Welpenverkauf

Hundewelpe

Sie wollen einen Welpen bei sich aufnehmen? Bevor Sie sich entscheiden, möchten wir zu bedenken geben, ob es unbedingt ein Rassetier sein muss. In den uns angeschlossenen Tierheimen warten viele Tiere auf ein neues, liebevolles Zuhause. Die Übernahme eines solchen Tieres ist ein aktiver Beitrag zum Tierschutz. Wir sind überzeugt, dass Sie ein für sich geeignetes Tier in einem der Tierheime in Ihrer Umgebung finden könnten. 

Wenn Sie sich dennoch zum Kauf eines Tieres bei einem Züchter entschließen, möchten wir Ihnen einige Tipps geben:

  • Schauen Sie sich den ausgewählten Züchter sehr genau an um sicher zu gehen, dass er die Zucht seiner Tiere verantwortungsbewusst betreibt.
  • Ein seriöser Züchter wird Ihnen jederzeit gerne die Haltung und Unterbringung seiner Tiere zeigen. Dort können Sie die Tiere in der ihnen bis dato gewohnten Umgebung beobachten und in Ruhe auswählen.
  • Ein verantwortungsbewusster Züchter hält nach Möglichkeit nur eine Rasse, höchstens zwei, und betreut, insbesondere im Fall von Hunden und Katzen, auch nur wenige Jungtiere gleichzeitig um sicherzustellen, dass allen die nötige Aufmerksamkeit und Pflege zu Teil werden kann.
  • Elterntiere und Welpen sind zutraulich, haben Familienanschluss. Die Welpen werden in der Prägephase zwischen der achten und zwölften Woche von der Mutter getrennt und an den zukünftigen Halter übergeben.
  • Die Welpen sind nachweislich tierärztlich untersucht, vollständig entwurmt, geimpft und gekennzeichnet.
  • Wenn Sie gezielt nach Ihren Wohn- und Lebensverhältnissen gefragt werden, sollten Sie sich dadurch nicht gestört fühlen, im Gegenteil. Dies zeigt, dass dem Züchter das Wohlergehen seiner Tiere am Herzen liegt.
  • Sollten Ihnen auch nur die geringsten Zweifel daran kommen, dass der erwählte Züchter die Haltung und Zucht mit Herz für die Tiere und dem erforderlichen Sachverstand betreibt, so empfehlen wir Ihnen, vom Kauf eines Tieres abzusehen.

Welpenverkauf im Zoogeschäft

Aus Tierschutzsicht ist der Verkauf von Katzen- und Hundewelpen im Zoogeschäft abzulehnen. Denn die Tiere können dort nicht verhaltensgerecht untergebracht werden. Für die Welpen sind die begrenzten Räumlichkeiten eine Qual, die Präsentation bedeutet dauernden Stress. Auch ihren sozialen und zeitlichen Ansprüchen kann nicht Rechnung getragen werden.

Hundewelpen sollten direkt nach der Entwöhnung von der Mutter innerhalb der so genannten Prägephase, die circa mit der zwölften Woche endet, zum späteren Halter. Dies ermöglicht den Aufbau einer guten und stabilen Bindung an eine Bezugsperson und die Gewöhnung an die zukünftigen Lebensumstände. Fehler und Mängel in der Prägephase der Welpen können zu lebenslangen Verhaltensproblemen führen. Isoliert und reizarm gehaltene Jungtiere entwickeln durch sozialen Erfahrungsentzug zwangsläufig solche Störungen.

Mit dem Verkauf im Zoogeschäft gehen außerdem oft Lockangebote einher, die auf spontane Entscheidungen bei den Kunden zielen. Eine sachkundige Beratung ist dabei meist nicht gegeben. Ohne sorgfältige Vorüberlegungen landen viele Hunde aus solchen Spontankäufen später in Tierheimen, weil sie doch nicht in die Lebensplanung passen.

Darüber hinaus befürchtet der Deutsche Tierschutzbund, dass Welpen, die im Zoohandel angeboten werden, überwiegend aus Massenzuchten stammen. Für verantwortungsvolle Züchter sollte eine Abgabe ans Zoofachgeschäft nie in Frage kommen. Und wer sich für einen Hund als treuen Gesellen interessiert, sollte sich in den Tierheimen informieren und beraten lassen und dann entscheiden. Dort warten neben Hunden und Katzen auch andere Tiere auf eine zweite Chance.

Wer überprüft Zoofachgeschäfte

Das Veterinäramt ist die Behörde, welche für die Überprüfung von Zoohandlungen als gewerbliche Tierhaltungsbetriebe zuständig ist. Sofern Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen vorliegen, kann das Veterinäramt dem Betreiber einer Zoohandlung Auflagen zur Verbesserung derselben erteilen. Werden diese Auflagen nicht erfüllt, können weitere Schritte von Seiten der Behörde unternommen werden. Dem Tierschutzgesetz zufolge muss derjenige, der gewerbsmäßig mit Wirbeltieren handeln will, die Erlaubnis der zuständigen Behörde einholen. Voraus­setzung für die Erteilung der Erlaubnis ist unter anderem, dass die verantwortliche Person die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hat und diese gegenüber der zuständigen Behörde nachgewiesen hat. Außerdem müssen die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen eine den Anforderungen des Tierschutzgesetzes entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen und diese auch umgesetzt werden.

Protest gegen Zoo Zajac

Der Deutsche Tierschutzbund protestiert gegen den Verkauf von Hundewelpen bei Zoo Zajac in Duisburg.
Der Deutsche Tierschutzbund protestiert gegen den Verkauf von Hundewelpen bei Zoo Zajac in Duisburg.

Der "Tier-Supermarkt" Zoo Zajac in Duisburg bietet nach Katzenwelpen - bereits 2008 - seit Januar 2012 auch Hundewelpen ab der neunten Lebenswoche zum Verkauf an. Dagegen hat der Deutsche Tierschutzbund gemeinsam mit dem Tierschutzzentrum Duisburg vor dem Zoofachhandel demonstriert und wird sich auch weiterhin für ein Verkaufsverbot von Welpen über solche Geschäfte stark machen.

Darüber hinaus appelliert der Deutsche Tierschutzbund an Züchter und Halter, keine Welpen an einen profitorientierten Zwischenhändler zu liefern. Auch verantwortungsvolle Hundeinteressenten sollten niemals in einem Zoohandel nach einem passenden Hund suchen.