Agrarministerkonferenz in Weiskirchen (23.-25.9.)
Tierschutzanliegen ernst nehmen

Anlässlich der vom 23. bis 25. September in Weiskirchen tagenden Agrarministerkonferenz (AMK) fordert der Deutsche Tierschutzbund von den Agrarministern der Länder, sich dort für ein Ende der Tiertransporte in Drittstaaten und ein Ende der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern einzusetzen. Ebenso müssten gesetzliche Grundlagen für den Onlinehandel mit Tieren geschaffen werden.
„Die Missstände bei Tiertransporten sind bekannt und vielfach dokumentiert. Derzeit ist weder gewährleistet, dass die Vorgaben der EU bis zum Zielort eingehalten werden, noch dass die Schlachtung der Tiere den EU-Standards entspricht. Die Überarbeitung der EU-Transportverordnung muss daher umgehend erfolgen“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Die Mehrheit der Bundesländer hat bereits einen vorläufigen Abfertigungsstopp von Transporten in Drittländer verhängt, aber ein einheitliches Vorgehen innerhalb Deutschlands fehlt bislang. Deshalb müsse das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) endlich prüfen, ob – dem Beispiel der Niederlande folgend - ein bundeseinheitlicher Exportstopp in außereuropäische Länder machbar wäre, so die Tierschützer. Seit Mai gilt ein niederländisches Moratorium für alle Tiertransporte nach Russland.
Handlungsbedarf besteht aus Tierschutzsicht ebenfalls bei der Anbindehaltung von Rindern. Das Thema fiel bei der jüngsten Novellierung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung unter den Tisch, obwohl der Agrarausschuss des Bundesrates zuvor ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung empfohlen hatte. „Noch immer sind etwa 15 Prozent der Milchkühe in Deutschland zur Bewegungslosigkeit verdammt. Das Verbot in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung festzuschreiben, ist lange überfällig“, kommentiert Schröder. Der Deutsche Tierschutzbund hat vorab schriftlich an die Agrarminister plädiert, das Thema endlich auf die Agenda zu setzen.
Ein weiterer Tagesordnungspunkt auf der Agenda der Agrarminister des Bundes und der Länder ist offenbar der Onlinehandel mit Heimtieren. Nach Ansicht des Deutschen Tierschutzbundes sollten lebende Tiere grundsätzlich nicht über das Internet gehandelt werden. Da aber ein zeitnahes Verbot nicht abzusehen ist, sollten zumindest gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, die den Handel reglementieren und transparenter machen. So könnte zum Beispiel eine Identifizierung der Verkäufer durch die Online-Plattformen und die Prüfung der Anzeigen vor der Freischaltung durch Fachpersonal vorgeschrieben werden.