Martyrium für Rinder an türkischer Grenze endet mit dem Tod „Verbot von Lebendtiertransporten in Drittstaaten muss ins neue Tierschutzgesetz“ Kommentar

Rind beim Tiertransport hinter Gitterstäben

69 trächtige Rinder, die bei einem Tiertransport in Brandenburg abgefertigt wurden, sind an der Grenze zur Türkei gestrandet; viele der Tiere verendeten. Ihr Martyrium dauerte mehr als zwei Wochen. Weil Brandenburg aufgrund der Blauzungenkrankheit seit August als Seuchengebiet gilt, hatten türkische Veterinäre den Transport gestoppt. Auch eine Rückkehr in die EU war aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht möglich. Dazu kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes:

„Dieser Fall zeigt endgültig, dass das verantwortungslose Hin- und Her-Geschiebe vermeintlicher bürokratischer Zuständigkeiten zwischen Bund, EU, Ländern und Landkreisen völlig versagt und unfassbares Tierleid verursacht hat. Besonders fassungslos macht die Tatsache, dass der zuständige Bundesminister Özdemir sich angesichts der Bilder aus der Türkei laut Medienberichten „schockiert“ zeigt, während der Entwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes aus der Feder seines Ministeriums wieder kein Verbot dieser Lebendtiertransporte in Drittstaaten enthält und nicht einmal die Vorgaben des Koalitionsvertrages umsetzt. Statt zu handeln, schiebt Özdemir das Thema auf die EU ab, obwohl mehrere Gutachten bestätigen, dass eine nationale Regelung möglich ist - darunter ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages.

Wir fordern die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf, ein Verbot von Lebendtierexporten in Drittstaaten im Gesetz festzuschreiben, um diese grausame Praxis endgültig zu beenden. Jetzt gilt es! Die Ampel hat die Gelegenheit zu beweisen, ob sie den Tierschutz ernst nimmt.“

Über den Entwurf für das Tierschutzgesetz beraten derzeit die Fraktionen des Deutschen Bundestages. Die Verabschiedung der Novellierung durch den Deutschen Bundestag ist bereits für die nächsten Wochen geplant. In ihrem Koalitionsvertrag hat die Ampel-Regierung als Lösung versprochen, dass Lebendtiertransporte in Drittstaaten künftig nur erlaubt werden, wenn sie auf Routen mit nachgewiesen tierschutzgerechten Versorgungseinrichtungen stattfinden. Im Entwurf des Tierschutzgesetzes ist davon nichts zu finden.

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