Was ist Massentierhaltung
bzw. Intensivtierhaltung?
Im Zusammenhang mit der Tierhaltung fallen oft die Begriffe „Massentierhaltung“ und „Intensivtierhaltung“. Obwohl damit meistens ein und dasselbe gemeint ist, werden mit dem Begriff „Massentierhaltung“ meist hohe Tierzahlen pro Betrieb und mit „Intensivtierhaltung“ mehr die wirtschaftlich orientierte Tierhaltung mit hohen Besatzdichten und hoher Mechanisierung bezeichnet. In den letzten Jahrzehnten hat die Anzahl landwirtschaftlich genutzter Tiere pro Betrieb zugenommen, insbesondere in der Geflügelhaltung. Heute sind Bestände von 100.000 Legehennen, Zehntausenden Masthühnern oder Puten pro Betrieb eher die Regel als die Ausnahme. Neben der Zunahme der Betriebsgröße ist eine Abnahme der Anzahl der Betriebe zu verzeichnen.

Für den Tierschutz spielt vor allem die Art und Weise wie die Tiere gehalten werden und der Platz pro Einzeltier eine wesentliche Rolle. Die Anzahl der Tiere pro Betrieb ist deshalb aber nicht unwichtig. In zu großen Tiergruppen können sich keine stabilen Rangordnungen bilden. Immer neue Rangordnungskämpfe führen zu Stress bei den Tieren. Auch eine effektive Gesundheitskontrolle des Einzeltieres und damit tierärztliche Versorgung ist nahezu ausgeschlossen, weshalb sich zum Beispiel beim Geflügel die Kontrollen oft darauf beschränken, die toten Tiere irgendwann aus dem Haltungssystem zu entfernen.
Um die Produktionskosten in solchen Tierfabriken so gering wie möglich zu halten, dominieren mittlerweile neuzeitliche Haltungssysteme, die weitgehend auf eingestreute Liege- und Laufflächen verzichten. Die Tiere werden auf engstem Raum und in reizarmer Umgebung gehalten, in Käfigen (Legehennen, Kaninchen), in Ställen ohne Tageslicht (Puten, Masthühner), in Anbindehaltung (Milchkühe) oder in kleinen Buchten oder sogar Kastenständen (Sauen).
In solchen Haltungssystemen sind die Tiere in ihrer Bewegungsmöglichkeit erheblich eingeschränkt. Wegen der Enge und der strukturlosen Umgebung können sie einen Großteil ihres arteigenen Verhaltens wie Bewegung, Ruhen, Futteraufnahme, Erkundungs-, Komfort- oder Sozialverhalten nicht ausleben. Erzwungenes Nichtverhalten führt zu Stress und Frustrationen. Dies äußert sich in Aggressivität, Ängstlichkeit, Stereotypien und Kannibalismus. Nicht zuletzt wirken sich artwidrige Haltungssysteme und hohe Besatzdichten negativ auf die Gesundheit aus und auch der Infektionsdruck und die Krankheitsanfälligkeit der Tiere nehmen zu.
Was nicht passt, wird passend gemacht
Weil sich die Tierschutzprobleme dieser Haltungssysteme in wirtschaftlichen Ausfällen niederschlagen, werden die Tiere der Haltungsumgebung angepasst. Damit die Tiere sich nicht gegenseitig verletzen oder anfressen, kürzt man Legehennen und Puten beispielsweise die Schnäbel, Ferkeln die Zähne und Schwänze oder Rindern entfernt man die Hörner. Diese Manipulationen sind allesamt schmerzhafte Eingriffe und werden dennoch ohne Betäubung durchgeführt. Gelöst werden die Tierschutzprobleme durch die Manipulationen nicht, denn es werden nur die Symptome, nicht aber die Ursachen bekämpft.
Der Deutsche Tierschutzbund setzt sich mit aller Kraft dafür ein, die Haltungsbedingungen für die Tiere in der Landwirtschaft zu verbessern. Aus unserer Sicht ist ein wesentliches Kriterium für eine tiergerechte Haltung, sozial lebende Tiere in angemessenen Gruppen zu halten und ihnen Auslauf im Freien zu bieten. Ausreichende Bewegungsmöglichkeiten, Tageslicht sowie eine strukturierte Umgebung ermöglichen es den Tieren, das arteigene Verhalten auszuüben und machen schmerzhafte Manipulationen überflüssig.
Können neue Großbetriebe verhindert werden?
Solange die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Haltung von Tieren eine tiergerechte Haltung nicht gewährleisten, sind Einwendungen gegen geplante Großanlagen oft eine Möglichkeit, den Bau und damit den Betrieb solcher Tierfabriken zumindest im Einzelfall zu verhindern.
Solche Genehmigungsverfahren für Tierhaltungssysteme sind jedoch recht kompliziert und damit Einwendungen Aussicht auf Erfolg haben, müssen sie jeweils genau auf die Gegebenheiten des Bauvorhabens zugeschnitten sein. Die Erfahrung hat gezeigt, dass dies am besten gewährleistet ist, wenn eine - oder auch mehrere - Personen vor Ort die Einwendung erheben, da ihnen alle Informationen rund um das Genehmigungsverfahren leicht zugänglich sind und sie ihre Einwendungen auch bei dem Erörterungstermin vertreten können. Bitte beachten Sie, dass Tierschutzargumente alleine leider nicht für eine Verhinderung der Baugenehmigung ausreichen, sofern die geplante Anlage die Mindestanforderungen der entsprechenden Tierschutz- und Haltungsvorschriften erfüllt, was – zumindest laut Antragsunterlagen – in der Regel der Fall ist.