Deutscher Tierschutzbund kritisiert chaotisches Vorgehen von Özdemir Trotz fehlender gesetzlicher Vorgaben zur Rinderhaltung: Eckpunktepapier für Rindfleisch bei Tierhaltungskennzeichnung vorgelegt Pressemeldung

Kühe im Stall hinter Gitterstäben

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir will die fünfstufige staatliche Tierhaltungskennzeichnung auf Rindfleisch ausweiten und hat heute entsprechende Eckpunkte vorgelegt – obwohl es keine gesetzlichen Haltungsvorgaben für Rinder gibt, die als Referenzwert für die unterste Stufe dienen könnten. Trotz des Versprechens im Koalitionsvertrag habe es die Ampel-Regierung bis heute nicht geschafft, diese Lücke im Tierschutzrecht zu schließen, kritisiert der Deutsche Tierschutzbund. Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung enthält bisher lediglich Vorgaben für die Kälberhaltung, nicht aber für die Haltung von Milchkühen und Mastrindern.

„Wie soll sich eine Tierhaltungskennzeichnung für Rinder vom gesetzlichen Standard abheben bzw. sich an ihm orientieren, wenn dieser überhaupt nicht existiert? Mit dem Begriff „Stall“ gekennzeichnete Produkte stammen dann von Tieren aus Ställen, für die es keine konkreten Mindestanforderungen gibt“, kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Die Kennzeichnung für Schweine ist immer noch in der Diskussion, jetzt ist endgültig Chaos. Das BMEL muss erst die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung anpassen und damit das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umsetzen, bestehende Lücken im Tierschutzrecht zu schließen. Solange es keine Haltungsverordnung für Rinder gibt, kann es keine Haltungskennzeichnung für Rinder geben. Das ist ein Irrweg.“

Defizite bei Tierhaltungskennzeichnung

Weil die staatliche Tierhaltungskennzeichnung lediglich den Status quo abbildet, helfe sie keinem Tier zu besseren Bedingungen, so die Grundsatzkritik des Deutschen Tierschutzbundes. Stattdessen würde den Verbrauchern die Entscheidung darüber überlassen, wie Rinder gehalten werden sollten, für die es bisher keine konkreten, gesetzlichen Vorgaben gibt. „Das ist angesichts eines Staatsziels Tierschutz im Grundgesetz inakzeptabel. Tierschutz braucht Ordnungsrecht, keine irreführenden Kaufanreize am Fleischregal“, so Schröder. Auch solange die grundlegenden Defizite der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung nicht behoben seien, mache es keinen Sinn, weitere Tierarten hinzuzufügen. „Man hängt einfach nur einen weiteren Waggon an einen Zug, der in die falsche Richtung fährt. Das Beste wäre jetzt, so ehrlich zu sein, zuzugeben, dass man sich verrannt hat und ein Neustart angesagt ist. Die Tierhaltungskennzeichnung in ihrer jetzigen Form hat keinen Wert. Sie bringt nichts für die Tiere, nichts für mehr Verbrauchertransparenz und keine Planungssicherheit für die Landwirte. Vielmehr ist sie ein Synonym für politisches Versagen“, so Schröder.

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