Verordnung zur Ferkelbetäubung im Bundesrat
Deutscher Tierschutzbund erneuert Kritik

Anlässlich der anstehenden Bundesratsentscheidung zur „Ferkelbetäubungssachkundeverordnung“ (FerkBetSachkV) am 20. September erneuert der Deutsche Tierschutzbund seine Kritik an der Aufhebung des Tierärztevorbehalts. Die Verordnung sieht vor, dass Landwirte ihre Ferkel bei der Kastration zukünftig selbst mit dem Narkosegas Isofluran betäuben dürfen. Der Deutsche Tierschutzbund fordert eine Überarbeitung der Verordnung und macht zudem deutlich, dass langfristig ganz auf eine Kastration verzichtet werden muss.
„Die Isofluran-Methode bietet für Landwirte eine wichtige Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastration und ist für den Übergang zu begrüßen. Die dazugehörige Verordnung aber ist in ihrem aktuellen Entwurf - mit Lockerung des Tierarztvorbehaltes – abzulehnen und bedarf dringend einer Überarbeitung“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Solange ein chirurgischer Eingriff vorgenommen wird, sollte dieser grundsätzlich immer von einem Tierarzt durchgeführt werden.“
Obwohl die Isofluran-Methode ein schneller Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration sein kann, kann sie aus Tierschutzsicht keine Dauerlösung für die Branche darstellen. „Es muss das erklärte Ziel sein, auch die anderen bereits verfügbaren Methoden, mit denen auf jegliche Amputation verzichtet werden kann, massiv zu fördern“ Die Ebermast und die Immunokastration sind einsetzbar und praxisreif. Die Fleisch- und Schlachtbranche und der Lebensmitteleinzelhandel müssen hier endlich kooperieren und die Etablierung der Methoden vorantreiben“, so Schröder.