Meilenstein für den Tierschutz: Katzenschutzverordnung tritt in Schleswig-Holstein in Kraft Pressemeldung

Katze im Tierheim
Katze in einem Tierheim

In Schleswig-Holstein tritt zum 1. Juli 2026 eine landesweite Katzenschutzverordnung in Kraft. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Schleswig-Holstein begrüßen dies ausdrücklich. Mit der neuen Verordnung werden erstmals im gesamten Bundesland einheitliche Regelungen geschaffen, die das Leid der Straßenkatzen verringern und Tierheime entlasten dürften. Der Deutsche Tierschutzbund sieht darin ein Vorbild für andere Bundesländer und fordert den Bund zur Einführung einer bundesweiten Kastrationspflicht für Freigängerkatzen auf.

„Für die Tierschutzvereine in Schleswig-Holstein ist dies ein historischer Erfolg“, sagt Ellen Kloth, Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes und Vorsitzende des Landesverbands Schleswig-Holstein. „Gemeinsam mit unseren Mitgliedsvereinen haben wir seit etwa 15 Jahren für eine landesweite Katzenschutzverordnung gekämpft. Umso größer ist die Freude darüber, dass diese nun umgesetzt wird. Wir sind optimistisch, dass die Verordnung mit Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen zusammen mit den landesweiten Kastrationsaktionen für Straßenkatzen ihre Wirkung entfalten wird. Diese Maßnahmen können nicht nur das Leid unzähliger Straßenkatzen nachhaltig reduzieren, sondern auch die Tierheime spürbar entlasten.“

Der Deutsche Tierschutzbund als Dachverband hebt die Vorbildfunktion Schleswig-Holsteins hervor: „Als erstes Flächenland mit einer landesweiten Katzenschutzverordnung übernimmt Schleswig-Holstein eine Vorreiterrolle. Wir hoffen, dass andere Bundesländer und insbesondere der Bund die Signalwirkung erkennen und diesem Beispiel folgen“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, und stellt klar: „Das Leid der Millionen Straßenkatzen in Deutschland könnte die Bundesregierung leicht durch eine flächendeckende, bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen eindämmen.“

Im Jahr 2023 wurde der erste Vorstoß zum Erlass einer landesweiten Katzenschutzverordnung in Schleswig-Holstein abgelehnt. Die Situation in vielen Tierheimen des Landes verdeutlichte jedoch die Dringlichkeit dieser Maßnahme. Die nun zügige Umsetzung des einstimmigen Landtagsbeschlusses aus 2025 bewerten die Tierschützer als positiv. Die Bearbeitungszeit zwischen parlamentarischem Beschluss und Erlass der Verordnung betrug nur etwas mehr als ein Jahr.

Hinweis an die Redaktionen
Um das Leid der Straßenkatzen sichtbar zu machen, die Öffentlichkeit aufzuklären und die Politik in die Pflicht zu nehmen, hat der Deutsche Tierschutzbund den „Großen Katzenschutzreport“ im Rahmen der aktuellen Kampagne „Jedes Katzenleben zählt“ veröffentlicht. Mehr Informationen auf: www.jetzt-katzen-helfen.de 

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Lea Schmitz Leitung Pressestelle / Pressesprecherin
Hester Pommerening vor dem Logo des Deutschen Tierschutzbundes
Hester Pommerening Referentin für Presse und Veranstaltungsmanagement
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Portrait von Kerstin van Kan vor dem Logo des Deutschen Tierschutzbundes
Kerstin van Kan Pressereferentin
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