Schächten

Schafe und Lämmer auf einer Wiese.

Unter Schächten versteht man die Schlachtung eines Tieres ohne vorheriger Betäubung: Einem unbetäubten Tier wird der Hals mit einem Messer von der Kehle aus durchschnitten. Dabei werden bei vollem Bewusstsein Haut, Muskeln, die Halsschlagadern, die Luft- und Speiseröhre sowie die daneben befindlichen Nervenstränge durchtrennt. Die Tiere durchleiden einen Todeskampf, der Minuten andauern kann, mit höllischen Schmerzen, Atemnot und Todesangst bis sie schließlich verbluten. Dieses betäubungslose Schlachten ist Bestandteil verschiedener Religionen und kann vor diesem Hintergrund auch in Deutschland praktiziert werden.

Beim normalen Schlachten, so wie es tagtäglich auf unseren Schlachthöfen stattfindet, sterben die Tiere ebenfalls durch Verbluten. Hier werden die Tiere jedoch zuvor betäubt, so dass das Schmerzempfinden und die Wahrnehmung ausgeschaltet sind und die Tiere vom eigentlichen Schlachtvorgang nichts mitbekommen.

Schächten ohne Genehmigung ist strafbar

In Deutschland verbietet das Tierschutzgesetz sowie die Tierschutzschlachtverordnung grundsätzlich, ein Tier ohne Betäubung zu schlachten. Von diesem Grundsatz sind Ausnahmen jedoch möglich. Menschen, denen ihr Glaube das Schächten von Tieren „zwingend vorschreibt", können bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schächten beantragen. Um die Genehmigung zur Schächtung von Tieren zu erhalten, muss die genaue Anzahl der zu schächtenden Tiere angegeben werden, sowie Auflagen bezüglich der Sachkunde und der Schlachtstätte erfüllt werden. 

Schächten ohne Genehmigung ist in Deutschland illegal und wird mit Geldbuße bis 25.000 Euro, bei nachgewiesener Tierquälerei im Wiederholungsfall auch mit Haftstrafe bestraft! Schon der Transport von Schafen im Kofferraum eines PKW verstößt gegen das Tierschutzgesetz und kann streng geahndet werden.

Forderung

Der Deutsche Tierschutzbund lehnt das betäubungslose Schlachten als Tierquälerei ab. Um den Tieren unnötige Schmerzen und Leiden zu ersparen, fordern wir ein generelles und von den Beweggründen unabhängiges Verbot des betäubungslosen Schlachtens. Wir verleihen mit dieser Forderung lediglich denen eine Stimme, die ihr Anliegen an den Menschen nicht selber vertreten können: den Tieren.

Was bedeutet „halal“?

„Halal“ bedeutet nicht zwangsläufig, dass dafür die Tiere betäubungslos geschlachtet wurden. Die Bezeichnung „halal“ ist kein geschützter Begriff und die Halal-Kennzeichnung ist eine freiwillige Kennzeichnung. Mit „halal“ gekennzeichnete Lebensmittel werden in erster Linie nach spezifischen Produktionsrichtlinien hergestellt.

Die Definition für „halal“ ist auch im Judentum und im Islam nicht einheitlich geklärt. Somit ist auch nicht transparent nachvollziehbar, wie genau „halal“-gekennzeichnete Fleischprodukte produziert wurden und ob das Tier vor der Schlachtung betäubt wurde. Eine elektrische Betäubung vor der Entblutung nach dem jeweiligen aktuellen Stand wissenschaftlicher Forschung wird bereits akzeptiert, was eine deutliche Verbesserung im Sinne des Tierschutzes darstellt. 

Das heißt: Tierische Produkte, die eine „halal“ Kennzeichnung tragen, können von Tieren stammen, die vor der Entblutung sachgerecht betäubt wurden. Die Tiere werden dann in deutschen Schlachthöfen genauso betäubt, wie die Tiere in konventioneller Schlachtung. Nichtsdestotrotz ist es nicht verboten, importiertes Fleisch aus betäubungsloser Schlachtung hierzulande zu verkaufen.

Elektrische Kurzzeitbetäubung

Eine Kurzzeitbetäubung mit elektrischem Strom tötet ein Tier nicht, sondern betäubt es nur, so dass es den Schächtschnitt nicht spürt. Dem Tier bleiben mit der Elektrokurzzeitbetäubung viele Leiden und Schmerzen erspart.

  • Dabei schlägt das Herz weiter und das betäubte Tier blutet genauso gut aus wie ein unbetäubtes.
  • Die Elektrokurzzeitbetäubung verletzt das Tier nicht. Findet der Schächtvorgang nicht statt, wird das Tier innerhalb von Minuten wieder wach und kann unverändert weiterleben.

Dem Genuss von geschächteten Fleisch gemäß den Anforderungen der religiösen Speisevorschriften steht diese Betäubungsmethode damit nicht entgegen. Mit ihr können den Belangen des Tierschutzes und der Religion gleichermaßen Rechnung getragen.

Die meisten Moslems in Deutschland haben die Elektrokurzzeitbetäubung längst akzeptiert. Auch der Dachverband der Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religionen (DITIB) rief anlässlich des islamischen Opferfest 2009 dazu auf, Tiere beim Schächten nicht zu quälen. "Es spricht nichts dagegen, die Tiere vor dem Schächten durch einen Elektroschock oder durch ähnliche Mittel zu betäuben, um ihnen unnötige Qualen zu ersparen", erklärte die Organisation. Der Deutsche Tierschutzbund bittet alle, diese Methode zur Vermeidung von Schmerzen und Leiden für die Schlachttiere zu unterstützen.