Das Kabinett beschließt heute einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes, nach dem die Videoüberwachung auf größeren Schlachthöfen verpflichtend werden soll. Dazu kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes:
„Wenn die Regierung das Gesetz schon aufmacht, muss sie auch die Gelegenheit für eine umfassende Novellierung nutzen. Stattdessen ist sie im Begriff, eine historische Chance zu vertun - und lediglich das kleinstmögliche Rädchen minimal zu drehen.
Dass eine Videoüberwachung für Schlachthöfe kommen soll, ist zwar zu begrüßen. Warum die Regelung aber nur ab einer willkürlich gesetzten Größe gelten soll, ist nicht ersichtlich. Ein Großteil der Betriebe bleibt damit von der Änderung ausgenommen. In allen Schlachthöfen wartet der Tod, in allen Schlachthöfen muss der Prozess überwacht und zusätzliches Leid unbedingt verhindert werden - unabhängig von der Größe!
Darüber hinaus sind weitere Überarbeitungen schon lange überfällig. So braucht es etwa das Verbot der Anbindehaltung von Rindern, ein Ende von Lebendtiertransporten in Drittstaaten oder die klare Zielsetzung für einen Ausstieg aus Tierversuchen. Aber auch eine Konkretisierung des Qualzuchtverbots sowie die Einführung einer Positivliste für mehr Schutz von Heimtieren und Wildtieren. Die von uns geforderte bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, die das Leid von Straßenkatzen verringern würde, wird auch von der SPD im Parteiprogramm unterstützt.
Der letzte Versuch, das Tierschutzgesetz zu novellieren war durch das Ampel-Aus gescheitert. Jetzt können die Fraktionen im Bundestag noch Änderungen am Entwurf vornehmen. Diese historische Chance muss genutzt werden!“







