Erste Lesung zum Tierhaltungskennzeichnungs-Gesetz Aus dem Tierhaltungskennzeichen muss ein Instrument für mehr Tierschutz werden Pressemeldung

Zum Beginn des Parlamentarischen Verfahrens für ein staatliches Tierhaltungskennzeichnungsgesetz fordert der Deutsche Tierschutzbund, den vorliegenden Entwurf auf links zu drehen.

„Jetzt muss nachgeholt werden, was Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir nicht durchsetzen konnte. Wir brauchen den Einstieg in eine Dynamik, mit der die Haltung sogenannter Nutztiere nachhaltig zu mehr Tierschutz entwickelt wird“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Notwendig sei eine Förderpolitik, die den schnellen Umbau belohne. Tierschutzwidrige Haltungssysteme, allen voran jene der Stufen „Stall“ und „Stall+Platz“, müssten mit einem Ablaufdatum versehen werden. Auch reiche es nicht, alleine die Haltung der Tiere darzustellen und tierschutzrelevante Themen wie Transport oder Schlachtung auf den Sankt Nimmerleinstag zu verschieben. Da bislang nur Schweine von dem Gesetz erfasst würden, sei der Begriff „Tierhaltungskennzeichen“ eine großspurige Irreführung, so Schröder: „Im Grunde genommen handelt sich derzeit nur um ein – unzureichendes – Mastschweinehaltungskennzeichen.“

Mit dem vorliegenden Entwurf werde der breite gesellschaftliche Wunsch nach mehr und besserem Tierschutz ignoriert, kritisiert der Deutsche Tierschutzbund. Tierschutzbundpräsident Schröder appelliert an die Abgeordneten in den Fachausschüssen, die notwendigen Verbesserungen vorzunehmen: „Machen Sie aus der reinen Haltungskennzeichnung ein Instrument, das den Tierschutz wirklich voranbringt.“

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