Schweine
Die üblicherweise praktizierte Schweinehaltung in der Landwirtschaft ist nicht tiergerecht. Sie widerspricht dem Tierschutzgesetz, dem zufolge ein Tier seinen Bedürfnissen entsprechend verhaltensgerecht untergebracht werden muss. Die Stallungen werden jedoch so gebaut, dass die Landwirte möglichst wenig Arbeit haben und einen größtmöglichen Profit erwirtschaften. Schweine stehen daher auf Betonspaltenböden, durch die Kot und Urin hindurchfallen. Damit entfällt das Ausmisten. Es entsteht allerdings konzentrierte Gülle, deren Gase schädlich für Mensch und Tier sind und die sich in zu großen Mengen schädlich auf die Umwelt auswirkt.
Haltungsbedingungen
Mastschweine
Millionen deutscher Mastschweine vegetieren in engen, reizarmen Ställen bewegungslos dahin. Durch die stark leistungsorientierte Zucht in den letzten Jahrzehnten und eine energiereiche Fütterung erreichen die Tiere innerhalb rund eines halben Jahres ihr Schlachtgewicht von ca. 120 kg. Die hohen Mastzunahmen in viel zu kurzer Zeit führen jedoch zu einer Überlastung des Bewegungsapparates und des Herz-Kreislauf-Systems, was für die Schweine mit Schmerzen und Stress verbunden ist. Die Haltung auf Vollspaltenböden führt weiterhin zu Klauenverletzungen und Lahmheiten verschiedenster Ursache. Die Tiere bekommen keinen Auslauf. Suhl- und Scheuermöglichkeiten sind nicht vorhanden. Es gibt kein Material wie etwa Stroh, das zur Beschäftigung und für die Nahrungsaufnahme geeignet wäre. In naturnaher Umgebung verbringen Schweine den Großteil ihres Tages mit der Nahrungssuche.
Die Langeweile ruft Verhaltensstörungen hervor wie "Stangenbeißen", "Trauern" (das Tier sitzt auf seinen Hinterläufen und lässt den Kopf hängen) oder "Schwanzbeißen" bis hin zum Kannibalismus.
Damit sich die Tiere aufgrund der Langeweile oder Stressfaktoren wie Temperaturschwankungen, Futterwechsel nicht gegenseitig verletzen, kupiert man ihnen prophylaktisch die Schwänze - anstatt die Ursachen, wie die Haltung auf engstem Raum und ohne ausreichend geeignetes Beschäftigungsmaterial, zu beseitigen. Dies geschieht ohne Betäubung und ohne die Gabe eines Schmerzmittels, obwohl längst erwiesen ist, dass der Eingriff schmerzhaft für die Tiere ist. Noch dazu ist dieser routinemäßige Eingriff laut EU-Gesetzgebung verboten.
Sauen
Sauen müssen seit 1. Januar 2013 laut der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung mindestens ab 4 Wochen nach dem Decken bis eine Woche vor dem Geburtstermin in Gruppen gehalten werden. Dies ist zwar eine Verbesserung für die Tiere, da sie zuvor dauerhaft in Kastenständen gehalten wurden, doch beträgt die Zeit, die sie jetzt noch darin verbringen, mindestens neun Wochen pro Abferkelzyklus, was bei circa zwei Geburten pro Jahr nach wie vor fast die Hälfte des Jahres ausmacht. Die Kastenstände ermöglichen es den Sauen nicht, sich umzudrehen oder einige Schritte zu tun, nur Aufstehen und Abliegen sind darin möglich.
In den Kastenständen können die Sauen ihre artgemäßen Verhaltensweisen wie Nestbau-, Erkundung- oder Sozialverhalten nicht ausleben. Sie sitzen teilnahmslos da oder beißen an den Gitterstäben ihrer Behausung herum.
In den Abferkelbuchten werden die Muttertiere fixiert, um das Erdrückungsrisiko für Ferkel zu senken. Völlig unberücksichtigt bleibt hierbei, dass Sauen das Bedürfnis haben, ein Nest für ihre Ferkel zu bauen, wie es ihrer Natur entspricht. Erfahrungen mit freier Abferkelung zeigen, dass die Ferkelverluste im Vergleich zur Fixierung im Kastenstand nicht erhöht sein müssen. In der anschließenden Haltung im Deckzentrum werden die Tiere ebenso in Kastenständen fixiert, was hier aus reinen Gründen der Wirtschaftlichkeit (Arbeitserleichterung) geschieht.
Dadurch, dass sich die Sauen kaum bewegen können, werden sie häufig krank. Neben haltungsbedingten Verletzungen, wie Wunden und Geschwüren ist eine direkte Folge davon der MMA-Komplex, eine äußerst schmerzhafte Gesäuge- und Gebärmutterentzündung, die mit Milchmangel einhergeht. Wenn die Tiere aufgrund gesundheitlicher Probleme oder mangelnder Fruchtbarkeit nicht mehr genug Leistung bringen, werden sie meist schon nach wenigen Jahren durch neue Jungsauen ersetzt und geschlachtet.
