Zur Einigung von CDU, CSU und SPD und dem heute vorgestellten Koalitionsvertrag kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes:
„Die neue Koalition hat versprochen zu liefern. Nach bisheriger Lektüre sind die Zusagen im Koalitionsvertrag zum Tierschutz - bis auf minimale Verbesserungen – aber zu dünn. Vieles bleibt unkonkret, ist schwach formuliert oder lässt zu viel Spielraum. So soll zwar Geld für den dringend benötigten Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung zur Verfügung gestellt werden, aber es ist noch nicht geklärt, woher das Geld kommen soll. Eine Videoüberwachung auf Schlachthöfen soll lediglich geprüft werden und die geplanten Regulierungen zum Onlinehandel mit Tieren beinhalten zu viele Ausnahmen.
Ausdrücklich anzuerkennen ist das Bekenntnis zu Investitionen in den praktischen Tierschutz. Die Tatsache, dass man Tierheimen immer mehr gesellschaftliche Aufgaben aufgebürdet hat, hat viele ans absolute Limit gebracht. Tierheime gehören zur kritischen Infrastruktur und sind damit ein Teil der Daseinsvorsorge. Der Bund hat deshalb und aufgrund des Staatsziels Tierschutz eine besondere Verantwortung zu helfen, der er sich nicht entziehen kann. Hier braucht es mindestens die 80 Millionen Euro, die laut der AG-Papiere der Verhandler vorgesehen waren.
Andere drängende Tierschutzthemen hingegen spielen bei Union und SPD bisher keine Rolle und haben es gar nicht in den Koalitionsvertrag geschafft – etwa eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen aus Privathaushalten, eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Hunden und Katzen, ein Verbot von Tiertransporten in Drittstaaten außerhalb Europas und die Weiterführung der in der letzten Legislatur begonnenen Reduktionsstrategie für Tierversuche. Unklar bleibt, ob das wichtige Amt der Bundestierschutzbeauftragten erhalten bleibt.
Es wird jetzt ein Kraftakt, eine Dynamik hin zu mehr Tierschutz zu entwickeln. Das gilt für den Bereich Landwirtschaft, aber das gilt auch für die Forschung, für Heim- und Wildtiere. Wir werden die Gespräche zur Umsetzung der Maßnahmen zügig mit dem zuständigen Ministerium angehen. Es darf keine Zeit verloren gehen.“