Zirkus

Elefanten bei einem Auftritt in der Manege

Wildtiere stellen besonders hohe Ansprüche an ihre Haltung und Unterbringung. In einem Zirkusunternehmen ist eine verantwortbare Haltung von Wildtieren grundsätzlich nicht möglich.

Dennoch sind in vielen der über 300 in Deutschland umherreisenden Zirkusbetriebe weiterhin Tiere wildlebender Arten zu sehen: Tiger, Löwen, Elefanten, Nashörner, Giraffen, Seelöwen oder Affen – die Palette an mitgeführten Tierarten ist groß. Deshalb fordern wir schon seit Jahren ein Wildtierverbot im Zirkus – bisher leider ohne Erfolg.

Wildtiere leiden im Zirkus

Sie leiden massiv darunter,

  • dass sie Kunststücke vorführen müssen, für die sie oft mit Gewalt dressiert werden,
  • dass sie im Schnitt 50-mal im Jahr den Auftritts-Ort wechseln müssen,
  • dass sie die überwiegende Zeit in kleinen Käfigen, unzureichenden Gehegen oder im Transportwagen verbringen,
  • dass wesentliche artspezifische Verhaltensweisen wie Sozialkontakte oder Bewegung erheblich eingeschränkt oder völlig unmöglich gemacht werden,
  • dass sie kaum Abwechslung oder Beschäftigung haben,
  • dass sie oft nicht artgerecht gefüttert und gepflegt werden,
  • dass eine tierärztliche Kontrolle oder Versorgung oft mangelhaft ist, da es bundesweit nur wenig spezialisierte Tierärzte für Wildtiere gibt oder sich der Zirkus die Behandlung finanziell nicht leisten kann bzw. will,
  • dass den Zirkusbetreibern in vielen Fällen die notwendige Sachkunde fehlt,
  • dass in der spielfreien Zeit kein festes Winterquartier vorhanden ist. Nur etwa jedes zehnte Unternehmen kann ein Winterquartier sein Eigen nennen.

Die Folgen für die Tiere sind fatal: Massive Gesundheitsschäden, schwere Verhaltensstörungen und erhöhte Sterblichkeit. Allein in den letzten zehn Jahren sind über 20 Elefanten im Zirkus vorzeitig verstorben.

Zebra

Aktuelle Situation: Tiere im Zirkus in Deutschland

Für alle Tiere im Zirkus gelten derzeit geringere Vorgaben als für deren Artgenossen in Zoos, Tierparks oder in Privathaltung. Eine Überarbeitung der sogenannten Zirkusleitlinien liegt auf Eis.

Der Bundesrat forderte 2016 in seiner bereits dritten Entschließung die Bundesregierung auf, Wildtiere im Zirkus zu verbieten. Im April 2019 schlossen sich die Agrarminister der Länder auf der Agrarministerkonferenz in Landau in einer gemeinsamen Erklärung der Forderung des Bundesrats an.

Zuletzt hatte sich der Bundestag im Oktober 2019 mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, Wildtiere im Zirkus zu verbieten, befasst und diesen abgelehnt. Im November 2020 legte Bundesministerin Klöckner dann endlich einen Verordnungsentwurf vor, der zwar bestimmte Wildtierarten im Zirkus verbieten soll. Letztlich ist der Entwurf aber enttäuschend, denn es soll nur ein „Nachstellverbot“ geben, also keine Neuanschaffungen von Elefanten, Nashörnern, Flusspferden, Giraffen, Bären und Primaten.

Für die aktuell im Zirkus gehaltenen Tiere dieser Arten ändert sich allerdings nichts. Zudem wären Tiger, Löwen, Zebra, Seelöwen und alle weiteren Wildtierarten weiterhin erlaubt. Der Deutsche Tierschutzbund hat hier mit vielen weiteren Organisationen eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben.

Zirkus-Report enthüllt drastische Unfallstatistik

Der Zirkus-Bericht unserer europäischen Dachorganisation Eurogroup for Animals enthüllt eine drastische Unfallstatistik mit Wildtieren im Zirkus. EU-weit sind seit 1995 bis heute fast 500 Zwischenfälle mit knapp 900 Zirkustieren dokumentiert - davon ereignete sich fast die Hälfte in Deutschland. 

Veterinärämter sind hilflos

Zwei Giraffen und Nashorn

Die Erfahrung zeigt, dass selbst die kontrollierenden Veterinärbehörden an dem Leid der Tiere wenig ändern können. Dies liegt daran, dass die Beschlagnahmung eines Wildtieres aus schlechter Zirkushaltung rechtlich kaum möglich und eine Vermittlung  in Auffangstationen, in denen die Tiere untergebracht werden könnten, zeit- und kostenaufwendig ist. Außerdem wechseln Zirkusse häufig - auch unangemeldet - ihren Standort, was mit einem Wechsel in den behördlichen Zuständigkeiten verbunden ist. Ein effektiver Vollzug ist so erheblich erschwert. Darüber hinaus sind die Haltungsvorgaben für Tiere im Zirkus erschreckend gering, so dass auch die Veterinärbehörden keine strengeren Anforderungen vorschreiben können.

Denn außer den allgemeinen Regelungen des Tierschutzgesetzes gibt es in Deutschland keine rechtlich verbindlichen Vorgaben für die Tierhaltung in Zirkusbetrieben. Die "Zirkusleitlinien", die im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums veröffentlicht wurden, konkretisieren zwar die Haltungsanforderungen für bestimmte Tierarten, sind aber nicht rechtsverbindlich. Vor allem können sie jedoch die Grundbedürfnisse der Tiere sicherstellen, zumal diese Minimalvorgaben in der Praxis oft nicht hinreichend umgesetzt werden.

Kommunale Wildtierverbote

Immer mehr Städte und Gemeinden haben die Zeichen der Zeit erkannt und diskutieren über Möglichkeiten, Auftritte von Zirkussen mit Wildtieren zu verbieten, indem sie zum Beispiel keine städtischen Flächen mehr zur Verfügung stellen. Auch wenn solche kommunalen Verbote schwer zu realisieren sind und zu einer Fleckenlandschaft in Deutschland führen, freuen wir uns über die einzelnen Vorstöße der Städte. Leider sind in den letzten Jahren mehrere solcher Verbote im Hinblick auf die Berufsfreiheit der Zirkusbetreiber gerichtlich gekippt worden. Aus Tierschutzsicht ein Unding. Um so mehr sind diese Entwicklungen ein deutliches Signal an den Gesetzgeber, endlich zu handeln und Wildtiere im Zirkus bundesweit zu verbieten.