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Testaments-FAQs
Häufig gestellte Fragen - FAQs:
Erbschaft
Die Person oder Organisation, die Sie als Erb*in einsetzen, tritt nach Ihrem Tod die Rechtsnachfolge an. Das bedeutet, sie erbt Ihre Rechte und Ihre Pflichten, Ihr Guthaben, aber auch Ihre Verpflichtungen wie zum Beispiel Schulden. In Ihrem Testament sollte mindestens ein*e Erb*in klar benannt werden.
Vermächtnis
Nicht jede Person, die Sie in Ihrem Testament bedenken, müssen Sie auch als Erb*in einsetzen. So können Sie einer guten Freundin oder einer gemeinnützigen Organisation lediglich einen Teil vermachen. Ihre Kinder können zwar Ihr gesamtes Vermögen erben, aber unabhängig davon können Sie einer gemeinnützigen Organisation oder einer Stiftung einen Geldbetrag, eine Immobilie oder sonstige einzelne Vermögenswerte überlassen. Ihre Erb*innen sind dazu verpflichtet, Ihr Vermächtnis zu erfüllen.
Wenn Sie eine gemeinnützige Organisation wie den Deutschen Tierschutzbund in Ihrem Testament bedenken, fällt hierfür keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer an. Deshalb kommt Ihr Nachlass ohne Abzüge den Tieren zugute.
Wenn Sie den Deutschen Tierschutzbund in Ihrem Testament bedenken möchten, sollte neben dem Wert oder dem Anteil, den Sie hinterlassen möchten, die vollständige Adresse angegeben werden:
Deutscher Tierschutzbund e.V.
In der Raste 10
53129 Bonn
Optional: Vereinsregister des Amtsgerichts Bonn
Vereinsregisternummer: VR 3836
Wenn Sie über eine Zweckbindung nachdenken und ein bestimmtes Projekt oder eine Einrichtung des Deutschen Tierschutzbundes unterstützen möchten, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Im persönlichen Gespräch können wir Ihre Wünsche besprechen und Fragen einfach klären.
Wir empfehlen Ihnen, die Zweckbindung so offen wie möglich zu formulieren.
Ohne Zweckbindung wirkt das Geld da, wo es am dringendsten gebraucht wird. Wir stehen Ihnen hierbei gerne beratend zur Seite.
Um sicherzugehen, dass Ihr Testament gefunden und eröffnet wird, empfehlen wir die Hinterlegung gegen eine geringe Gebühr beim zuständigen Nachlassgericht. Die Aufbewahrung Ihres Testaments ist aber grundsätzlich auch zu Hause möglich. Jede Person, die das Testament nach dem Ableben findet, ist verpflichtet, dieses beim Nachlassgericht abzugeben.
Sollten Sie sich für ein notarielles Testament entschieden haben, wird das Testament automatisch zur Verwahrung an das Nachlassgericht übergeben und im Zentralen Testamentsregister eingetragen.
Oft erfahren wir erst durch die Mitteilung vom Nachlassgericht von einer Erbschaft oder einem Vermächtnis. Sollten Sie erwägen, den Deutschen Tierschutzbund in Ihrem Testament zu bedenken, würden wir uns freuen, wenn Sie uns vorab hierüber informieren, z.B. durch eine Kopie Ihres Testaments. Das ist vor allem dann wichtig, wenn der Deutsche Tierschutzbund schon vor der Testamentseröffnung ein Haustier übernehmen soll.
Jedes Testament kann grundsätzlich geändert oder neu geschrieben werden. Nicht änderbar ist ein Erbvertrag, wenn ein*e Vertragspartner*in verstorben ist. Ein gemeinschaftliches Testament ist bindend, sofern nicht durch eine Öffnungsklausel zu Lebzeiten verfügt wurde, dass die überlebende Person ein neues Testament aufsetzen darf.
Nach dem Tod bleiben im Netz viele Daten bestehen. Der digitale Nachlass umfasst die Gesamtheit aller Ihrer Konten und Daten im Internet, wozu auch Online-Banking und Daten in Clouds und sozialen Netzwerken gehören. Dies alles fällt mit sämtlichen Rechten und Pflichten in den Nachlass der Erb*innen, die darüber grundsätzlich frei verfügen können.
Wenn Sie nicht möchten, dass alle persönlichen Daten frei verfügbar sind, sollten Sie dies rechtssicher im Testament regeln oder zu Lebzeiten eine verbindliche handschriftliche Vollmacht für eine Vertrauensperson ausstellen, die auch über den Tod hinaus Gültigkeit hat. Wir unterstützen Sie gerne bei der Ausgestaltung und Formulierung einer entsprechenden Vollmacht.
Ihr Kontakt:
- 0228-60496-512
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