Chronologie
Kampf für ein Ende der Tierversuche für Kosmetik

Seit nun schon etwa 40 Jahren setzen wir uns für ein Ende der Tierversuche für Schönheits- und Pflegemittel ein. Ein Ziel, das leicht zu erreichen schien, da bereits eine Unzahl von kosmetischen Produkten und Inhaltsstoffen verfügbar waren und auch der Verbraucher voll hinter dieser Forderung steht. Doch auch wenn Teilerfolge erreicht wurden, ist unsere intensive Kampagnen- und Lobbyarbeit noch dringend nötig. Hier die wichtigsten Entwicklungen in Deutschland und Europa:
2021-2023: Europäische Bürgerinitiative
Ein Zusammenschluss aus Tierschutzorganisationen startete 2021 die Europäische Bürgerinitiative „Für den Schutz kosmetischer Mittel ohne Tierquälerei und ein Europa ohne Tierversuche“. Die Initiative erreichte innerhalb eines Jahres Unterstützung in Form von über 1,4 Millionen Unterschriften, von denen im Januar 2023 über 1,2 Millionen Stimmen als valide bekanntgegeben wurden. Damit wurde der erforderliche Schwellenwert erfolgreich überschritten, so dass es zu einer Anhörung im EU-Parlament kommt. Innerhalb von sechs Monaten muss die EU-Kommission schließlich darlegen, ob und mit welchen Maßnahmen sie auf die Forderungen der Initiative reagieren wird.
2020: Appel an EU-Parlament und EU-Kommission
In einem Zusammenschluss aus europäischen Tierschutzorganisationen, an dem auch der Deutsche Tierschutzbund beteiligt ist, wird ein gemeinsames Statement an die Mitglieder des EU-Parlamentes und der EU-Kommission entsendet. Wir fordern, das Tierversuchsverbot für Kosmetika aufrechtzuerhalten, ohne dass es durch Regelungen wie das Chemikalienrecht untergraben wird.
2020: Rückschlag für das EU-Tierversuchsverbot
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat 2016 vom deutschen Chemiekonzern Symrise Tierversuche für die Zulassung von ausschließlich kosmetischen Inhaltsstoffen eingefordert. Da dies der EU-Kosmetikverordnung widerspricht, zog Symrise vor die ECHA Beschwerdekammer. Diese lehnte den Widerspruch 2020 ab und Symrise klagte vor dem Gericht der Europäischen Union. Das endgültige Urteil steht 2021 noch aus und entscheidet grundlegend darüber, inwieweit das Tierversuchsverbot überhaupt in der Praxis umgesetzt werden darf.
2018: EU-Resolution für ein weltweites Verbot
Auf Nachdruck von Tierschutzorganisationen hat das EU-Parlament sich in einer Resolution für ein weltweites Verbot von Tierversuchen für Kosmetik bis 2023 ausgesprochen.
2016: EU-Verbot für Daten aus Tierversuchen
Der Europäische Gerichtshof bestätigt, dass für die Zulassung von kosmetischen Produkten in der EU keine Daten verwendet werden dürfen, die aus Tierversuchen außerhalb der EU stammen. Hiermit soll verhindert werden, dass Tierversuche in Drittländer auslagert werden. Der Europäische Verband der Hersteller von kosmetischen Inhaltsstoffen (EFfCI) hatte zuvor versucht das Vermarktungsverbot zu umgehen und ist gescheitert.
2014: Konflikt mit dem Chemikalienrecht
Die EU-Kommission erklärt Tierversuche für kosmetische Inhaltsstoffe für zulässig, wenn die Sicherheit für Arbeitskräfte in der Produktion und für die Umwelt geprüft werden sollen und keine anerkannte Alternativmethode verfügbar ist. Darüber hinaus fallen Inhaltsstoffe, die nicht ausschließlich in Kosmetika verwendet werden, gleichzeitig unter z.B. das Chemikalienrecht oder Arzneimittelrecht, welche Tierversuche für die Zulassung vorschreiben. Zuletzt wurde diese Ausnahmeregelung auch 2020 bestätigt.
2013: EU-Vermarktungsverbot
Es tritt das generelle Vermarktungsverbot von Kosmetika in Kraft, deren Inhaltsstoffen in Tierversuchen außerhalb der EU getestet wurden.
2009: EU-Verbot für kosmetische Inhaltsstoffe
Kosmetische Inhaltsstoffe dürfen nicht mehr in Tierversuchen getestet werden. Fertige kosmetische Produkte, die außerhalb der EU in Tierversuchen geprüft wurden, dürfen nicht mehr in der EU verkauft werden. Bei aus Drittländern in die EU importierten Kosmetika sind bestimmte Tierversuche für die Inhaltsstoffe verboten. Außerdem wird in diesem Jahr die EU-Kosmetikrichtlinie in eine Verordnung umgewandelt.
2004: EU-Verbot für kosmetische Produkte
Fertige kosmetische Mittel dürfen nicht mehr in Tierversuchen getestet werden.
2003: Abgestuftes EU-Verbot
Die 7. Änderung der EU-Kosmetikrichtlinie soll Tierversuche für die Prüfung von kosmetischen Produkten und Inhaltsstoffen sowie die Vermarktung solcher Produkte in der EU verbieten und bis 2013 umgesetzt werden. Ohne Druck der Tierschützer wären diese Verbote nicht zustande gekommen. Im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin im Mai 2002 haben wir der EU-Parlamentarierin Dagmar Roth-Behrendt 52.000 Unterschriften überreicht.
1998: Zweites Verbot im Deutschen Tierschutzgesetz
Tierversuche sind nun auch für die Entwicklung pflegender Kosmetika verboten.
1993: EU-weites Vermarktungsverbot gefordert
Die 6. Änderung der EU-Kosmetikrichtlinie soll ab 1998 den Verkauf von an Tieren getesteten Kosmetika in der EU verbieten, wenn bis dahin entsprechende tierversuchsfreie Methoden zur Verfügung stehen. Vier Millionen Unterschriften für ein Kosmetik-Tierversuchsverbot übergaben Dagmar Roth-Behrendt, Kosmetik-Berichterstatterin im EU-Parlament und Dr. Irmela Ruhdel, Referentin für Tierversuche des Deutschen Tierschutzbundes, 1996 gemeinsam mit der European Coalition to End Animal Experiments und der Eurogroup for Animals an den damaligen Präsidenten der Europäischen Kommission, Jaques Sander.
Letztlich wurde das Inkrafttreten des Verbotes jedoch so lange verschoben, bis es 2003 durch eine neue Richtlinie ersetzt wurde.
1986: Erstes Verbot im deutschen Tierschutzgesetz
Tierversuche für die Entwicklung dekorativer Kosmetika werden verboten. Für pflegende Produkte dürfen weiter Tierversuche durchgeführt werden.
Kampagnenstart
In den 80er Jahren haben wir die weltweit erste Liste mit Kosmetikfirmen veröffentlicht, die keine Tierversuche durchführen und keine Inhaltsstoffe verwenden, die nach 1979 im Tierversuch getestet wurden. Damit belegen wir, dass auch ohne immer neue Tierversuche innovative und verbrauchersichere Produkte hergestellt werden können.