Ein tierschutzgerechterer Umbau der konventionellen Schweinehaltung ist lange überfällig. Lesen Sie hier mehr zu den aktuellen Entwicklungen in Sachen Kastenstand:
Ferkel
Durch die intensive Zucht auf hohe Fruchtbarkeit bei den Sauen ist die Wurfgröße in den letzten Jahrzehnten immer mehr gewachsen. Noch dazu kann auch der Einsatz des Hormons PMSG die Wurfgrößen steigern. Die höhere Anzahl geborener Ferkel bringt jedoch nicht nur die vom Landwirt gewünschte gesteigerte Produktivität mit sich, sondern auch massive Probleme für den Tierschutz. So haben bei hohen Wurfgrößen viele Ferkel ein zu geringes Geburtsgewicht und dadurch eine geringere Vitalität und Überlebenschance. In Intensivtierhaltungen wird aus wirtschaftlichen Gründen keine Zeit in eine notwendige Betreuung dieser neugeborenen Ferkel investiert. Sie sind zu schwach zum saugen, erkranken und verenden qualvoll oder werden getötet. Die Tötung solcher Ferkel erfolgt jedoch nicht immer tierschutzgerecht, das heißt nicht selten kommt es zu fehlerhafter Betäubung und Tötung, sodass Leiden und Schmerzen der Tiere verlängert – und unter Umständen auch verschlimmert - werden.
Darüber hinaus führen die höheren Wurfgrößen auch zu „überzähligen Ferkeln“, für die die Anzahl an Zitzen bei der Sau nicht mehr ausreicht. Da diese Ferkel von Ammensauen gesäugt werden müssten, also einen höheren wirtschaftlichen Aufwand bedeuten, werden diese häufig getötet. Dieses Vorgehen ist jedoch ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, da kein vernünftiger Grund für das Töten vorliegt.
Den Ferkeln werden bis zu einem Alter von sieben Tagen routinemäßig die Eckzähne abgeschliffen. Hierbei kann die Zahnhöhle eröffnet werden, was für die Tiere sehr schmerzhaft ist. Dieser Eingriff wird vorgenommen damit die Ferkel sich beim Kampf um die Zitzen nicht gegenseitig oder die Zitzen der Sauen verletzen. Die immer größer werdenden Würfe mit zu vielen Ferkeln für die Anzahl der Zitzen und ein Milchmangel der Sau verursachen solche Rangordnungskämpfe.
Um das Entstehen des typischen Ebergeruchs zu vermeiden, werden männliche Ferkel bis zum Alter von sieben Tagen kastriert. Dies geschieht routinemäßig ohne Betäubung. Dem deutschen Tierschutzgesetz zufolge ist dies über eine Ausnahmeregelung erlaubt, doch in den meisten konventionellen Zuchtbetrieben ist es leider eine Routinemaßnahme. Die Beine des Ferkels werden dabei auseinander gespreizt und fixiert. Die zarte Haut, die die empfindlichen Hoden des kleinen Tieres schützt, wird mit einem Messer aufgeritzt, die Hoden werden herausgezogen und mit dem Messer abgeschnitten. All dies geschieht im Akkord und in der Regel unter entsprechend grober Handhabung der Tiere.
Da der Eingriff von Laien und oft unter hygienisch nicht einwandfreien Bedingungen durchgeführt wird, kommt es im Nachhinein häufig zu Infektionen. Es steht außer Frage und ist wissenschaftlich erwiesen, dass die Ferkel während und nach der Prozedur große Schmerzen erleiden. Nachdem das Tierschutzgesetz 2013 geändert wurde, war die betäubungslose Ferkelkastration nur noch bis 31.12.2018 erlaubt. Mit Mehrheit der Abgeordneten der CDU, CSU, SPD und der AfD wurde aber am 30.11.2018 im Deutschen Bundestag entschieden, die Qualen der betäubungslosen Ferkelkastration um weitere zwei Jahre zu verlängern.
Nach dem Absetzen von der Mutter (dritte bis vierte Lebenswoche) kommen die Ferkel bis zum Alter von zehn bis 15 Wochen (25 bis 30 Kilogramm Gewicht) in den Ferkelaufzuchtstall. Häufig werden die Tiere gruppenweise in Flatdecks gehalten. Das sind flache, unstrukturierte Buchten mit vollständig perforiertem Boden ohne Einstreu und keinem, zu wenig oder falschem Beschäftigungsmaterial. Pro Quadratmeter sind darin vier bis fünf Ferkel untergebracht. Flatdecks können bis zu drei Etagen übereinander gestapelt werden, man spricht dann von einer Ferkelbatterie.
Forderungen
Wir kämpfen für eine tiergerechte Haltung von Schweinen und fordern:
- Verzicht auf die Kastration männlicher Ferkel oder Kastration nur unter Vollnarkose und Schmerzmitteln
- Verzicht auf das Kupieren der Schwänze
- Verzicht auf das Abschleifen der Zähne
- Höheres Platzangebot und Trennung von Liege-, Aktivitäts- und Kotbereich
- Ausreichend große Liegeflächen für Sauen, Ferkel und Mastschweine
- Liegefläche mit Stroh oder ähnlichem Material eingestreut
- Stroh nicht nur als Einstreu, sondern auch zur Nahrungsergänzung, zum Wühlen und zur Beschäftigung
- Abschaffung von Vollspaltenböden
- Gruppenhaltung für Sauen direkt nach dem Absetzen der Ferkel
- Abferkelbuchten mit freier Bewegungsmöglichkeit für Sau und Ferkel und Angebot von Nestbaumaterial
- Absetzen der Ferkel frühestens mit 28 Tagen
- Zucht auf robuste, langsamer wachsende Schweine sowie auf kleinere und vitale Würfe
- Tierschutzgerechte Tötung von Saugferkeln, wenn diese nicht überlebensfähig sind
Weiterhin fordern wir:
- Bildung stabiler Gruppen
- Kein späteres Mischen der Tiere
- Keine Flatdeck-Haltung für Ferkel
- Tageslicht im Stall
- Auslauf im Freien oder Außenklimastall
- Kein Markieren der Tiere mittels Einkerben (besser: elektronische Kennzeichnung)
Sie können unsere EU-weite Kampagne EndPigPain unterstützen! Vielen Dank!