Deutscher Tierschutzbund: „Zeit für grundlegende Verbesserungen nutzen!“ EU verschiebt Notifizierung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetz Kommentar

mehrere Schweine drängeln sich in einem engen und dunklen Stall und schauen verängstigt in die Kamera

Medienberichten zufolge hat die EU ihre Beratungen zur Notifizierung des deutschen Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes verschoben. Dass das Gesetz wie derzeit geplant zum 1. Januar 2027 in Kraft treten kann, wird damit unwahrscheinlich. Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, kommentiert:

„Mit dem Aufschub des Notifizierungsverfahrens durch die EU auf November 2026 sieht es aus, als sei der aktuelle Zeitplan zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - erneut - vom Tisch. Um diesen noch einzuhalten, bräuchte es ein Eilverfahren. Wahrscheinlich ist das aber nicht.

Vom zuständigen Bundesminister Alois Rainer erwarten wir Klarheit, wie er nun weiter vorgehen will. Da der Zeitplan ohnehin verrutscht ist, darf und kann es auch keine Ausrede mehr geben, im Tierschutz nachzulegen!

Die Kennzeichnung verhilft in ihrer aktuellen Form keinem einzigen Tier zu einem besseren Leben. Sie bildet den Status quo der Haltung ab, verbindliche Anreize für bessere Lebensbedingungen setzt sie dabei aber nicht. Neben den unzureichenden Vorgaben für Mastschweine fehlen Vorgaben zu Aufzucht, Transport und Schlachtung ebenso wie für andere Tierarten außer Schweinen. Aus Tierschutzsicht ein höchst fragwürdiger Entwurf, der ohne grundlegende Reform und eine langfristige Strategie für den Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung wirkungslos bleiben wird.

Die Zeit muss nun genutzt werden, um einen Aufschlag vorzulegen, der sowohl mehr Tierschutz ins System bringt als auch EU-Recht entspricht. Wir stehen für Gespräche bereit. Es braucht Dynamik hin zu mehr Tierschutz. Das bietet das Zeichen bisher nicht.“

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