EU-Tierversuchsrichtlinie

Kompromisse zugunsten der Industrie- und Wirtschaftslobby

Symbol-Bild: Makaken-Baby

Nach zähem Ringen ist die EU-Tierversuchsrichtlinie im November 2010 in Kraft getreten. Trotz intensiver Lobby- und Kampagnenarbeit bleiben die Inhalte der Richtlinie zur Nutzung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken leider weit hinter den Erwartungen zurück:

  • Primaten dürfen weiterhin nahezu uneingeschränkt in Versuchen eingesetzt werden.
  • Verfügbare tierversuchsfreie Methoden müssen nicht verpflichtend eingesetzt werden.
  • Das Genehmigungsverfahren weist gravierende Mängel auf.
  • Neuerdings soll es den Mitgliedstaaten nicht mehr möglich sein, strengere nationale Regelungen zu erlassen.

Grundsätzlich begrüßt der Deutsche Tierschutzbund jedoch, dass durch die Richtlinie die völlig veralteten Vorschriften von 1986 ersetzt wurden. Trotz aller Mängel werden die Tierschutzstandards für die so genannten Versuchstiere in weiten Teilen Europas, insbesondere in Süd- und Osteuropa, angehoben. Mit der Änderung des Tierschutzgesetz, die im Februar 2013 verabschiedet wurde, und der Tierversuchsverordnung vom Mai 2013 wurde die EU-Tierversuchsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. 

Wichtige Tierschutzforderungen verhallen

Bereits im Vorfeld und während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens hat sich der Deutsche Tierschutzbund zusammen mit seinen europäischen Partnerorganisationen Eurogroup for Animals und der European Coalition to End Animal Experiments (ECEAE) auf EU- und nationaler Ebene für einen umfassenden Schutz der Tiere ein. Die Übermacht der Pharma- und Wissenschaftslobby konnte jedoch letztendlich erreichen, dass der ursprüngliche Entwurf der Europäischen Kommission von 2008 immer weiter abgeschwächt wurde und viele essenzielle Tierschutzforderungen nicht aufgegriffen wurden.

Verhandlungen zur EU-Tierversuchsrichtilinie: Trauerspiel der Bundesregierung

Das seit 2002 im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz verpflichtet die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene und in Deutschland für die Tiere einzusetzen. Doch ausgerechnet Deutschland hat in den Verhandlungen zur Richtlinie dringend notwendige Regelungen gekippt oder ihnen die Zustimmung verweigert. Diese Blockadehaltung zeigt sich besonders beim Bundesforschungsministerium: Tierschutz wird als Hindernis der Forschungsfreiheit gesehen und sogar ein Verbot der Verwendung von Menschenaffen oder von Versuchen, die für die Tiere mit erheblichen, lang anhaltenden Schmerzen, Leiden und Ängsten verbunden sind, abgelehnt. Deutschland hat sich in der abschließenden Abstimmung zur Richtlinie als einziger Mitgliedsstaat enthalten, da der Regierung die Regelungen zu streng waren.

In einer Beschwerde hat der Deutsche Tierschutzbund 2014 und 2015 der EU-Kommission dargelegt, dass Deutschland auch bei der Umsetzung des EU-Rechts in das Tierschutzgesetz und die Tierversuchsverordnung Abschwächungen zu Lasten der Tiere vorgenommen hat. Die EU-Kommission kam nach umfangreicher Prüfung zu dem gleichen Schluss wie der Deutsche Tierschutzbund und leitete ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Die Bunderegierung wurde aufgefordert, das Tierschutzgesetz zu ändern.

Die EU-Kommission hat das Vertragsverletzungsverfahren schließlich im Juli 2022 eingestellt. Die Gründe hierfür sind weder transparent noch nachvollziehbar, da aus unserer Sicht weiterhin gravierende Mängel bestehen. Die in 2021 durch die Bundesregierung vorgenommenen Gesetzesänderungen hatten vordergründig klarstellenden Charakter, mehr Tierschutz wurde nicht erwirkt.