Urlaub mit Tieren in der EU

Ein Hund liegt auf dem Sandstrand und blickt nach oben zum Betrachter.

Die Regelungen für das Mitnehmen von Hunden und Katzen auf Reisen innerhalb der Europäischen Union wurden seit dem 1. Oktober 2004 vereinheitlicht. Seit dem 29. Dezember 2014 gilt eine neue Verordnung für das Reisen mit Hunden und Katzen (VO (EU) Nr. 576/2013). Wer mit seinem Hund/seiner Katze von Deutschland in ein Urlaubsland innerhalb der Europäischen Union einreisen will, benötigt:

  • Gültige Tollwutimpfung (Impfung mindestens 21 Tage alt, die Gültigkeitsdauer des Impfschutzes richtet sich nach den Angaben des Herstellers, sie muss im EU-Heimtierausweis vermerkt werden; die meisten Impfstoffe sind nun drei Jahre gültig, manche sogar vier Jahre)
  • verpflichtende Kennzeichnung mit Mikrochip oder gut lesbarer Tätowierung (zulässig, wenn diese vor dem 03.07.2011 vorgenommen wurde)
  • Heimtierausweis: Tierarzt trägt Impfung, Kennzeichnung und Beschreibung des Tieres ein; seit der gesetzlichen Neuerung 2014 existiert ein neuer Heimtierausweis. Dieser muss, anders als der vorherige Ausweis, vom Tierhalter unterschrieben werden. Im Dokument sind außerdem die Kontaktdaten und die Unterschrift des ausstellenden Tierarztes vermerkt. EU-Heimtierausweise, die vor dem 29.12.2014 ausgestellt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit; amtliches Dokument, das mitgeführt werden muss.

Seit dem 1. Januar 2012 haben auch die bisherigen Ausnahmeländer Großbritannien, Malta, Schweden und Irland ihre Einreisebestimmungen gelockert: Hund, Katze und Frettchen müssen demnach nun keinen Bluttest für Tollwut mehr über sich ergehen lassen, auch die Zeckenbehandlung fällt weg. Tierbesitzer, die nach Finnland, Malta, Großbritannien und Irland reisen wollen, müssen ihre Tiere allerdings nach wie vor gegen Bandwürmer behandeln lassen und dies bei Einreise bestätigen können.

Wer einen so genannten Kampfhund (z. B. Pitbull, Bullterrier) oder ähnliche Hunde (z. B. Rottweiler, Dobermann) auf Reisen mitnehmen will, dem empfehlen wir dringend, sich vor Einreise nach den aktuellen Bestimmungen bei der Botschaft/Konsulat des jeweiligen Landes zu erkundigen.

Darüber hinaus zu beachtende Hinweise und zusätzliche spezielle Länderregelungen:

Belgien

Allgemeine Leinenpflicht sowie Maulkorbpflicht für gefährliche Hunde.

Dänemark

Seit dem 1. Juli 2010 ist die Haltung, Zucht und Einfuhr (auch in Begleitung von Touristen) der folgenden 13 Hunderassen in Dänemark verboten, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden: Amerikanischer Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Amerikanische Bulldogge, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Owtscharka, Kaukasischer Owtscharka, Südrussischer Owtscharkaa, Tornjak, Sarplaninac, ebenso deren Mischlinge. Hunde dieser Rassen sowie deren Mischlinge, die vor dem 17. März 2010 angeschafft wurden, dürfen nach Dänemark mitgebracht werden. Allerdings muss ein mitgeführtes Dokument das Datum der Anschaffung genau belegen.  Außerdem gilt in öffentlich zugängigen Gegenden die Leinen- sowie Maulkorbpflicht für diese Hunde. Diese Übergangsordnung gilt jedoch nicht für Pitbull Terrier und Tosa Inu, da diese bereits vor Inkrafttreten der neuen Regeln ab 1. Juli 2010 verboten waren.

Zu beachten sind zudem die derzeitigen Bestimmungen des dänischen Hundegesetzes.

Weitere Informationen der Dänischen Botschaft

Finnland

Alle Hunde, die älter als drei Monate sind, benötigen Bandwurmbehandlung (Echinococcus), längstens 30 Tage vor Einreise (ist durch Tierarzt im Heimtierausweis zu bestätigen).

Weitere Informationen der Finnischen Botschaft

Frankreich

Die Einreise mit bestimmten Hunderassen, fälschlicherweise oft als „Kampfhunde" bezeichnet, ist in Frankreich verboten bzw. nur unter bestimmten Auflagen erlaubt. Detaillierte Informationen zu den verbotenen Hunderassen und Auflagen finden Sie auf der Website der Französischen Botschaft.

Großbritannien/Irland/Malta

Für die Einreise gilt das so genannte Pet Travel Scheme (PETS). Vor Einreise muss das Tier gechippt und gegen Tollwut geimpft worden sein. Eine Behandlung gegen Bandwürmer (Echinococcus) muss bei jeder Einreise zwischen 24 und 120 Stunden vor der Ankunft im Reiseland erfolgen. Die Dokumentation darüber erfolgt durch den Tierarzt im Heimtierausweis.

Hunde und Katzen dürfen nur durch zugelassene Verkehrsunternehmen auf bestimmten Routen einreisen. Sogenannte Kampfhundrassen dürfen nicht einreisen.

Für die Reiseplanung unbedingt ein Jahr veranschlagen und bei dem Konsulat immer die neuesten Bestimmungen zu bestimmten Hunderassen und Verkehrsunternehmen beachten.

Weitere Informationen des britischen Fremdenverkehrsamtes

Weitere Informationen der Irischen Botschaft

Informationen der Botschaft von Malta

Italien

Ein Maulkorb und eine Leine sind mitzuführen.

Portugal

Ein Maulkorb und eine Leine sind mitzuführen.

Schweden

Vor der Einreise muss das Tier gechippt und gegen Tollwut geimpft worden sein. Zudem muss der EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Tiere müssen vor der Einreise beim Zoll gemeldet werden. Es gilt Leinenpflicht.

Weitere Informationen der Schwedischen Botschaft

Tschechien

Es gelten die allgemeinen EU-Bestimmungen. Die Leinen- und Maulkorbpflicht werden von Städten und Gemeinden in Ortsverordnungen geregelt.

Weitere Informationen der Tschechischen Botschaft

Ungarn

Die Einreise mit so genannten Kampfhunderassen und deren Kreuzungen ist verboten. Auf öffentlichen Plätzen besteht Leinenzwang, in öffentlichen Verkehrsmitteln zusätzlich Maulkorbpflicht.

Weitere Informationen der Ungarischen Botschaft

Zypern

Behandlung gegen Ektoparasiten (Parasiten, die auf der Oberfläche des Tieres leben und sich von Hautsubstanzen/Blut/Gewebeflüssigkeit ernähren) und Bandwürmer muss zwischen 24 und 48 Stunden vor Abreise vorgenommen werden. Einfuhr sogenannter Kampfhunde ist nicht erlaubt.

Weitere Informationen der Botschaft von Zypern

Weitere Informationen zu Einreisebestimmungen in den einzelnen Ländern finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes - wählen Sie in der alphabetischen Liste der "Reise- und Sicherheitshinweise" ein Land aus. Unter dem Punkt Einreisebestimmungen finden Sie - falls vorhanden - die Einreisebestimmungen für Tiere.