Der globale Trend
Tierversuchsfreiheit für Kosmetika

EU-Tierversuchsverbot mit Signalwirkung
Nach jahrzehntelanger Lobbyarbeit des Deutschen Tierschutzbundes und unserer Partnerorganisationen rückt ein weltweites Tierversuchsverbot für Kosmetikprodukte näher. Mit einer deutlichen Mehrheit hat sich das Parlament der Europäischen Union 2018 für ein weltweites Verbot von Tierversuchen für Kosmetika ausgesprochen. Mit der Initiative sollte der EU der Rücken gestärkt werden, sich noch vor dem Jahr 2023 bei den Vereinigten Nationen für ein weltweites Verbot einzusetzen. Bereits 2013 leistete die EU mit dem Tierversuchsverbot für Kosmetik Pionierarbeit. Hier finden Sie eine Chronologie der Entwicklungen in Deutschland und der EU. Trotz aller Mankos hat sich gezeigt, dass dieses Verbot für viele Länder der Anstoß war, dem Vorbild der EU zu folgen.
Länder mit Tierversuchsverboten für Kosmetik
Mittlerweile gibt es weltweit insgesamt 42 Länder mit Gesetzen, die Tierversuche für Kosmetik verbieten bzw. einschränken und tierversuchsfreie Alternativen vorschreiben, wo sie anerkannt sind. Auch in zehn US-amerikanischen Bundesstaaten wurden Verbote erlassen sowie in zwölf brasilianischen Bundesstaaten, die bereits jetzt die Mehrheit aller in Brasilien ansässigen Kosmetikunternehmen betreffen.
Als umfassendes Verbot ist zu verstehen, wenn Tierversuche sowohl für fertige kosmetische Produkte als auch für kosmetische Inhaltsstoffe verboten sind und weiterhin auch der Import und Verkauf von im Ausland getesteten kosmetischen Produkten und Inhaltsstoffen verboten ist. Nicht überall sind die Verbote so umfassend wie jene der EU und überall, auch in der EU, gibt es mehr oder weniger große Gesetzeslücken bzw. Ausnahmeregelungen.
27 EU-Mitgliedstaaten | Umfassendes Verbot seit 2013 |
Großbritannien (vormals EU) | Umfassendes Verbot seit 2013 |
EFTA-Staaten (Europäische Freihandelsassoziation) Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz | Verbote angelehnt an jene der EU |
Israel | Umfassendes Verbot seit 2013 als erstes Land nach der EU |
Indien | Umfassendes Verbot seit 2014 als erstes Land in Asien |
Neuseeland | Tierversuchsverbot seit 2015, der Import von an Tieren getesteter Kosmetik bleibt erlaubt |
Türkei | Umfassendes Verbot seit 2016, wo es Alternativen gibt |
Guatemala | Tierversuchsverbot seit 2017, der Import von an Tieren getesteter Kosmetik bleibt erlaubt |
Südkorea | Umfassendes Verbot seit 2018 mit großen Gesetzeslücken bzw. Ausnahmen |
Taiwan | Tierversuchsverbot seit 2019, der Import von an Tieren getesteter Kosmetik bleibt erlaubt |
Australien | Umfassendes Verbot seit 2020 |
Mexiko | Umfassendes Verbot seit 2021 |
Kolumbien | Umfassendes Verbot ab 2024, wo es Alternativen gibt |
12 Bundesstaaten in Brasilien | Acre, Amazonas, Espírito Santo, Mato Grosso do Sul, Minas Gerais, Pará, Paraíba, Paraná, Pernambuco, Rio de Janeiro, Santa Catarina, São Paulo und in Erwägung auf landesweiter Ebene |
10 Bundesstaaten in den USA | 2020 in Kalifornien, Illinois und Nevada, 2021 in Hawaii, Maine, Maryland, Virginia und New Jersey, 2022 in Louisiana, 2023 in New York und in Erwägung in Rhode Island |
Länder ohne Tierversuchsverbote für Kosmetik
In acht weiteren Ländern wurden Gesetzesentwürfe vorgelegt, die auf Tierversuchsverbote in der Zukunft hoffen lassen. In vielen Ländern sind Tierversuche für Kosmetik nicht verboten, aber auch nicht per Gesetz verlangt und es ist möglich, tierversuchsfreie Methoden für die Risikobewertung zu verwenden, wo sie verfügbar und behördlich zugelassen sind.
