Tierpfleger aus Tierschutzzentrum Weidefeld streichelt Hund aus evakuiertem Tierschutzzentrum Odessa

Für Tierheime & Tierschutzvereine

Tierheime sind die Basis der Tierschutzarbeit: Hier wird Tag für Tag Tieren geholfen. Als Europas größter Tierschutzdachverband vertritt der Deutsche Tierschutzbund e.V. die Interessen von rund 740 angeschlossenen örtlichen Tierschutzvereinen mit 550 vereinseigenen Tierheimen und Auffangstationen. Wir unterstützen mit verschiedenen Beratungs- und Informationsangeboten bis hin zur Rechtsberatung, durch mehrere Hilfs-Fonds sowie mit Futterspenden und Tierhilfewagen.

Tierheim-Mitarbeiterin sitzt an Schreibtisch und berät Frau
Interner Bereich

Der Interne Bereich ist der direkte Draht unserer Mitgliedsvereine zum Deutschen Tierschutzbund. Neben dem Direktkontakt zu den Serviceabteilungen gibt es hier umfangreiches Infomaterial zum Download, Zuschussanträge können online eingereicht werden und es gibt Hilfestellungen, die den Vereinsalltag erleichtern.

Zum Internen Bereich

So helfen wir den Tierheimen

Tierheimberatung¹
Rechtsberatung
Vereinsbetreuung
Unterstützung bei der Jugendtierschutzarbeit
Umfangreiches Seminarangebot²
Angebot einer Tierheimsoftware
Bereitstellung von Tierheiminventar
Interner Bereich auf Webseite
Leitfäden für die Tierheim-Arbeit³
Verschiedene Hilfs-Fonds⁴
Vermittlungshilfe in andere Tierheime
Sonderaktionen

1 z.B. Beurteilung eines Tierheims nach der Tierheimordnung, Unterstützung bei der Planung von Verbesserungsmaßnahmen, Hilfe bei medizinischen und fachlichen Fragen, Beratung bei Neu- und Umbauplänen etc.

2 wie z. B. das Seminar zum Nachweis der Sachkunde

3 z.B. Argumentationshilfe für Fundtierkosten-Erstattung, Leitfaden Öffentlichkeitsarbeit und viele weitere

4 etwa Bauhilfe, Feuerwehrfonds für Notfälle, Unterstützung von Kastrationsaktionen etc.

Broschüre

Welche Mitgliedschaften gibt es?Diese Mitgliedschaften bietet der Deutsche Tierschutzbund an

Bei einer ordentlichen Mitgliedschaft im Deutschen Tierschutzbund e.V. oder einem Landes(tierschutz)verband des Deutschen Tierschutzbundes e.V. gilt das Gebot der Doppelmitgliedschaft. Das heißt, ein Verein muss gleichzeitig ordentliches Mitglied im Bundes- und in dem Landes(tierschutz)verband werden, in dem sich sein Vereinssitz befindet.

Wer kann ordentliches Mitglied werden?

Gemeinnützig eingetragene Tierschutzvereinen, die Ihren Arbeitsschwerpunkt in Deutschland haben und seit mindestens 3 Jahren bestehen.

Bei einer außerordentlichen Mitgliedschaft entfällt das Gebot der Doppelmitgliedschaft, wir möchten Ihnen jedoch die zeitgleiche Mitgliedschaft bei dem für Sie zuständigen Landes(tierschutz)verbandes aufgrund der wertvollen regionalen Vernetzung nahelegen.

Wer kann außerordentliches Mitglied werden?

Grundvoraussetzung ist, dass Ihr Verein/Ihre Organisation gemeinnützig ist, bereits seit 3 Jahren besteht und ihren Arbeitsschwerpunkt in Deutschland hat.

Eine korporative Mitgliedschaft ist für Vereine, die Ihren Arbeitsschwerpunkt im Ausland haben.

Wer kann korporatives Mitglied werden?

Die korporative Mitgliedschaft ist zum aktuellen Zeitpunkt ausgesetzt.

Antrag auf Mitgliedschaft

Ihr Verein/Ihre Organisation erfüllt die oben genannten Grundvoraussetzungen und Sie möchten die entsprechende Mitgliedschaft beantragen? Bitte senden Sie uns eine Anfrage unter Angabe des Vereinssitzes.

Wir schicken Ihnen im Anschluss weitere Informationen, sowie relevante Antragsunterlagen und eine Auflistung der Rechte und Pflichten zu.

Ihr Kontakt

Ein Gruppenfoto der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Deutschen Tierschutzbundes
Vereinsbetreuung
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