Haustiere begleiten ihre Halter*innen oft über viele Jahre oder sogar Jahrzehnte hinweg. Umso schwerer fällt der Gedanke, sie eines Tages zurücklassen zu müssen. Eine frühzeitige Vorsorge hilft dabei, diese Situation verantwortungsvoll zu gestalten.


Wenn Tierhalter*innen sterben Was passiert mit meinem Haustier, wenn ich sterbe? von Mascha Dinter
Viele Menschen sorgen für den Fall ihres Todes vor. Sie regeln ihre Erbangelegenheiten in einem Testament, verfassen eine Patient*innenverfügung und stellen eine Vorsorgevollmacht aus. Tierhalter*innen sollten sich zusätzlich die Frage stellen: Was passiert mit meinem Haustier, wenn ich sterbe? Denn so unangenehm die Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod ist, so beruhigend ist es, das Tier auch in diesem Fall in guten und fürsorglichen Händen zu wissen.
Rechtzeitig um ein neues Zuhause kümmern
Rechtlich gesehen zählt ein Tier zum Nachlass der verstorbenen Person. Ist im Testament nichts anderes geregelt, geht es gemäß der gesetzlichen Erbfolge an die Erb*innen über. Diese übernehmen damit die Verantwortung für das Tier und müssen dessen artgerechte Versorgung und Betreuung sicherstellen. Können oder wollen sie sich nicht selbst darum kümmern, dürfen sie es auch in geeignete Hände abgeben. Wenn es keine Angehörigen gibt oder sie ihr Erbe ausschlagen, werden die Tiere meist über die Behörden in Tierheimen untergebracht, bis ein Nachlassgericht über den Nachlass entscheidet. Das kann oft mehrere Monate dauern. In dieser Zeit tragen die Tierheime die Versorgungskosten, ohne zu wissen, ob und von wem diese später ersetzt werden.
Katharina Schneider, Leiterin des Fachbereichs Recht beim Deutschen Tierschutzbund, rät Tierhalter*innen, sich frühzeitig mit der Frage zu beschäftigen, wer dem Tier nach ihrem Tod ein neues Zuhause bieten kann. Infrage kommen beispielsweise Freundinnen und Freunde, Verwandte oder Nachbar*innen – am besten Menschen, die das Tier bereits kennen und zu denen es einen Bezug hat. „Bevor ich jemanden um die Übernahme meines Tieres bitte, sollte ich mir die gleichen Gedanken machen wie bei dessen Anschaffung“, sagt Schneider. Dazu gehört zum Beispiel die Frage nach der Wohnsituation: Ist genügend Platz vorhanden? Erlauben die Vermieter*innen überhaupt eine Tierhaltung? Die zeitliche Komponente sollte ebenfalls nicht unterschätzt werden. „Bei einem Hund sind mindestens zwei Gassirunden täglich erforderlich, Katzen brauchen tägliche Beschäftigung, und auch kleine Tiere wie Meerschweinchen oder Kaninchen benötigen regelmäßige Pflege.“ Auch die Kosten sollten nicht außer Acht gelassen werden. „Futter, tiermedizinische Behandlungen, Versicherungen und gegebenenfalls Medikamente summieren sich. All das sollten Halter*innen frühzeitig klären“, rät Schneider.
Checkliste – Vorsorge für mein Tier
- Wer kann im Notfall kurzfristig für mein Tier sorgen?
- Wer soll mein Tier nach meinem Tod übernehmen?
- Habe ich eine Ersatzperson benannt, falls die erste Person ausfällt?
- Ist die Übernahme im Testament oder in einer Betreuungsvollmacht festgelegt?
- Habe ich finanzielle Mittel für die Versorgung meines Tieres bereitgestellt?
- Ist eine Notfallmappe mit allen wichtigen Unterlagen angelegt?
- Sind tierärztliche Unterlagen, EU-Heimtierausweis/Impfpass und Medikamentenliste enthalten?
- Habe ich Informationen zu Futter, Pflege und Charakter meines Tieres notiert?
- Sind Kontaktdaten aller wichtigen Personen hinterlegt?