In China galt lange, dass für eine Zulassung auf dem Markt fertige Kosmetikartikel in Tierversuchen getestet werden mussten – auch wenn sie importiert wurden. Hersteller mussten Proben ihrer Produkte abgeben, die dann durch chinesische Behörden in Tierversuchen getestet wurden. Mittlerweile hat die Regierung auf den internationalen Druck der Tierversuchsgegner und sicherlich auch auf den Rückzug vieler Kosmetikfirmen vom chinesischen Markt reagiert: Seit Juni 2014 müssen inländisch produzierte, herkömmliche Kosmetikprodukte (wie Shampoo, Gesichtspflegeartikel oder Parfum) nicht mehr an Tieren getestet werden. Seit Mai 2021 gilt außerdem, dass importierte, sogenannte „nicht spezielle Kosmetikprodukte“ (wie Lippenstifte und Körperlotionen) ebenfalls nicht mehr im Tierversuch getestet werden müssen, wenn der Nachweis eines GMP-Zertifikates (Good Manufacturing Practice) und umfängliche Daten zu Sicherheitstestungen vorgelegt werden. Weiterhin vorgeschrieben sind Tierversuche aber dennoch für „spezielle Kosmetikprodukte“ (wie Sonnencremes und Mittel gegen Haarausfall), kosmetische Produkte für Babys und Kleinkinder sowie für Produkte mit neuen Inhaltsstoffen.
Argentinien | In 2015 wurde ein Gesetzesentwurf vorgelegt für ein umfassendes Verbot innerhalb von 2 Jahren. |
ASEAN-Staaten (Verband Südostasiatischer Nationen) | Tierversuche für Kosmetik sind weder gesetzlich vorgeschrieben noch verboten und obliegen jedem einzelnen Land. Vietnam ist hier das einzige Land, das Kosmetik aktiv an Tieren testet, hat aber 2014 den Draize-Test sowie den Hautirritationstest verboten. |
Brasilien | In 2015 wurde ein umfassendes Verbot vorgeschlagen. |
Chile | Seit 2020 liegt ein Gesetzesentwurf für ein umfassendes Verbot vor, der 2021 den ersten Schritt der Genehmigung durchlaufen hat. |
China | Ehemals mussten alle Kosmetikprodukte in Tierversuchen getestet werden, was auch für Importprodukte galt. Seit 2014 besteht für inländische „herkömmliche“ Produkte keine gesetzliche Testpflicht mehr, allerdings auch kein Verbot. Seit 2021 ist es unter bestimmten Auflagen möglich, dass importierte „herkömmliche“ Kosmetikprodukte nicht getestet werden. „Spezielle“ Produkte und solche für Babys und Kinder müssen laut Gesetz nach wie vor im Tierversuch getestet werden, ebenso neue Inhaltsstoffe. |
Japan | Tierversuche für Kosmetik sind nicht verboten und für bestimmte Inhaltsstoffe gesetzlich vorgeschrieben. |
Kanada | Tierversuche für Kosmetik sind weder gesetzlich vorgeschrieben noch verboten, tierversuchsfreie Alternativen sind zulässig. Seit 2015 liegt der „Cruelty-Free Cosmetics Act“ für ein umfassendes Verbot vor und hat 2018 den ersten Schritt der Genehmigung durchlaufen. 2019 ist jedoch die Frist für den nächsten Genehmigungsschritt ausgelaufen. |
Russland | In 2015 wurde ein Gesetzesentwurf vorgelegt für ein umfassendes Verbot, wenn anerkannte Alternativen vorhanden sind. In 2016 gab es Bedenken bezüglich der potentiellen Kosten für den Staat, die ein solches Verbot mit sich bringen könnte. |
Südafrika | Seit 2020 liegt ein Gesetzesentwurf für ein umfassendes Verbot vor. |
Ukraine | In 2019 und wiederum in 2020 wurde ein Verbot vorgeschlagen, welches dem der EU entsprechen soll. |
USA | Tierversuche für Kosmetik sind weder gesetzlich vorgeschrieben noch verboten und werden für neue Inhaltsstoffe durchgeführt. Der “Humane Cosmetics Act” für ein umfassendes Verbot wurde zuerst 2014 und wiederum 2015, 2017 und zuletzt 2019 mit Unterstützung der Kosmetikindustrie vorgelegt. |
Für ein weltweites Tierversuchsverbot für Kosmetika
Obwohl nach wie vor in 80 Prozent aller Länder Tierversuche für Kosmetika erlaubt sind, lässt sich ein Umdenken feststellen, das sukzessive in staatliches Recht eingeht. Unser Kampf geht weiter, auch gemeinsam mit unseren Partnerorganisationen, bis rund um den Globus Tierversuche für Kosmetika beendet sind.