Deutscher Tierschutzbund kritisiert Änderung im Referentenentwurf scharf Neues Tierschutzgesetz Pressemeldung

Die Freude währte nur kurz: Nachdem im vorläufigen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zum neuen Tierschutzgesetz unter §1 festgehalten wurde, dass bei „Abwägung schutzwürdiger menschlicher Interessen mit dem Tierschutz wirtschaftliches Interesse keinen vernünftigen Grund für eine Beeinträchtigung von Leben und Wohlbefinden eines Tieres“ darstelle, wurde dieser Satz im Rahmen der Ressortabstimmung wieder gestrichen. Ein Skandal, kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes:

„Welches Bundesministerium auch immer diese Streichung verantwortet, steht offenbar in einer Schuld beim Deutschen Bauernverband. Dessen Generalsekretär hatte beim Erstentwurf von einem ‘Verbot jeglicher Form der landwirtschaftlichen Tierhaltung‘ schwadroniert. Es verwundert schon, wie ein Wunsch eines Tiernutzerverbandes so unverzüglich umgesetzt wird. Wir erwarten, dass Bundesminister Cem Özdemir das nicht hinnimmt und für seinen Erstaufschlag kämpft.

Mit dem jetzt gestrichenen Satz wurde lediglich formuliert, was spätestens seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Praxis des Tötens männlicher Küken aus dem Jahr 2019 geltendes Recht ist. Wer sich jetzt dafür einsetzt, diese Ergänzung des Tierschutzgesetzes zu streichen, der missachtet vorsätzlich die höchstrichterliche Rechtsprechung und tritt das Staatsziel Tierschutz mit Füßen. Das kann nicht im Sinne der Ampelkoalitionäre sein. Die Parlamentarier der Regierungskoalition werden das Gesetz am Ende beschließen, dabei muss das Staatsziel Tierschutz an Bedeutung gestärkt anstatt zurückgestuft werden.“

Hinweis an die Redaktionen:
Der Deutsche Tierschutzbund informiert mit seiner aktuellen Kampagne „Jetzt mehr Tierschutz!“ darüber, welche Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag die Ampel-Regierung bereits angegangen hat und wo es bisher nur leere Versprechungen gibt: www.jetzt-mehr-tierschutz.de

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