- Weiß ich, wo die Notfallmappe aufbewahrt wird und wer Zugang dazu hat?
- Sind alle Informationen aktuell?
Notfallmappe anlegen
Im Vorfeld ist auch die Frage nach gesundheitlichen Besonderheiten wichtig: Benötigt das Tier regelmäßig Medikamente, Spezialfutter oder besondere Pflege? Gerade bei chronisch kranken oder alten Tieren ist das ein entscheidender Punkt, den Halter*innen gemeinsam mit den künftigen Besitzer*innen besprechen sollten. Laut Schneider gilt das insbesondere auch für Tiere mit sehr anspruchsvollen Haltungsbedingungen und solche, die für ein Tierheim schwer zu vermitteln sind, wie beispielsweise Exoten oder größere Tiere wie Pferde.
Um Hinterbliebene zu entlasten und sicherzustellen, dass alle wichtigen Informationen über das Tier vorhanden sind, empfiehlt es sich, diese schriftlich festzuhalten und eine Notfallmappe anzulegen. Neben Kontaktdaten der tierärztlichen Praxis und Anweisungen zur Fütterung oder zur Gabe von Medikamenten sollte diese auch wichtige Dokumente wie tiermedizinische Unterlagen oder den EU-Heimtierausweis enthalten.
Können Tiere erben?
So schön diese Vorstellung für manche Halter*innen sein mag und auch wenn hin und wieder von verstorbenen Prominenten zu hören ist, die alles ihren Hunden vermacht haben: Rechtlich können Tiere nicht als Erben eingesetzt werden. „Wer dennoch sicherstellen möchte, dass das eigene Haustier bis an sein Lebensende gut versorgt ist, kann im Testament Vorsorge treffen“, sagt Schneider. Darin können Tierhalter*innen ihre Erb*innen verpflichten, einen festen Geldbetrag ausschließlich für das Tier zu verwenden, etwa für tierärztliche Behandlungen, die Hundesteuer oder Futter. „Soll eine dritte Person das Tier übernehmen, kann dieser Betrag auch als Vermächtnis direkt an diese Person gezahlt werden.“ Wichtig zu wissen: Ein Testament muss eigenhändig handschriftlich verfasst und unterschrieben werden. Außerdem sollte es mit einem Datum versehen sein. Es kann alternativ auch bei Notar*innen erstellt werden, das ist aber nicht verpflichtend.
Separates Sparbuch für die Versorgung
Eine weitere Möglichkeit: Halter*innen können auch ein separates Sparbuch ausschließlich für die Versorgung des Tieres anlegen. Die Summe sollte großzügig bemessen sein, damit das Tier garantiert für den Rest seines Lebens versorgt ist. Um sicherzustellen, dass das Geld dem tierischen Schützling tatsächlich zugutekommt, können sie im Testament Kontrollmechanismen wie eine jährliche Auszahlung gegen Nachweis regelmäßiger tierärztlicher Untersuchungen vorsehen lassen.
Bevor ich jemanden um die Übernahme meines Tieres bitte, sollte ich mir die gleichen Gedanken machen wie bei dessen Anschaffung.

Haustiere absichern mit einer Betreuungsvollmacht
Neben dem Testament bietet sich eine Haustierbetreuungsvollmacht an, um die praktische Versorgung des Tieres zu regeln. „Darin können Tierbesitzer*innen konkret festlegen, dass eine bestimmte Person im Falle ihres Todes zum Beispiel berechtigt ist, in die Wohnung zu gehen und das Tier sowie das Tierzubehör an sich zu nehmen“, erklärt Schneider. Damit können die ausgewählten Personen auch bereits vor Testamentseröffnung, die meist erst ein bis sechs Monate nach dem Tod erfolgt, tätig werden und die Tiere übernehmen. Eine bestimmte Form ist hier nicht vorgesehen. Der Inhalt sollte jedoch schriftlich festgehalten werden und die entsprechende Person sollte im Besitz des Schriftstücks sein, damit sie im Ernstfall kurzfristig handeln kann.
