Sondervermögen muss auch Tierheimen zugutekommen Kommentar

Tierheimhunde
Hunde im Tierheim

Anlässlich der Sondersitzung des Bundestages zu dem von Union und SPD geplanten Sondervermögen für Infrastruktur kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes:

„Wenn CDU/CSU und SPD wie geplant auch die Länder und Kommunen mit massiven finanziellen Mitteln ausstatten, ist es dringend geboten, dass diese auch den Tierheimen zur Verfügung stehen. Tierschutz ist ein Belang im öffentlichen Interesse; das hat die Rechtsprechung immer wieder bestätigt. Tierheime bieten eine flächendeckende Vorsorge zur amtlichen Verwahrung von gefundenen und beschlagnahmten Tieren und übernehmen damit eine Pflichtaufgabe der Kommunen bzw. Landkreise. Gleichzeitig nehmen die Tierheime auch solche Tiere in Obhut, deren Besitzer sie nicht länger halten können oder wollen. Tierheime stellen dem staatlichen Gemeinwesen also eine systemrelevante Infrastruktur als Daseinsvorsorge zur Verfügung.

Dennoch ist die politische Ignoranz der letzten Jahre gegenüber dem praktischen Tierschutz in einer dramatischen Lage der Tierheime gegipfelt. Viele Heime müssen dringend energetisch saniert und modernisiert werden, die steigende Zahl an immer länger verweilenden Tieren beansprucht Gebäude und Personal massiv. Auch mit Blick auf den kommenden Mindestlohn von 15 Euro müssten die Tierheime endlich finanziell entlastet werden, um weiterhin ihre Arbeit leisten zu können. Bisher stehlen sich die Kommunen zu billig aus ihrer Pflichtaufgabe raus. Alle föderalen Ebenen – Bund, Länder sowie Kommunen und Landkreise – müssen sich jetzt ihrer Verantwortung stellen, anstatt diese auf den jeweils anderen abzuwälzen.“

Zum Hintergrund: Das Sondierungspapier von CDU/CSU und SPD sieht vor, dass 100 Milliarden Euro aus einem insgesamt 500 Milliarden umfassenden Sondervermögen für Infrastruktur den Ländern und Kommunen zur Verfügung gestellt werden sollen. Die mit dem Gesetzentwurf geplante Grundgesetzänderung, die für die Bereitstellung von zwei geplanten Sondervermögen notwendig ist, geht im beschleunigten Verfahren am 13. März in die 1. Lesung ins Plenum des Bundestags, anschließend in den Haushaltsausschuss, am 18. März in die 2./3. Lesung und voraussichtlich am 21. März in den Bundesrat.

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