Agrargipfel im Bundeskanzleramt:
Leid der Sauen im Kastenstand beenden!

Anlässlich des von Bundeskanzlerin Angela Merkel einberufenen Agrargipfels am 2. Dezember macht der Deutsche Tierschutzbund erneut deutlich, dass die geplante Verordnungsänderung zur Sauenhaltung nicht tierschutz- und rechtskonform ist. Mit einem Schreiben hat der Verband die Bundeskanzlerin aufgefordert, dem Motto des Agrargipfels „Versöhnen statt spalten“ Taten folgen zu lassen. Dazu gehöre, das aus Tierschutzsicht zerstörte Vertrauen in politische Entscheidungen wiederherzustellen und dem Tierschutz Vorrang vor rein ökomischen Interessen einzuräumen.
„Die Spaltung verläuft nicht – wie oft öffentlich beklagt wird - zwischen Landwirten auf der einen und Tier- und Umweltschützern auf der anderen Seite. Sie verläuft zwischen Landwirten, Verbrauchern sowie Tier- und Umweltschützern und einer aus dem Ruder gelaufenen Agrarpolitik. Diese setzt auf Wachstum, Exporte und niedrige Weltmarktpreise, anstatt den Landwirten Perspektiven zur eröffnen, wie sie die Anforderungen der Gesellschaft an Umwelt und Tierwohl erfüllen und gleichzeitig ein angemessenes Familieneinkommen erzielen können“, so Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Unser Vertrauen in einige politische Akteure wurde bereits mehrfach erschüttert. Die Bundesregierung darf nun nicht erneut eine Verletzung des Staatsziels Tierschutz in Kauf nehmen und ökonomische Interessen über das Wohl der Tiere stellen.“
Tierschutzbund kritisiert geplanten Rechtsbruch
In den letzten Monaten hatten bereits andere Entscheidungen das Vertrauen auf Tierschutzseite geschwächt. Dazu gehören die Verschiebung des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration, die noch immer ungelöste Frage der Kükentötung und die weiterhin fehlenden Haltungsverordnungen für beispielsweise Puten oder Rinder. „Die Frage der Sauenhaltung im Kastenstand setzt dem Ganzen jetzt noch die Krone auf. Mit dem vorliegenden Entwurf zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wird in der Sauenhaltung nicht nur verpasst, eine zukunftsfähige und tragbare Tierhaltung ohne Kastenstand umzusetzen. Es wird darüber hinaus ein höchstrichterliches Urteil missachtet und ein tier- und verfassungsrechtlicher Rückschritt bewusst in Kauf genommen“, so Schröder. Der Verordnungsentwurf soll im Agrarausschuss des Bundesrats, der ebenfalls am 2. Dezember tagt, beraten werden. Endgültig über den Entwurf entscheidet der Bundesrat voraussichtlich am 20. Dezember.
Hinweis an die Redaktionen: Unter dem Motto „Leid der Sauen im Kastenstand beenden! Staatsziel Tierschutz einhalten!“ protestiert der Deutsche Tierschutzbund gemeinsam mit sieben anderen Tierschutzverbänden am 2.12. (9-14 Uhr) vor dem Bundeskanzleramt gegen die rechtswidrige Kastenstandhaltung von Sauen und die geplante Neuregelung.