Deutschlands –, ob Ihr Hund im Hotel und auch am Strand erlaubt ist. In Deutschland sind beispielsweise die Ost- und Nordsee sowie der Bodensee, die Mecklenburgische Seenplatte, der Harz sowie die Region um die Mosel gut erreichbare Urlaubsziele mit Hund. Gerade in der Hochsaison und in den Schulferien sind an Ostseestränden Hunde aber oft nicht erlaubt. Wenn es durch viele Urlauber*innen sehr voll ist, kann das ebenfalls Stress für Hund (und auch Halter*innen) bedeuten.

Bei Reisen ins Ausland ist es wichtig, dass Sie sich vorab über die jeweiligen Gesetze und Verordnungen informieren. Manche Länder schreiben beispielsweise einen Maulkorb vor. In einigen Ländern ist das Einreisen bestimmter Hunderassen sowie deren Mischlinge verboten. Dänemark zum Beispiel verbietet mittels seines Hundegesetzes 13 Hunderassen. Welche betroffen sind, können Sie der Seite des dänischen Außenministeriums entnehmen.

  • Hund sichern
    Ein Tier im Auto zählt gemäß der Straßenverkehrsordnung als Ladung – dementsprechend müssen Sie es im Fahrzeug sichern. Am besten gelingt dies über stabile Transportboxen, die sich im Kofferraum des Autos befinden. Aber auch zertifizierte Gurtsysteme, die Sie an das bestehende System des Autos anbringen, eignen sich für eine sichere Fahrt.
  • Reiseübelkeit vorbeugen
    Da manchen Hunden nach einer großen Mahlzeit bei Autofahrten übel wird, kann es sinnvoll sein, erst einige Stunden nach der Fütterung loszufahren.
  • Pausen machen
    Planen Sie ausreichend Pausen für kleine Gassirunden ein, damit Ihr Hund sich bewegen und frische Luft schnappen kann. Während der Pausen sollten Sie ihm Wasser anbieten und gegebenenfalls kleine Mengen Futter.
  • Kühle Reisezeit wählen
    Legen Sie die Reisezeit möglichst in die kühleren Morgen- oder Abendstunden, um Probleme mit Hitze zu vermeiden.
  • Hund NIE im Auto zurücklassen
    Lassen Sie Ihren Hund nie im geschlossenen Auto zurück, da selbst bei geöffneten Fenstern die Luftzirkulation nicht ausreichend ist. Auch Stand-Klimaanlagen können defekt sein. Darum sollten Sie Ihren Hund selbst bei solch einer Funktion nicht im Auto lassen.
  • Keine Zugluft
    Der Hund sollte während der Fahrt keiner Zugluft ausgesetzt sein, da er sonst leicht eine Bindehautentzündung bekommen kann.
  • Ausland: Hund im Zug erlaubt?
    Erkundigen Sie sich bei Reisen ins Ausland, ob Hunde im jeweiligen Land in Zügen erlaubt sind.
  • Zusatzticket für den Hund
    Kleine Hunde, etwa bis zur Größe einer Hauskatze, dürfen in Deutschland in einem Transportbehältnis kostenfrei mitfahren. Bei größeren Hunden und internationalen Reisen benötigen Sie ein Zusatzticket. Der Fahrpreis beträgt in der Regel 50 Prozent des normalen Tarifs.
  • Leine & Maulkorb
    Leine und Maulkorb müssen Sie immer für Ihren Hund mitführen. Es empfiehlt sich, auch immer einen transportablen Wassernapf mitzunehmen.
  • Großzügige Zeitplanung
    Planen Sie ausreichend Zeit zum Umsteigen und Bewegen ein

Sie sollten grundsätzlich vermeiden, Tiere im Flugzeug zu transportieren, da das Fliegen für alle Tiere enormen Stress bedeutet. Kleine Hunde dürfen im Passagierraum mitfliegen, große Hunde werden wie Gepäck aufgegeben und fliegen im Frachtraum. Beide Situationen sind äußerst belastend für Ihre Schützlinge. Weichen Sie daher idealerweise auf ein anderes Transportmittel aus. 

