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Für Tierheime & Tierschutzvereine
Tierheime sind die Basis der Tierschutzarbeit: Hier wird Tag für Tag Tieren geholfen. Als Europas größter Tierschutzdachverband vertritt der Deutsche Tierschutzbund e.V. die Interessen von rund 740 angeschlossenen örtlichen Tierschutzvereinen mit 550 vereinseigenen Tierheimen und Auffangstationen. Wir unterstützen mit verschiedenen Beratungs- und Informationsangeboten bis hin zur Rechtsberatung, durch mehrere Hilfs-Fonds sowie mit Futterspenden und Tierhilfewagen.
So helfen wir den Tierheimen












1 z.B. Beurteilung eines Tierheims nach der Tierheimordnung, Unterstützung bei der Planung von Verbesserungsmaßnahmen, Hilfe bei medizinischen und fachlichen Fragen, Beratung bei Neu- und Umbauplänen etc.
2 wie z. B. das Seminar zum Nachweis der Sachkunde
3 z.B. Argumentationshilfe für Fundtierkosten-Erstattung, Leitfaden Öffentlichkeitsarbeit und viele weitere
4 etwa Bauhilfe, Feuerwehrfonds für Notfälle, Unterstützung von Kastrationsaktionen etc.
Jahresrückblick 2023Unsere Beratungen in Zahlen
Die Tierheimberatung besuchte 127 Tierheime und beriet in 377 Fällen.
Das Team der Rechtsberatung unterstützt die Vereine bei ihren juristischen Anliegen in 1.720 Fällen schriftlich und in 520 Fällen telefonisch.
Über 90% der Vereine nutzten bereits den Internen Bereich als Plattform zur Informationsbeschaffung, zum Austausch und als direkten Draht zu uns.
Unsere nächsten Seminare
Welche Mitgliedschaften gibt es?Diese Mitgliedschaften bietet der Deutsche Tierschutzbund an
Bei einer ordentlichen Mitgliedschaft im Deutschen Tierschutzbund e.V. oder einem Landes(tierschutz)verband des Deutschen Tierschutzbundes e.V. gilt das Gebot der Doppelmitgliedschaft. Das heißt, ein Verein muss gleichzeitig ordentliches Mitglied im Bundes- und in dem Landes(tierschutz)verband werden, in dem sich sein Vereinssitz befindet.
Wer kann ordentliches Mitglied werden?
Gemeinnützig eingetragene Tierschutzvereinen, die Ihren Arbeitsschwerpunkt in Deutschland haben und seit mindestens 3 Jahren bestehen.
Bei einer außerordentlichen Mitgliedschaft entfällt das Gebot der Doppelmitgliedschaft, wir möchten Ihnen jedoch die zeitgleiche Mitgliedschaft bei dem für Sie zuständigen Landes(tierschutz)verbandes aufgrund der wertvollen regionalen Vernetzung nahelegen.
Wer kann außerordentliches Mitglied werden?
Grundvoraussetzung ist, dass Ihr Verein/Ihre Organisation gemeinnützig ist, bereits seit 3 Jahren besteht und ihren Arbeitsschwerpunkt in Deutschland hat.
Eine korporative Mitgliedschaft ist für Vereine, die Ihren Arbeitsschwerpunkt im Ausland haben.
Wer kann korporatives Mitglied werden?
Die korporative Mitgliedschaft ist zum aktuellen Zeitpunkt ausgesetzt.
Antrag auf Mitgliedschaft
Momentan können keine Anträge zur Aufnahme neuer Mitgliedsvereine gestellt werden. Das Aufnahmeverfahren wird überarbeitet. Wir bitten um Verständnis. Sollten Ihr Tierschutzverein Interesse an einer Mitgliedschaft haben, senden Sie eine Nachricht an vereinsbetreuung(at)tierschutzbund.de und wir melden uns, wenn die Antragstellung wieder möglich ist.
Ihr Kontakt
