Invasive Arten

Gebietsfremde Tierarten in Deutschland

Eine "gebietsfremde Art" wurde aus ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet heraus in ein anderes, fremdes Gebiet oder Land gebracht, schafft es dort zu überleben und sich anschließend fortzupflanzen.

"Invasiv" wird diese Art, wenn sie sich ausbreitet und dadurch die biologische Vielfalt, andere Tier- und Pflanzenarten und damit auch die heimischen Ökosysteme gefährdet.

Ein Nutria zwischen Pflanzen in einem Gewässer.
Nutrias stammen ursprünglich aus Südamerika. Die heute in Deutschland lebenden Tiere sind aus Pelztierfarmen entkommen.

Aus Sicht der EU-Kommission ist die Verbreitung invasiver, gebietsfremder Arten - sowohl Tiere als auch Pflanzen - einer der Hauptfaktoren für den Verlust der biologischen Vielfalt. Diese Tiere und Pflanzen können nicht nur zu ökologischen und wirtschaftlichen Schäden führen, sondern auch Krankheiten übertragen, Gesundheitsprobleme verursachen oder zu Verlusten in der Landwirtschaft führen.

Viele der als invasiv geltenden Arten in Europa wurden aus kommerziellen Gründen und zu Vergnügungszwecken bewusst hierher gebracht - sei es zur Bejagung, zur Gewinnung von Pelz, für Zoos oder den Heimtierhandel. Manche Tiere wie die Chinesische Wollhandkrabbe wurden unabsichtlich über Handelswege, in diesem Fall in den Ballast-Wassertanks von Schiffen, eingeschleppt. Durch die zunehmende Globalisierung und den weltweiten Handel eröffnen sich viele weitere Wege, damit sich neue Arten ausbreiten können.

Maßnahmen gegen invasive Arten

Damit es nicht zu wirtschaftlichen Schäden kommt und um einen Verlust der Vielfalt der Tiere und Pflanzen zu verhindern, braucht es aus Sicht der EU-Kommission eine strikte Regulierung auf EU-Ebene für vorbeugende Maßnahmen und einen Umgang mit diesen Arten. 2015 ist die Verordnung des Europäischen Parlaments über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in Kraft getreten. 

Wichtiger Teil der Verordnung ist die Unionsliste. Sie gilt seit dem 3. August 2016 und startete mit 37 gelisteten Tier- und Pflanzenarten, die als invasiv eingestuft wurden. Mittlerweile sind es 88. Regelmäßig kommen weitere Arten hinzu. Zuletzt wurde die Liste im Juli 2022 erweitert, sie führt jetzt insgesamt 46 Tierarten.

Die 88 gelisteten Arten dürfen nicht absichtlich in die EU eingebracht, gehalten, gezüchtet oder befördert werden. Allerdings gibt es hierbei Ausnahmen wie eine Genehmigung durch einen Mitgliedsstaat oder die Zulassung durch die EU-Kommission sowie Übergangsfristen für kommerzielle Bestände und nichtgewerbliche Besitzer.

Was bedeutet die EU-Verordnung für private Tierhalter, Tierheime und Auffangstationen?

Private Halter, die Tiere der Unionsliste bereits zum Inkrafttreten der Verordnung gepflegt haben, dürfen dies auch weiterhin bis zum Lebensende der Tiere. Ihre Unterbringung muss jedoch sicherstellen, dass sie weder in die freie Natur gelangen noch sich vermehren können. Es darf kein neues Listen-Tier angeschafft werden, auch die Abgabe von Tieren oder der Transport ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Eine Rotwangen-Schmuckschildkröte sitzt auf einem Stein in einem Gewässer.
Rotwangen-Schmuckschildkröten sind eine Unterart der Buchstaben-Schmuckschildkröten, die als invasiv eingestuft sind und ursprünglich aus Nordamerika stammen. Sie sind als Terrarientiere beliebt, werden aber häufig ausgesetzt oder abgegeben, weil Pflege und Ansprüche unterschätzt werden.

Wie mit Tieren in Tierheimen oder Auffangstationen verfahren werden soll, ist bislang unklar, weil sie in der Verordnung nicht extra erwähnt werden. Das stellt den Deutschen Tierschutzbund und die ihm angeschlossenen Tierheime und Auffangstationen vor große Herausforderungen. Denn dort werden nicht selten invasive Arten wie Schmuckschildkröten aufgenommen. Auffangstationen kümmern sich häufig um junge oder verletzte Waschbären. Diese dürfen jetzt nicht mehr ausgewildert werden.

Auf Nachfrage teilte uns die EU-Kommission im Oktober 2016 mit, dass Tierheime und Auffangstationen durchaus eine Rolle bei der Aufnahme und Unterbringung gelisteter Tierarten leisten können, sofern die Mitgliedsstaaten dies für sinnvoll erachten. Die Tierheime oder Auffangstationen könnten solche Tiere weiterhin vermitteln, solange die Vorgaben der Verordnung (kein Entweichen der Tiere, keine Fortpflanzung etc.) eingehalten werden.

