Ein Braunbrustigel auf einer blühenden Gartenwiese

Wildtier gefunden oder angefahrenVerletztes Wildtier braucht Hilfe: Das können Sie tun

So verhalten Sie sich richtig, wenn Sie beim Spaziergang oder im Garten ein verwaistes, krankes oder verletztes Wildtier finden:

  1. Beobachten Sie das Tier aus sicherer Entfernung. Es sei denn, Sie erkennen sofort, dass es akut gefährdet ist (weiter zu Punkt 2). Nur tatsächlich verwaiste Jungtiere, verletzte oder kranke Tiere sind wirklich hilfsbedürftig. Doch nicht immer sind Findlinge wie Rehkitze oder Jungvögel wirklich elternlos. Auch ein scheinbar kranker Igel ist auf den zweiten oder dritten Blick womöglich kerngesund oder zumindest in der Lage, sich selbst zu versorgen. Wenn Sie das Tier zunächst mit etwas Abstand im Blick behalten, ersparen Sie ihm und sich eine überstürzte Rettungsaktion. Und nur dann sind Aufnahme und Pflege rechtlich erlaubt.1
  2. Wenden sie sich an den örtlichen Tierschutzverein oder die Polizei. Wenn Sie rasch Hilfe für ein in Not geratenes Wildtier finden müssen, sollten Sie beim örtlichen Tierschutzverein, einer Wildtierstation oder der örtlichen Naturschutzbehörde anrufen. Die Mitarbeiter*innen sagen Ihnen, was zu tun ist. Sie kennen auch Pflegeadressen oder Auffangstationen in der Nähe. Auch die Polizei kann Ihnen gegebenenfalls weiterhelfen.
  3. Versorgen Sie ein verwaistes oder verletztes Wildtier als Laie nicht selbst. Nehmen Sie es auch nicht ohne Rücksprache mit zur nächsten Auffangstation. Es könnte sich um eine streng geschützte Wildtierart handeln, die meldepflichtig ist.2 Viele heimische Wildtierarten unterliegen zudem dem Jagdrecht.3 Es gilt als Wilderei, wenn Sie ein solches Tier ohne Zustimmung der zuständigen Jägerin oder des zuständigen Jägers ins Auto laden.4 Melden Sie es daher bei der Jagdbehörde, den Förster*innen oder den Jagdpächter*innen vor Ort, wenn Sie beispielsweise ein Wildschwein, einen Fuchs, einen Hasen oder ein Reh finden. Sollten Sie nicht wissen, wie sie diese erreichen, rufen Sie die Polizei an.
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So verhalten Sie sich richtig, wenn Sie ein Wildtier angefahren haben

  1. Helfen Sie. Als Fahrer*in sind Sie ethisch und gesetzlich verpflichtet, sich um ein verletztes Wildtier zu kümmern und Hilfe zu rufen. Aber auch, wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben, sollten Sie dem Tier helfen.
  2. Bewahren Sie Ruhe. Panik hilft dem Tier nicht. Sichern Sie die Unfallstelle mit Warndreieck und Warnblinker ab. Tragen Sie eine Warnweste.
  3. Rufen Sie die Polizei an. Bleiben Sie an der Unfallstelle, bis die Polizei oder Jäger*innen kommen. Rufen Sie nach 30 Minuten erneut an, falls noch niemand da sein sollte, damit das Tier nicht stundenlang ohne Hilfe an der Unfallstelle liegen bleibt.
  4. Gefährden Sie sich nicht. Halten Sie Abstand zu verletzten Füchsen oder Rehen. Sie können ebenso wie ein verletztes Wildschwein sehr wehrhaft und unberechenbar sein. Warten Sie, bis die Helfer*innen eintreffen und dem Tier professionell helfen oder es erlösen, sollte keine Hilfe mehr möglich sein.

TIPP: So vermeiden Sie einen Wildunfall

Fahren Sie an Wald- und Feldrändern langsamer. Dies gilt besonders, wenn Sie ein Wildtier entdecken. Wenn es sich nah an oder gar auf der Straße befindet, sollten Sie hupen, um das Tier zu erschrecken. Schalten Sie jedoch, falls es eingeschaltet ist, das Fernlicht aus. Geblendete Tiere verlieren im Scheinwerferkegel oft die Orientierung oder verfallen in Schockstarre.

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Quellen

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), insbesondere §39, §44 und §45. Online unter: https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/

Bundesjagdgesetz (BJagdG), insbesondere §1 und §2. Online unter: https://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/

Strafgesetzbuch (StGB) § 292 „Jagdwilderei“. Online unter: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__292.html

1vgl. § 45 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz

2vgl. § 45 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz

3vgl. §2 Bundesjagdgesetz

4vgl. §292 StGB

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