Wenn Sie planen, Ihren Hund auf eine Schiffsreise mitzunehmen oder auf Ihrer Reise eine Fährfahrt notwendig ist, sollten Sie vor Reiseantritt klären, ob Tiere an Bord erlaubt sind und wie diese untergebracht werden. Manche Fährschiffe erlauben nicht, dass das Tier das Auto, die Transportbox oder einen Zwinger auf Deck während der Überfahrt verlässt. Das kann aufgrund von Temperaturschwankungen und Lautstärke im Frachtraum mit Stress für den Hund verbunden sein. Kreuzfahrtschiffe lassen im Allgemeinen keine Tiere an Bord.

Seit 2004 müssen Hundehalter*innen, die innerhalb der EU die Grenzen überschreiten, den EU-Heimtierausweis mitführen. Diesen erhalten Sie bei Ihrer Tierärztin oder Ihrem Tierarzt. Ihr Hund muss zudem mit einem Transponder gechippt sein sowie eine gültige Tollwutschutzimpfung haben.

Informationen zu Einreisebestimmungen in den einzelnen Ländern innerhalb und außerhalb der EU finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Dieser können Sie auch die unterschiedlichen Bestimmungen für „gelistete“ und „nicht gelistete“ Drittländer entnehmen.

Wer sogenannte Listenhunde wie zum Beispiel einen Pitbull oder Bullterrier mitnehmen möchte, sollte sich bestmöglich vor der Einreise nach den aktuellen Bestimmungen bei der Botschaft des jeweiligen Landes erkundigen. Denn welche Hunderassen verboten sind oder bestimmten Auflagen unterliegen ist je nach Land unterschiedlich geregelt.

Wenn Sie einen Urlaub mit Hund planen, sollten Sie sich rechtzeitig tierärztlichen Rat einholen. Wir empfehlen den Besuch mindestens drei Monate vor Reiseantritt. Für das Verreisen in der EU braucht Ihr Hund eine gültige Tollwutschutzimpfung. Je nach Reiseziel kann auch eine Bestimmung der Tollwutantikörper erforderlich sein. Für manche Länder sind weitere Bedingungen zu erfüllen, dazu zählen zum Beispiel Großbritannien, Irland und Malta. Auch sollten Sie ausführlich die Reisevorsorge sowie eine potenzielle Reiseapotheke mit Ihrer Tierärztin oder Ihrem Tierarzt besprechen, damit Sie Ihr Tier im Urlaub bestmöglich schützen können.

Unabhängig von Ihren Reisen sollte Ihr Hund gechippt und registriert sein. Wer sein Tier kennzeichnen lässt und anschließend bei FINDEFIX, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes, registriert, hat gute Chancen, seinen Liebling wiederzusehen – auch im Urlaub.

Im Ausland vermisste Tiere schützen wir durch den Austausch mit Datenbanken auf der ganzen Welt. Sollte Ihnen Ihr Hund während eines Urlaubs entlaufen, melden Sie sich entweder über das FINDEFIX Online-Formular oder über das 24h-Service-Telefon: +49 (0) 228 6049635. Informieren Sie auch den Tierschutzverein vor Ort, die Polizei und das nächste Fundbüro, weil Finder*innen sich oft zuerst an eine dieser Stellen wenden.

Am besten kümmert sich eine Person um Ihren Hund, die Sie selbst kennen und der Sie vertrauen – beispielsweise Freund*innen, ein Familienmitglied, Nachbar*innen oder Bekannte. Sie sollten der Person die Betreuung Ihres Tieres zutrauen. Idealerweise ist es eine Person, die auch das Tier bereits kennt.

Ist dies nicht möglich, empfehlen wir Ihnen, sich mit dieser Frage an den Tierschutzverein oder an das Tierheim in Ihrer Nähe zu wenden. Gegebenenfalls sind dort tierliebe Personen bekannt, denen Sie Ihr Tier anvertrauen können. Es sollte auf jeden Fall immer ein ausführliches Vorgespräch sowie ein persönliches Kennenlernen stattfinden.

Bevor Sie sich für eine Tierpension entscheiden, ist es wichtig, dass Sie sich über die in Frage kommende Pension informieren, beispielsweise bei Ihrem örtlichen Tierschutzverein. Dort sind Beschwerden in der Regel bekannt. Schauen Sie sich die Pension rechtzeitig vor dem Urlaub an. Es ist kein gutes Zeichen, wenn Sie den Bereich, in dem die Tiere untergebracht sind, nicht besichtigen dürfen. In unserem Merkblatt Tipps zur Beurteilung einer Tierpension finden Sie weitere Informationen.

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