Frei lebende Katzen

Straßenkatzen

Sie finden sich auf verwilderten Grundstücken, in verlassenen Fabrikgeländen oder auf Friedhöfen - frei lebende Katzen leben meist ohne direkten Kontakt zum Menschen. Sie sind die Nachkommen von nicht kastrierten Hauskatzen oder auch ausgesetzten Tieren. Viele von ihnen sind krank, unternährt oder verletzt. Ihr Schicksal interessiert kaum jemanden, obwohl sie auf die Hilfe der Menschen angewiesen sind: Als domestizierte Haustiere sind Katzen nicht mehr in der Lage, sich und ihre Nachkommen vollständig alleine zu versorgen.

Kontrollierte Futterstellen

Da sich viele dieser sehr scheuen Tiere nicht mehr an den Menschen gewöhnen, gibt es nur die Möglichkeit den Tieren ihr Leben zu erleichtern. Die dem Deutschen Tierschutzbund angeschlossenen Tierschutzvereine betreuen daher frei lebende Katzen an kontrollierten Futterstellen. Diese Anlaufstellen geben den Tierschutzvereinen die Möglichkeit, die Anzahl und den Gesundheitszustand der Tiere zu überprüfen. Bei Kastrationsaktionen werden die Katzen eingefangen, medizinisch versorgt, geimpft, unter Narkose kastriert, gekennzeichnet, registriert und anschließend in ihrem angestammten Revier wieder freigelassen. Neuzugänge an den Futterstellen werden an kontrollierten Futterstellen gleich erkannt und ebenfalls kastriert. Auf diese Weise vermehren sich die frei lebenden Katzen nicht immer weiter.

Kastration

Frei lebende Katzen stammen ursprünglich von domestizierten Hauskatzen ab - es sind also keine Wildtiere, die sich ausreichend selbst versorgen können. Sie sind in der Regel auf menschliche Hilfe angewiesen. Für  frei lebende Katzen tritt eine Zuständigkeit der Kommune als Sicherheitsbehörde ein, wenn die frei lebende Katze die Allgemeinheit stört oder z.B. als Krankheitsüberträger die öffentliche Sicherheit konkret gefährdet (z. B. durch Infektionskrankheiten). Kranke, halb verhungerte frei lebende Katzen stellen eine „Störung öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ dar – eine Situation, die die Kommunen und ihre zuständigen Behörden mit angemessenen, tierschutzgerechten Maßnahmen lösen und für die Zukunft verhindern müssen.

Die Kommunen reagieren auf die Problematik frei lebender Katzen sehr unterschiedlich. Einige lehnen jegliche Hilfeleistungspflicht gegenüber den notleidenden Katzen ab und verhängen sogar Fütterungsverbote wegen „Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“.  Andererseits reagieren auch immer mehr Kommunen aufgeschlossen und suchen die Zusammenarbeit mit den Tierschutzvereinen, um die Probleme zu lösen.

Viele Tierschutzvereine finanzieren je nach ihren Möglichkeiten zusätzlich zur Kastration der Tierheimtiere auch die Kastration frei lebender Katzen. Der Deutsche Tierschutzbund kann aus satzungsrechtlichen Gründen privat organisierte Kastrationen grundsätzlich nicht bezuschussen. Wenn Tierfreunde mit einem uns angeschlossenen Tierschutzverein eine Zusammenarbeit bei der Kastration und Weiterbetreuung von frei lebenden Katzen vereinbart haben, können wir unseren Mitgliedsverein unterstützen. 

Bei Kastrationsaktionen sollten frei lebende Katzen mit einem Transponder gekennzeichnet und registriert werden. Das Entfernen weniger Millimeter der linken Ohrspitze, das sogenannte Ear Tipping, ist international verbreitet und hilft, die Tiere schon aus der Ferne als kastriertes Tier von anderen noch unkastrierten Katzen zu unterscheiden. Der Eingriff wird zusammen mit der Kastration in Vollnarkose durchgeführt und ist daher für die Katzen nicht mit zusätzlichen Schmerzen verbunden. Rechtlich gesehen fällt er in Deutschland jedoch unter das Amputationsverbot des Tierschutzgesetzes. Deswegen sollten geplante Kennzeichnungsmaßnahmen im Rahmen von Kastrationsaktionen nicht ohne vorherige Einbindung der zuständigen Behörde vorgenommen werden.

Hauskatzen kastrieren

Zu den Ursachen des Katzenelends zählen auch Katzen mit Freigang aus Privathaushalten, die mit frei lebenden Katzen immer neue Nachkommen zeugen. Deshalb unser dringlicher Appell: Bitte lassen Sie Ihre Katze oder Ihren Kater kastrieren, damit die Gruppen der frei lebenden Katzen nicht weiter wachsen.

Aus Sicht des Tierschutzes sind auch Landwirte - wie jeder andere Katzenhalter auch - im Sinne des Tierschutzgesetzes in der Verpflichtung, sich für ihre Tiere und auch deren Nachkommen verantwortlich zu fühlen. Dazu zählt die artgerechte Pflege ebenso wie die tierärztliche Versorgung im Krankheitsfall. Auch sollten sie ihre Katzen kastrieren lassen. Unkastrierte Tiere, die unbeaufsichtigt frei herumlaufen, tragen durch ihren Nachwuchs andernfalls zu dem großen Elend der zahlreichen frei lebenden Katzen bei.

Katzen bei FINDEFIX registrieren

Frei lebende Katzen sind Nachkommen von nicht kastrierten Hauskatzen, die nicht mehr in ihr Zuhause zurück gefunden haben. Deshalb raten wir dringend dazu, die eigene Katze nicht nur zu kastrieren, sondern auch mit einem Transponder mit Mikrochip zu kennzeichnen und zu registrieren - damit sie wieder sicher nach Hause gelangt, wenn ein Finder sie aufnimmt. 

Die Registrierung geht einfach und kostenlos bei FINDEFIX, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes. Jetzt einfach und schnell Ihre Katze online registrieren: