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Für Tierheime & Tierschutzvereine
Tierheime sind die Basis der Tierschutzarbeit: Hier wird Tag für Tag Tieren geholfen. Als Europas größter Tierschutzdachverband vertritt der Deutsche Tierschutzbund e.V. die Interessen von über 750 angeschlossenen örtlichen Tierschutzvereinen mit rund 550 vereinseigenen Tierheimen und tierheimähnlichen Einrichtungen. Wir unterstützen mit verschiedenen Beratungs- und Informationsangeboten bis hin zur Rechtsberatung, durch mehrere Hilfs-Fonds sowie mit Futterspenden und Tierhilfewagen.
So helfen wir den Tierheimen












1 z.B. Beurteilung eines Tierheims nach der Tierheimordnung, Unterstützung bei der Planung von Verbesserungsmaßnahmen, Hilfe bei medizinischen und fachlichen Fragen, Beratung bei Neu- und Umbauplänen etc.
2 wie z. B. das Seminar zum Nachweis der Sachkunde
3 z.B. Argumentationshilfe für Fundtierkosten-Erstattung, Leitfaden Öffentlichkeitsarbeit und viele weitere
4 etwa Bauhilfe, Feuerwehrfonds für Notfälle, Unterstützung von Kastrationsaktionen etc.
Jahresrückblick 2024 Unsere Beratungen in Zahlen
Die Tierheimberatung besuchte 144 Tierheime und beriet in 465 Fällen.
Über 96% der Vereine nutzten bereits den Internen Bereich als Plattform zur Informationsbeschaffung, zum Austausch und als direkten Draht zu uns.
Unsere nächsten Seminare
Welche Mitgliedschaften gibt es? Diese Mitgliedschaften bietet der Deutsche Tierschutzbund an
Bei einer ordentlichen Mitgliedschaft im Deutschen Tierschutzbund e.V. oder einem Landes(tierschutz)verband des Deutschen Tierschutzbundes e.V. gilt das Gebot der Doppelmitgliedschaft. Das heißt, ein Verein muss gleichzeitig ordentliches Mitglied im Bundes- und in dem Landes(tierschutz)verband werden, in dem sich sein Vereinssitz befindet.
Wer kann ordentliches Mitglied werden?
Gemeinnützig eingetragene Tierschutzvereinen, die Ihren Arbeitsschwerpunkt in Deutschland haben und seit mindestens 3 Jahren bestehen.
Bei einer außerordentlichen Mitgliedschaft entfällt das Gebot der Doppelmitgliedschaft, wir möchten Ihnen jedoch die zeitgleiche Mitgliedschaft bei dem für Sie zuständigen Landes(tierschutz)verbandes aufgrund der wertvollen regionalen Vernetzung nahelegen.
Wer kann außerordentliches Mitglied werden?
Grundvoraussetzung ist, dass Ihr Verein/Ihre Organisation gemeinnützig ist, bereits seit 3 Jahren besteht und ihren Arbeitsschwerpunkt in Deutschland hat.
Eine korporative Mitgliedschaft ist für Vereine, die Ihren Arbeitsschwerpunkt im Ausland haben.
Wer kann korporatives Mitglied werden?
Die korporative Mitgliedschaft ist zum aktuellen Zeitpunkt ausgesetzt.
Antrag auf Mitgliedschaft
Bei Interesse lesen Sie sich bitte die Kriterien zur Aufnahme aufmerksam durch. Sollte eine Mitgliedschaft für Ihren Verein in Frage kommen senden Sie gerne eine Anfrage an Vereinsbetreuung(at)tierschutzbund.de. Sie erhalten zeitnah weitere ausführlicher Informationen.
Ihr Kontakt