Wenn keine private Lösung möglich ist
Nicht immer findet sich im persönlichen Umfeld eine geeignete Person, die das Tier übernehmen kann. In solchen Fällen können Halter*innen Tierschutzvereine oder Tierheime in die Nachlassplanung einbeziehen und sich nach Unterstützungsmöglichkeiten erkundigen. Viele dieser Einrichtungen bieten an, Tiere aufzunehmen, zu versorgen und in ein passendes neues Zuhause zu vermitteln – allerdings in der Regel nur, wenn im Testament eine finanzielle Absicherung vereinbart wird, etwa ein bestimmter Betrag, ein Vermächtnis oder sogar die Erbeinsetzung des Tierschutzvereins. „Inwiefern die Vereine ein Tier konkret übernehmen können, sollten sie auch in diesem Fall vorab abstimmen“, rät Schneider.
Wenn Tiere trauern
Nicht zu vergessen ist zudem, dass der Tod eines geliebten Menschen nicht nur für Familie sowie Freundinnen und Freunde schmerzhaft ist. Auch Haustiere, die eine enge Bindung zu ihren Besitzer*innen hatten, trauern. Dies kann sich beispielsweise in ängstlichem, schreckhaftem oder apathischem Verhalten zeigen. Manche Tiere verweigern sogar die Nahrungsaufnahme. Umso wichtiger ist es, dass die neue Bezugsperson einfühlsam mit dem Tier umgeht, ihm Zeit gibt, sich an die veränderte Situation zu gewöhnen, und ihm Sicherheit und Geborgenheit vermittelt. Gewohnte Rituale und vertraute Gegenstände wie das Körbchen oder das Lieblingsspielzeug können dabei helfen.
Auch an kurzfristige Notfälle denken
Vorsorge ist nicht nur für den Todesfall wichtig. Auch plötzliche Krankenhausaufenthalte, Unfälle oder gesundheitliche Einschränkungen können dazu führen, dass Halter*innen sich vorübergehend nicht selbst um ihr Tier kümmern können. Deshalb ist es ratsam, auch für solche Situationen vorzubeugen und abzuklären, wer dann einspringen kann. Ideal ist es, wenn Halter*innen sich ein Netzwerk aus Tiersitter*innen aufgebaut haben, die das Tier bereits kennen und die im Notfall einspringen können. Diese sollten dann über besondere Eigenschaften, Krankheiten und notwendige Medikamente informiert sein, damit sie das Tier entsprechend weiter versorgen können. Außerdem kann es sinnvoll sein, einen Notfallzettel bei sich zu tragen. Dieser informiert im Fall eines Unfalls beispielsweise darüber, wer zu benachrichtigen ist und dass ein Tier versorgt werden muss.
Passendes Haustier für jede Lebensphase
Grundsätzlich gilt: Wer über die Anschaffung eines Tieres nachdenkt, sollte am besten sowohl dessen Lebenserwartung als auch die eigene Lebensphase berücksichtigen. Katzen können beispielsweise bis zu 20 Jahre alt werden. Schildkröten werden deutlich älter und können ihre Halter*innen um Jahrzehnte überleben. Besonders ältere Menschen sollten tierische Gefährten wählen, deren Bedürfnisse zu ihrem Alltag und ihrer Lebenssituation passen. Anstelle eines energiegeladenen Welpen kann ein ruhiger, ausgewachsener Hund aus dem Tierheim die bessere Wahl sein. In Tierheimen leben viele Hunde, Katzen und Co., deren Besitzer*innen verstorben sind. Häufig handelt es sich um ältere Tiere, deren Vermittlung nicht immer leicht ist – dabei lohnt es sich besonders, einem nicht mehr ganz jungen Tier ein Zuhause zu geben. Der Sonnenhof des Deutschen Tierschutzbundes beispielsweise vermittelt speziell Senioren-Hunde und gibt ihnen ein passendes „Zuhause für immer“. Viele Tierheime beraten zudem gezielt und achten darauf, dass die zu vermittelnden Tiere, deren Temperament und Lebensansprüche gut zu ihren zukünftigen Halter*innen passen – und sich somit ein harmonisches Team bildet, das hoffentlich noch eine schöne gemeinsame Zeit verbringen kann.



