Deutscher Tierschutzbund: „Bundesregierung darf Tierleid nicht länger ignorieren“ Wegweisendes Urteil zur Putenhaltung Kommentar

Die konventionelle Putenhaltung ist tierschutzwidrig.

Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt das Urteil zur Putenklage, das gestern in dritter Instanz am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt wurde. Bereits 2024 hatte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim festgestellt, dass die derzeitige konventionelle Putenhaltung tierschutzwidrig ist. Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, kommentiert:

„Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für Politik und Branche zugleich: Die sogenannten freiwilligen Eckwerte zur Putenhaltung sind nichts anderes als ein Feigenblatt für systematisches Tierleid. Bundesminister Alois Rainer darf sich nicht länger wegducken. Dieses Urteil verpflichtet zum Handeln – sofort und konsequent.

Die Fakten liegen mittlerweile doppelt und dreifach auf dem Tisch. Was fehlt, ist der politische Wille. Im Februar hat die Europäische Lebensmittelbehörde wissenschaftliche Empfehlungen zur Putenhaltung vorgelegt, von denen die deutschen Zustände Lichtjahre entfernt sind. Für eine entsprechende Anpassung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung existieren seit Jahren konkrete Vorarbeiten der letzten beiden Vorgänger-Regierungen. Anstatt auf eine EU-Putenhaltungsverordnung zu warten, liegt es nun an der amtierenden Bundesregierung, diese Vorlagen aufzugreifen, nachzubessern und zügig umzusetzen.

Dass verbindliche Vorgaben zur Haltung von Puten bis heute in Deutschland fehlen, ist ein Skandal, der massives Tierleid legitimiert: Millionen Tiere werden in einem System gehalten, das ihre elementarsten Bedürfnisse missachtet: zusammengepfercht auf engstem Raum, ohne ausreichende Beschäftigung und Strukturierung. Hinzu kommt das routinemäßige Kürzen der Schnäbel, das die Tiere an die tierschutzwidrigen Zustände anpassen soll. Diese schmerzhafte Praxis verursacht zusätzliches Leid, statt die Ursachen durch verbesserte Haltungsbedingungen zu beheben.”

Hinweis an die Redaktionen: Die Pressemittelung des Bundesverwaltungsgerichts finden Sie hier.

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