Forderungen aus Tierschutzsicht

Grundsätzlich ist es richtig, dass Tiere, welche die heimische Tierwelt beeinträchtigen können, nicht mehr eingeführt, gezüchtet und gehandelt werden dürfen. Denn zum Teil werden bestimmte Tierarten als exotische Haustiere oder in Pelzfarmen gehalten, die auch in Deutschland invasiv werden könnten oder es bereits sind. Für ein Leben in Gefangenschaft sind diese Tiere nicht geeignet, sie leiden massiv darunter. Falls sie ausbrechen oder ausgesetzt werden, könnten sie die heimische Artenvielfalt bedrohen.

Die EU überlässt den Mitgliedstaaten die Wahl der notwendigen Management-Methoden. Dabei sollte jedoch der Tierschutz oberste Priorität haben, wir lehnen Tötungsmaßnahmen strikt ab. Stattdessen braucht es geeignete Lösungen wie wir mit Tieren invasiver Arten umgehen, die bereits im Land sind. Dazu gehört auch, dass sie in Tierheimen und Auffangstationen weiterhin betreut und in gute Hände abgegeben werden können.

Ein Waschbär im grünen Gras.
Auffangstationen kümmern sich häufig um verwaiste Jung-Waschbären. Zukünftig muss geklärt werden, was dann mit den Tieren geschieht, weil eine Auswilderung dieser invasiven Art grundsätzlich verboten ist.

Besondere Maßnahmen sind für nicht heimische Tierarten erforderlich, die bereits in Deutschland eingebürgert sind, wie zum Beispiel für den Waschbär. Die Jagd auf die Tiere ist tierschutzwidrig und hat bislang keinen Erfolg gezeigt, da frei werdende Reviere unmittelbar von anderen Waschbären besetzt werden. Eine tiergerechte und nachhaltige Lösung wäre dagegen die Kastration möglichst vieler Tiere: Ein kastrierter Waschbär besetzt weiter ein Revier und führt so zu einer tierverträglichen Reduktion der Population.

Unionsliste der invasiven Arten (46 Tierarten)

Tierart Wissenschaftlicher Name in Kraft seit
Amerikanischer Rostkrebs (Faxonius rusticus) 2. August 2022
Amerikanischer Streifenbarsch (Morone americana) 2. August 2022
Amur-Schläfergrundel (Perccottus glenii) 3. August 2016
Argus-Schlangenkopffisch (Channa argus) 2. August 2022
Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) 3. August 2016
Axishirsch (Axis axis) 2. August 2022
Bisamratte (Ondatra zibethicus) 2. August 2017
Blaubandbärbling (Pseudorasbora parva) 3. August 2016
Buchstaben-Schmuckschildkröten (Trachemys scripta) 3. August 2016
Chinesischer Muntjak (Muntiacus reevesi) 3. August 2016
Chinesische Wollhandkrabbe (Eriocheir sinensis) 3. August 2016
Feuerameisenart (Solenopsis geminata) 2. August 2022
Feuerameisenart (Solenopsis invicta) 2. August 2022
Feuerameisenart (Solenopsis richteri) 2. August 2022
Finlayson-Hörnchen (Callosciurus finlaysonii) 2. August 2022
Fuchshörnchen (Sciurus niger) 3. August 2016
Gemeiner Sonnenbarsch (Lepomis gibbosus) 25. Juli 2019
Gestreifter Korallenwels (Plotosus lineatus) 25. Juli 2019
Glanzkrähe (Corvus splendens) 3. August 2016
Grauhörnchen (Sciurus carolinensis) 3. August 2016
Heiliger Ibis (Threskiornis aethiopicus) 3. August 2016
Hirtenmaina/Hirtenstar (Acridotheres tristis) 25. Juli 2019
Kamberkrebs (Orconectes limosus) 3. August 2016
Kettennatter (Lampropeltis getula) 2. August 2022
Kleiner Mungo (Herpestes javanicus) 3. August 2016
Koboldkärpfling (Gambusia affinis) 2. August 2022
Krallenffrosch (Xenopus laevis) 2. August 2024
Marmorkrebs (Procambarus fallax f. virginalis) 3. August 2016
Marderhund (Nyctereutes procyonoides) 2. Februar 2019
Miesmuschelart (Limnoperna fortunei) 2. August 2022
Neuseeland-Plattwurm (Arthurdendyus triangulatus) 25. Juli 2019
Nilgans (Alopochen aegyptiacus) 2. August 2017
Nordamerikanischer Ochsenfrosch (Lithobates catesbeianus) 3. August 2016
Nutria (Myocastor coypus) 3. August 2016
Östlicher Moskitofisch (Gambusia holbrooki) 2. August 2022
Pallashörnchen (Callosciurus erythraeus) 3. August 2016
Roter Amerikanischer Sumpfkrebs (Procambarus clarkii) 3. August 2016
Rotsteißbülbül (Pycnonotus cafer) 2. August 2022
Schwarzer Zwergwels (Ameiurus melas) 2. August 2022
Schwarzkopf-Ruderente (Oxyura jamaicensis) 3. August 2016
Sibirisches Streifenhörnchen (Tamias sibiricus) 3. August 2016
Signalkrebs (Pacifastacus leniusculus) 3. August 2016
Südamerikanischer Nasenbär (Nasua nasua) 3. August 2016
Viril-Flusskrebs (Orconectes virilis) 3. August 2016
Waschbär (Procyon lotor) 3. August 2016
Zebra-Killifisch (Fundulus heteroclitus) 2. August 2024