Ferkelprotest

Um das Entstehen des typischen Ebergeruchs zu verhindern, werden hierzulande jedes Jahr rund 20 Millionen männliche Ferkel kastriert. Ohne Betäubung – bei vollem Bewusstsein, bei vollem Schmerz. Ab 2019 verbietet das deutsche Tierschutzgesetz endlich diese Qual. Doch die Regierungskoalition hat das Verbot um weitere 2 zwei Jahre hinausgezögert. Ein Verrat an Ferkeln und am Staatsziel Tierschutz, das mit Füßen getreten wird.
Wir fordern:
- von der Landwirtschaft: Bereiten Sie sich auf vorhandene, tierschutzgerechte Alternativen vor!
- vom Handel: Verkaufen Sie keine Produkte von nicht tierschutzgerecht kastrierten Schweinen! Gewähren Sie Abnahmegarantien für alle drei tierschutzkonformen Verfahren und stellen Sie die faire Entlohnung der Landwirte sicher!
Alternativen zur Ferkelkastration ohne Betäubung
Mit der Ebermast, der Impfung gegen Ebergeruch und der Kastration unter Vollnarkose gibt es drei Alternativen, die bereits praxistauglich und vor allem tierschutzgerecht sind. Im Gegensatz dazu ist die Lokalanästhesie als Alternative nicht geeignet und aus Tierschutzsicht eindeutig abzulehnen. Zahlreiche Studien zeigen, dass die Injektion von Lokalanästhetika einen zusätzlichen Stress- und Schmerzfaktor vor der Kastration darstellt und die Betäubung ungenügend ist, um den Kastrationsschmerz vollständig auszuschalten. Damit wäre diese Methode – ebenso wie die betäubungslose Kastration - ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Was können Sie tun?
- Verzichten Sie auf Schweinefleisch – oder kaufen Sie es nur, wenn Sie sicher sein können, dass die Ferkel gar nicht oder nur unter tierschutzgerechter Narkose kastriert wurden. Das garantiert NEULAND – Verein für tiergerechte und umweltschonende Nutztierhaltung – und das Tierschutzlabel "Für mehr Tierschutz" des Deutschen Tierschutzbundes.
- Achten Sie darauf, nur Fleisch von Tieren aus artgerechter Haltung zu kaufen. Wenn nötig, bezahlen Sie etwas mehr für dieses Fleisch. Sie helfen damit den Tieren und verringern ihre Qual.